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Nachweis von Sprachkenntnissen

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Nachweis von Sprachkenntnissen

Welche Sprachkenntnisse wofür?

An der Universität gibt es eine ganze Reihe von Studiengängen, in deren Prüfungsordnungen der Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse während des Studiums vorgeschrieben ist.

Für Studiengänge, die hier nicht erwähnt werden, wie zum Beispiel Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, sind keine besonderen Sprachkenntnisse vorgeschrieben. Unberücksichtigt bleiben hier außerdem Sprachkenntnisse als Bestandteil des Studiums (zum Beispiel Englisch im Rahmen der Politikwissenschaft und Fachsprachen in Rechtswissenschaft) und solche, die in bestimmten Fächern von der Sache her erforderlich sind, um zum Beispiel fremdsprachliche Fachliteratur zu lesen.

Wer eine Fremdsprache als Studienfach wählt, sollte sich vorher erkundigen, welches Niveau in dieser Sprache zu Studienbeginn vorausgesetzt wird. Informationen hierzu können Sie den Einträgen unserer Studiengangsdatenbank entnehmen.

In der Bachelorprüfungsordnung für die Philosophische Fakultät mit Fachbereich Theologie (§29) werden die Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorprüfung geregelt:

Studienfach erforderliche Sprachkenntnisse Nachweis bis
alle ausreichende Kenntnisse in mindestens 2 Fremdsprachen, darunter Englisch Ende 4. Semester im Vollzeitstudium, Ende 8. Semester im Teilzeitstudium

Darüber hinaus kann die Fachprüfungsordnung festlegen, dass außer Englisch auch die 2. Fremdsprache vorgegeben ist und neben den beiden Fremdsprachen noch Kenntnisse in einer 3. Sprache gefordert werden. Sie kann für den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse auch einen anderen Zeitpunkt als das 4. Semester bestimmen. Diese Sonderbestimmungen sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Studienfach erforderliche Sprachkenntnisse Nachweis bis
Archäologische Wissenschaften (Ein- und Zwei-Fach-Bachelor) Grundkenntnisse des Lateinischen (z. B. Kurs Latein I) Ende 4. Semester
Germanistik Gesicherte Lateinkenntnisse Beginn 5. Semester
Geschichte Kurs Latein I bis zum Einstieg in Proseminare der Alten und Mittelalterlichen Geschichte
Gesicherte Lateinkenntnisse bis zum Einstieg in Hauptseminare

Übrigens wird in den meisten Bachelorprüfungsordnungen empfohlen, für den Bereich Schlüsselqualifikationen Sprachkurse zu besuchen.

In der bayerischen Lehramtsprüfungsordnung werden für bestimmte Unterrichtsfächer Fremdsprachenkenntnisse als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Lehramtsprüfung gefordert. Darüber hinaus können die Fachprüfungsordnungen der Universität abweichende Anforderungen stellen. Diese beziehen sich auf den Zeitpunkt, bis zu welchem die Kenntnisse erbracht werden müssen.

Lehramt an Realschulen und beruflichen Schulen (nicht vertieft):

Unterrichtsfach erforderliche Sprachkenntnisse bis zur Ersten Staatsprüfung
Deutsch Kenntnisse in einer Fremdsprache auf Niveau A2
Englisch Kenntnisse in Latein oder einer romanischen Sprache auf Niveau A2
Französisch Kenntnisse in Latein oder einer weiteren romanischen Sprache auf Niveau A2
Geschichte Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (Niveau A2) oder Kenntnisse in Latein und einer weiteren Fremdsprache (A2)

Lehramt an Grundschulen und Mittelschulen (nicht vertieft):

Für das Staatsexamen in Didaktik der Grundschule und Didaktik der Mittelschule wird eine fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Niveau B2) gefordert. Dieser Nachweis kann unter anderem durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit mindestens der Note „ausreichend“ in der fortgeführten Fremdsprache Englisch (als 1. oder 2. Fremdsprache am Gymnasium) erfolgen.

Unterrichtsfach erforderliche Sprachkenntnisse bis zur Ersten Staatsprüfung
Geschichte zusätzlich Kenntnis in einer zweiten Fremdsprache (Niveau A2) oder Kenntnisse in Latein
Englisch zusätzlich Kenntnisse in Latein oder einer romanischen Fremdsprache (Niveau A2)

Lehramt an Gymnasien (vertieft):

Unterrichtsfach erforderliche Sprachkenntnisse bis zur Ersten Staatsprüfung
Deutsch bis Beginn des 5. Semesters: Ausreichende Lateinkenntnisse
Gesicherte Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer anderen Fremdsprache auf Niveau B1
Englisch Gesicherte Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache auf Niveau A2
Französisch Gesicherte Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache auf Niveau A2
Geschichte bis zum Einstieg in Proseminare der Alten und Mittelalterlichen Geschichte: Kurs Latein I
bis zum Einstieg in Hauptseminare: Gesicherte Lateinkenntnisse
Kenntnisse in einer anderen Fremdsprache auf Niveau B1
Griechisch Latinum
Italienisch Gesicherte Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache auf Niveau A2
Latein bis Beginn des 5. Semesters: ausreichende Kenntnisse in Altgriechisch
Graecum
Evang. Religionslehre bis Ende des 4. Semesters: ausreichende Sprachkenntnisse in Alt-Griechisch und Latein (müssen beide Sprachen nachgeholt werden, bis Ende des 5. Semesters)
Spanisch Gesicherte Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache auf Niveau A2

Bei den Angaben zum geforderten Niveau (A2, B1, B2) handelt es sich um Einstufungen nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Grob werden mit Erreichen der einzelnen Stufen folgende Kompetenzen nachgewiesen:

A – Elementare Sprachverwendung (A1 und A2)
B – Selbständige Sprachverwendung (B1 und B2)
C – Kompetente Sprachverwendung (C1 fortgeschrittenes Kompetenzniveau; C2 nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung)

An der FAU kann Evangelische Theologie mit Abschlussziel Kirchliches Examen und Magister Theologiae studiert werden. Bis zur Zwischenprüfung müssen ausreichende Kenntnisse in Griechisch, Hebräisch und Latein nachgewiesen werden.

Die Fakultätspromotionsordnung für den Grad eines Dr. phil. schreibt für viele Fächer den Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse vor, für Alte Geschichte, Klassische Archäologie, Indogermanistik und Latein auch den Nachweis von Altgriechischkenntnissen (siehe §6 Absätze 2 – 5 FPromO Phil).

Wie werden Kenntnisse nachgewiesen?

Die unten aufgeführten Möglichkeiten des Nachweises von Sprachkenntnissen stellen nur eine Auswahl der gängigsten Nachweisarten dar.

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Prüfungsämter.

In den meisten Fällen können die erforderlichen Sprachkenntnisse einfach durch die Vorlage des Abiturzeugnisses beim jeweils zuständigen Prüfungsamt abgedeckt werden, wie der folgenden Tabelle zu entnehmen ist. Hierbei gelten die aufgeführten Nachweisarten als Mindestanforderung. Neben dem Abiturzeugnis existieren insbesondere für das Lehramtsstudium noch eine ganze Reihe anderer Nachweisarten.

Nachweis durch das Abiturzeugnis
Ausreichende Kenntnisse in
einer Fremdsprache
(Bachelorstudium)
Nachweis des schulischen Sprachunterrichts bis zur Niveaustufe B1 (GER) mit diesbezüglicher Zertifizierung im Zeugnis bzw. einer entsprechenden Bescheinigung der Schule
Latein
(für Germanistik)
Nachweis nach vier (bei Latein als erster Fremdsprache) bzw. drei Jahren Schulunterricht (bei Latein als 2. Fremdsprache) mit mindestens der Note 4 („ausreichend“) im letzten Zeugnis
Latein/Alt-Griechisch
(Evang. Religionslehre
und Theologie)
Nachweis durch das Graecum bzw. Latinum;
Gesicherte Lateinkenntnisse (Kleines Latinum) genügen hier nicht.
Fremdsprachl. Qualifikation Gem. Europ. Referenzrahmen (GER)
Englisch (Niveau B2)
(Grund-/Mittelschule)
G9: Grundkurs bis einschl. 13. Jahrgangsstufe
G8: fortgeführt bis einschl. 12. Jahrgangsstufe
Fremdsprache (Niveau A2) Nachweis durch drei (erste und zweite Fremdsprache) bzw. zwei aufsteigende Schuljahre (dritte Fremdsprache) am Gymnasium mit mindestens der Note „ausreichend“ im letzten Schuljahr
Gesicherte Kenntnisse in
einer Fremdsprache
(Niveau B1)
Nachweis durch fünf aufsteigende Schuljahre Pflichtunterricht am Gymnasium in der ersten Fremdsprache (in der 2. oder 3. jeweils ein Jahr weniger) mit mindestens der Note „ausreichend“ im letzten Schuljahr (oder vergleichbarer Nachweis)
Latein Nachweis durch mindestens das „Kleine Latinum“ bzw. fünf (erste Fremdsprache) bzw. vier aufsteigende Schuljahre (zweite Fremdsprache) mit mindestens der Note „ausreichend“ im letzten Schuljahr
Nachweis des Latinum / Graecum
Latinum
  • durch ein Reifezeugnis, das das Latinum einschließt;
  • durch das Zeugnis über die Ergänzungsprüfung in Latein an einem Gymnasium gemäß GSO;
  • durch Zeugnis über das große Latinum
Graecum
  • entsprechender Vermerk im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
  • das Zeugnis über die Ergänzungsprüfung in Griechisch gemäß der Gymnasialschulordnung (GSO) für Bayern.

Wer nicht über die in den Prüfungsordnungen geforderten Sprachkenntnisse verfügt bzw. diese nicht durch das Abiturzeugnis nachweisen kann, kann an der Universität Erlangen-Nürnberg an entsprechenden Sprachkursen teilnehmen, die teilweise auch als Intensivkurse in den Ferien stattfinden. Diese studienintegrierte Fremdsprachenausbildung wird an der FAU für Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten angeboten.

Die Kurse und Prüfungen im Rahmen dieser Fremdsprachenausbildung können auch zum Nachweis von Sprachkenntnissen benutzt werden. Die entsprechenden Kurse finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der Universität unter „Fachbereich Theologie“, „Mittellatein und Neulatein“, „Klassische Philologie“ oder „Sprachenzentrum“. Soweit bei den jeweiligen Kursen nicht auf eine obligatorische Anmeldung verwiesen wird, besuchen Sie einfach ohne Voranmeldung den ersten Kurstermin. Sprachkurse, die zum Nachweis für einzelne Prüfungen benötigt werden, sollten möglichst in den ersten Semestern in den Stundenplan aufgenommen werden.

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die Studienintegrierte Fremdsprachenausbildung, die zu den geforderten Fremdsprachenkenntnissen führen kann:

Nachweis durch universitäre Sprachkurse
Ausreichende Kenntnisse in
einer Fremdsprache Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an universitären Sprachkursen der Stufe Europäischer Referenzrahmen Niveau B1
Latein  (Deutsch/Germanistik) erfolgreiche Teilnahme an Klausur Latein II
Latein (Ev. Religionslehre und Theologie) bestandene Lateinische Sprachprüfung für Theologiestudierende des FB Theologie
Griechisch (Ev. Religionslehre und Theologie) Griechisch I und II (jeweils 6-stündig) und abschließende Griechische Sprachprüfung für Theologiestudierende des FB Theologie; nicht gleichwertig zum Graecum
Hebräisch Sprachkurs Hebräisch (8-stündig) und abschließende Sprachprüfung für Theologiestudierende des FB Theologie
Fremdsprachl. Qualifikation Gem. Europ. Referenzrahmen (GER)
Englisch B2 (Grund-/Mittelschule) Anzahl der benötigten Kurse abhängig vom Ergebnis des Einstufungstests; Niveau B2 durch mindestens 2 abgeschlossene Kurse aus Level 2
Niveau B1
(Englisch)
Einstufungstestergebnis (Englisch für Hörer aller Fakultäten) mindestens Level 2
Niveau A2 – B1
(Französisch,Italienisch,
Spanisch)
Anzahl der benötigten Kurse abhängig vom Ergebnis des Einstufungstests; Niveau A2 bei abgeschlossenen Elementarkursen I und II, Niveau B1 durch Elementarkurs III
Niveau A2 – B1
(alle anderen Sprachen)
Sprachenabhängig; Ansprechpartner ist das Sprachenzentrum bzw. bei Fremdsprache Latein der Universitätsbeauftragte für die Lateinausbildung
Gesicherte Kenntnisse in
Latein erfolgreiche Teilnahme an Klausur Latein II
Nachweis des Latinum / Graecum
Latinum durch externe Ergänzungsprüfung; als Vorbereitung dienen die universitären Sprachkurse Latein I und II (jeweils 6-stündig)
Graecum durch externe Ergänzungsprüfung; als Vorbereitung dienen die universitären Sprachkurse Griechisch I und II (jeweils 6-stündig) sowie Griechisch III (4-stündig)
Die Ergänzungsprüfung im Lateinischen (Latinum) und Griechischen (Graecum) kann in Bayern abgelegt werden:
  • während der Abiturprüfung im Mai/Juni – an jedem öffentlichen Gymnasium mit Latein bzw. Griechisch als Pflichtfach;
  • am Ende eines Semesters an einem vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu bestimmenden Gymnasium an den Hochschulorten. Bei Nichtbestehen kann diese Prüfung nur einmal wiederholt werden.

Zuständig für die Anerkennung außerhalb der FAU erworbener Lateinkenntnisse ist der Universitätsbeauftragte für die Lateinausbildung, Prof. Dr. Michele C. Ferrari. Voranmeldung erbeten unter Tel. 09131/85-22414.




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