Im Erasmus+ Programm wird bei der Förderung zunächst nach folgenden Regionen unterschieden:
| Region | Länder |
|---|---|
| Programmländer (Aufteilung in Ländergruppen 1 -3) | EU-Länder plus Türkei, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Island, Nordmazedonien |
| Partnerländer | Ausgewählte Länder außerhalb der EU, abhängig von den aktuellen Austauschmöglichkeiten |
| International Mobility (Region 14) | Vereinigtes Königreich, Schweiz |
Die genaue Höhe der Zuschüsse wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) deutschlandweit festgelegt. Sie kann jährlich variieren und hängt außerdem vom jeweiligen Zielland und den Austauschverträgen ab, die die FAU mit ihren Partnern abgeschlossen hat.
Die genannten Förderperioden korrespondieren nicht automatisch mit den akademischen Mobilitätsjahren. Die jeweils zutreffende Förderperiode wird im Laufe des Bewerbungsprozesses festgelegt.
Zuschussarten
Die Erasmus+ Förderung umfasst in der Förderperiode 2024 und 2025 neben dem Studiengebührenerlass an der Gasthochschule folgende Mobilitätspauschalen:
| Programmregion | Erasmus+ Studium | Erasmus+ Praktikum | Erasmus+ Kurzzeitmobilität (BIP) |
|---|---|---|---|
| Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 600 Euro/Monat = 20 Euro/Fördertag | 750 Euro/Monat = 25 Euro/Fördertag | Tag 1-14: 79 Euro/Tag Tag 15-30: 56 Euro/Tag |
| Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540 Euro/Monat = 18 Euro/Fördertag | 690 Euro/Monat = 23 Euro/Fördertag | Tag 1-14: 79 Euro/Tag Tag 15-30: 56 Euro/Tag |
| Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 Euro/Monat = 18 Euro/Fördertag | 690 Euro/Monat = 23 Euro/Fördertag | Tag 1-14: 79 Euro/Tag Tag 15-30: 56 Euro/Tag |
| Partnerländer | 700 Euro/Monat = 23,33 Euro/Fördertag | n/a | n/a |
| International Mobility (Vereinigtes Königreich, Schweiz) | 600 Euro/Monat = 20 Euro/Fördertag | 750 Euro/Monat = 25 Euro/Fördertag | n/a |
- Eine Förderung kann (mit Ausnahme der Kurzzeitmobilitäten (BIP)) nur gewährt werden, wenn der Auslandsaufenthalt mindestens 2 und maximal 12 Monate dauert.
- Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückgezahlt werden. Ausnahmen gelten bei Abbrüchen aus Gründen höherer Gewalt (=force majeure) und aufgrund von Erkrankungen.
Zusätzlich zu den Aufenthaltskosten erhalten Studierende für einen Erasmus+ Aufenthalt (in Abhängigkeit von Reiseland, Reisedistanz und Förderperiode) auch einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Die (einfache) Distanz zum Zielort wird hierbei durch den Erasmus+ Entfernungsrechner der EU ermittelt. Für Studierende, die umweltfreundlich, also mit emissionsarmen Verkehrsmitteln, wie Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften reisen, ist dieser Reisekostenzuschuss zudem erhöht (=“Green Travel“). Außerdem können (in Abhängigkeit von Reisemittel, Reisedistanz und Förderperiode) auch weitere Reisetage als zusätzliche Fördertage angerechnet werden (maximal 6 Reisetage).
Einen Überblick über die jeweiligen Reisekostenpauschalen und die Berechnung von zusätzlichen Reisetagen bieten die folgenden Tabellen. Bitte beachten Sie auch unbedingt die Hinweise zu den Unterschieden in den jeweiligen Förderperioden 2024 und 2025.
Überblick über die Reisekostenpauschalen
| (Einfache) Distanz zum Zielort | Förderpauschale | Förderpauschale „Green Travel“ |
|---|---|---|
| 10 – 99 km | 28 € | 56 € |
| 100 – 499 km | 211 € | 285 € |
| 500 – 1.999 km | 309 € | 417 € |
| 2.000 – 2.999 km | 395 € | 535 € |
| 3.000 – 3.999 km | 580 € | 785 € |
| 4.000 – 7.999 km | 1.188 € | 1.188 € |
| über 8.000 km | 1.735 € | 1.735€ |
Reisekostenzuschüsse werden in Förderperiode 2024 ausschließlich für einen Aufenthalt in Partnerländern gewährt
Überblick über die Reisekostenpauschalen
Insbesondere bei Nutzung von emissionsarmen Verkehrsmitteln (=“Green Travel“) werden Reisetage als zusätzliche Fördertage gewährt. Maximal sind hier 6 zusätzliche Reisetage möglich, die sich nach der Distanz zum Zielort sowie der Nutzungshäufigkeit der Verkehrsmittel (=Hin- und/oder Rückreise) richten:
| (Einfache) Entfernung zum Zielort | Nur Hin- oder nur Rückreise | Hin- und Rückreise |
|---|---|---|
| Bis 800 km | 1 Tag | 2 Tage |
| 801 km bis 1500 km | 2 Tage | 4 Tage |
| Ab 1501 km | 3 Tage | 6 Tage |
- Förderperiode 2024: Zusätzliche Reisetage werden nur für nachhaltige Reisemittel gewährt
- Förderperiode 2025: Auch bei nicht nachhaltigen Reisen (Auto, Motorrad, Flug) werden grundsätzlich zwei zusätzliche Reisetage als Fördertage gewährt. Wenn also nur die Hin-/oder Rückreise nachhaltig erfolgt ist, wird standardmäßig ein weiterer (nicht nachhaltiger) Reisetag addiert, so dass in keinem Fall weniger als zwei Tage angerechnet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des DAAD.
Die Erasmus+ Sonderförderung umfasst eine Mittelaufstockung mit einem pauschalen Zuschuss („Top Up“) von 250 Euro je Monat (bzw. bei Kurzzeitmobilitäten (BIP) einmalig 100 Euro) für:
- Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 oder einer Behinderung oder chronischer Erkrankung, auf Grund welcher nachweislich ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht
- Studierende mit Kind(ern) im Ausland
- Erstakademiker und Erstakademikerinnen
- Arbeitende Studierende (bestimmte formale Voraussetzungen)
Für folgende Gruppen ist alternativ auch eine Beantragung von Realkosten möglich. Hierbei geht es um die Förderung in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten des Auslandsaufenthalts. Die Realkosten sind gedeckelt auf maximal 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr und pro Mobilität:
- Menschen mit Behinderung ab Grad 20 und chronischen Krankheiten
- Studierende mit Kind(ern) im Ausland
Außerdem können diese einen finanziell geförderten vorbereitenden Besuch im Zielland durchführen, um für einen solchen Antrag Recherche betreiben zu können.
Informationen erteilt die Hochschulkoordinatorin Bianca Köndgen. Da Anträge spätestens 2 Monate vor Antritt des Aufenthaltes bei der geldgebenden Stelle eingehen müssen, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme unabdingbar.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen finden Sie auf der Webseite der European Agency for Development in Special Needs Education.