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Lehramt an Mittelschulen

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Lehramt an Mittelschulen

Lehramt an Mittelschulen

Kontakt

Zentrale Studienberatung

  • Telefon: +49 9131 85-23333
  • E-Mail: zsb@fau.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 14 Uhr Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag 8 bis 14 Uhr

Weitere Informationen

  • Kurzinformationen zum Lehramt an Mittelschulen (PDF)
  • Praktikumsamt Lehramt Grund- und Mittelschule

Im Folgenden finden Sie Informationen zum Studienaufbau für das Lehramt an Mittelschulen (LAMS).

Für das Lehramt an Mittelschulen ist das Studium eines Unterrichtsfaches mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule zu verbinden. Zuläs­sige Fächerverbindun­gen für das Lehramt der Mittelschule sind in der LPO I vorgegeben. Bei den studienbegleitenden Prüfungen wird von den Fächern vorgeschrieben, welche Prüfungsleistungen in welchem Zeitraum zu erbringen sind.

Im Unterrichtsfach entsprechen Studien- und Prüfungsanforderungen beim Lehramt an Mittelschulen exakt denen des gleichen Faches für Grundschulen. Die an der FAU studierbaren Unterrichtsfächer werden nachfolgend in Fettdruck dargestellt:

  • Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre; an der FAU nur als Didaktikfach)
  • Biologie
  • Chemie
  • Deutsch
  • Deutsch als Zweitsprache (voraussichtlich ab Wintersemester 2025/26)
  • Englisch (an der FAU nur als Unterrichtsfach)
  • Ethik (an der FAU nur als Erweiterungsfach)
  • Evangelische Religionslehre
  • Geographie
  • Geschichte
  • Informatik
  • Katholische Religionslehre (an der FAU nur als Didaktikfach)
  • Kunst*)
  • Mathematik
  • Musik*)
  • Physik
  • Politik und Gesellschaft (vormals Sozialkunde)
  • Sport*) (Lehrveranstaltungen finden in Erlangen statt)

*) Hinweise zur Anmeldung zu den Eignungsprüfungen sind auf unserer Website, in unserer Studiengangsübersicht oder in der Studiengangsdatenbank zu finden.

Kurz gefasst könnte man sagen: Didaktik ist die Wissenschaft vom Lehren und Lernen. Hier erfahren die Studierenden, wie man Lehr-Lern-Prozesse in der Schule entwickelt, theoretisch begründet und empirisch erforscht. In diesem Zusammenhang werden neben fachwissenschaftlichen auch bezugswissenschaftliche Erkenntnisse z.B. aus der Pädagogik und Psychologie berücksichtigt. Für das Lehramt an Mittelschulen ist das Studium eines Unterrichtsfaches mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule zu verbinden.

Die erlaubten Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich dadurch, dass man aus jeder der folgenden (Didaktik-)Fächergruppen ein Fach wählt, insgesamt also eine Kombination aus vier Fächern:

ein Unterrichtsfach

ein Fach aus Didaktikfächergruppe a): Deutsch oder Mathematik

ein Fach aus Didaktikfächergruppe b): Beruf und Wirtschaft, Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Geographie, Geschichte, Informatik, Mathematik, Physik oder Politik und Gesellschaft

ein Fach aus Didaktikfächergruppe c): Kunst, Musik, Sport (jeweils ohne Eignungstest) oder Religionslehre (evangelisch oder katholisch)

Zusatzbedingungen:
  • Ob als Unterrichts- oder als Didaktikfach, jedes Fach darf nur einmal vorkommen.
  • Wird Mathematik als Unterrichtsfach gewählt, so müssen innerhalb der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule entweder
    • Deutsch und ein Fach aus Didaktikgruppe b) sowie ein Fach aus Didaktikgruppe c) oder
    • zwei Fächer aus Didaktikgruppe b) und ein Fach aus Didaktikgruppe c) gewählt werden
  • Wird Deutsch als Unterrichtsfach gewählt, so müssen innerhalb der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule entweder
    • Mathematik und ein Fach aus Didaktikgruppe b) sowie ein Fach aus Didaktikgruppe c) oder
    • zwei Fächer aus Didaktikgruppe b) und ein Fach aus Didaktikgruppe c) gewählt werden
    • Ausnahme: Die Wahl des Faches Deutsch als Zweitsprache ist nicht möglich, wenn das Fach Deutsch bereits Unterrichtsfach ist!
  • Wird Deutsch als Zweitsprache als Unterrichtsfach gewählt, so kann innerhalb der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule nicht das Fach Deutsch gewählt werden!
  • Wird Musik, Kunst, Sport oder evangelische Religionslehre als Unterrichtsfach gewählt, kann innerhalb der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule an diese Stelle jedes andere mögliche Didaktikfach treten.

Die Bewertung der studienbegleitenden Prüfungen erfolgt durch Leistungspunkte (ECTS). 1 ECTS entspricht in etwa einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Für die Zulassung zum ersten Staatsexamen für Lehramt an Mittelschulen müssen laut LPO I insgesamt 210 ECTS erworben werden. Diese verteilen sich im gesamten Studium an der FAU wie folgt:

Bereich ECTS
Unterrichtsfach (Fachwissenschaft) 54 ECTS
Didaktik des Unterrichtsfachs 12 ECTS
Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (3×20 ECTS *) 60 ECTS
Schriftliche Hausarbeit (=Zulassungsarbeit) 10 ECTS
Mittelschulpädagogik + Basismodul Berufsorientierung ** 14 ECTS + 3 ECTS
Erziehungswissenschaften (Psychologie, Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik) 35 ECTS (Verteilung: 15 + 10 + 10 ECTS)
Gesellschaftswissenschaften (Religion, Philosophie, Politik, Soziologie, Landes-/Volkskunde) 8 ECTS
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum 6 ECTS
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum 5 ECTS
Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum 3 ECTS
Insgesamt 210 ECTS *

* Bei Wahl von Kunst als Didaktikfach müssen 21 ECTS erbracht werden. Studierende, die Kunst als Didaktikfach gewählt haben, müssen insgesamt 211 ECTS erbringen.

** Studierende, die das Fach Beruf und Wirtschaft gewählt haben, können sich anstelle des Basismoduls 3 ECTS aus dem Modul „Arbeit und Beruf“ anrechnen lassen und haben damit 3 ECTS für den freien Bereich.

Eine ausführlichere Darstellung der Studienstruktur und der einzelnen Teilbereiche im Mittelschullehramt finden Sie auf den entsprechenden Informationsseiten des ZfL.

Bei der Meldung zum Ersten Staatsexamen sind neben den Studienleistungen gemäß § 38 LPO I zusätzlich noch folgende Nachweise zu erbringen:

  1. Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Niveau B2 GER) – wird in der Regel durch fortgeführten Englischunterricht in der Schule nachgewiesen.
  2. Basisqualifikation im Fach Sport (nur falls das Fach weder als Unterrichtsfach noch im Rahmen der Didaktikfächer gewählt wurde).
  3. Falls Sport im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe gewählt wurde, sind zusätzliche Leistungen nachzuweisen:
    • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (nicht älter als drei Jahre)
    • Deutsches Sportabzeichen in Bronze
    • erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als drei Jahre, mind. 9 x 45 Min.)
    • Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche

Zum Bestehen der Grundlagen-und Orientierungsprüfung (GOP) sind bis zum Ende des zweiten Semesters Prüfungen der gewählten Fächer im Umfang von insgesamt 40 ECTS-Punkten gemäß den fachlichen Vorgaben erfolgreich abzulegen. Eine Überschreitung dieser Frist um ein weiteres Semester ist ohne gesonderten Antrag zulässig. Im Lehramt an Mittelschulen entfallen mindestens je ein abgeschlossenes Modul auf die Fachwissenschaft des Unterrichtsfachs, die Didaktiken der Fächergruppe oder die Didaktik des Unterrichtsfachs und die Erziehungswissenschaften. Die Prüfungen der GOP dürfen im Falle des Nichtbestehens einmal wiederholt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.

Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Staatsexamen ist eine schriftliche Hausarbeit (=Zulassungsarbeit, 10 ECTS) (§ 29 LPO I), die in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in Erziehungswissenschaften angefertigt werden kann. Mit der schriftlichen Hausarbeit werden 10 ECTS nachgewiesen. Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 ECTS bewertet wurden, können als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit vorgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.

Studierende im Lehramtsstudiengang für Mittelschulen können aufgrund der bis zum Ende des sechsten Semesters abzulegenden Modulprüfungen den akademischen Grad „Bachelor of Education“ (B.Ed.) erwerben, wobei die schriftliche Hausarbeit als Bachelorarbeit gewertet wird. Der Titel wird auf Antrag bei Vorliegen von 180 ECTS verliehen, auch wenn einzelne der vorgesehenen Modulprüfungen erst nach Ablauf des sechsten Semesters abgelegt worden sind. Der Bachelorgrad hat keine Auswirkungen darauf, ob man das Staatsexamen ablegen darf, und hat auch keinen Einfluss auf die Einstellungschancen in den Schuldienst.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.

Die LPO I sieht für das Lehr­amtsstudium der Mittelschule eine Mindeststudienzei­t von 6 Semestern vor. Ein schnelles Studium wird durch eine „Freischussregelung“ belohnt: Wenn man für LAMS die erste Staatsprüfung unmittelbar im Anschluss an das 7. Hochschulsemester ablegt, gilt die Prü­fung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt. Man hat dann noch die zwei regulären Prüfungschancen.

§ 31 der LPO I regelt die Höchststudiendauer: Bei LAMS muss man die Prü­fung spätestens im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des 12. Fachse­mesters able­gen, sonst gilt die Prüfung wegen Frist­über­schreitung als erstmals nicht bestan­den. Die Prüfung darf danach nur einmal wiederholt werden.

Lehrerinnen und Lehrer haben neben der „Wissensvermittlung“ in der Schule auch eine erzieherische Aufgabe. Den theoretischen Hintergrund dazu liefert das erziehungswissenschaftliche Studium. Insgesamt müssen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung 35 ECTS-Punkte nachgewiesen werden. Hinzu kommen 8 ECTS im Bereich Gesellschaftswissenschaften.

Die Erste Staatsprüfung in Erziehungswissenschaften kann als eigenständiger Prüfungsteil vor dem Ersten Staatsexamen in der Fächerkombination abgelegt werden.

Fachwissenschaftliche Inhalte und Methoden im Hinblick auf die Lehr­pläne auszuwählen sowie Fragen der Unterrichtsdurchführung zu klären, gehört in den Bereich der Fachdidaktik. Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile der Fachdidaktik richten sich nach den Bestimmungen der LPO I.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Broschüre zu den Erziehungswissenschaften im Lehramtsstudium sowie auf der Homepage des ZfL.

Damit es im Studium nicht nur bei Theorie bleibt, sind insgesamt 5 Praktika zu absolvieren:

  • Orientierungspraktikum von 3 Wochen
  • Betriebspraktikum von 8 Wochen
  • pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 Std.)
  • studienbe­glei­tendes fachdidaktisches Praktikum
  • zusätzliches studienbegleitendes Praktikum

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Praktika im Lehramtsstudium sowie auf der Homepage des ZfL.

An der FAU kann LAMS u.a. mit Didaktik der Grundschule, einem weiteren Unterrichtsfach, Ethik, Deutsch als Zweitsprache, Darstellendes Spiel, Islamischer Unterricht und/oder Medienpädagogik erweitert werden.

Wegen des für die Verbesserung der Einstellungschancen eher fraglichen Wertes einer Erweiterung sollten Sie unbedingt unsere Seite zur Erweiterung des Lehramtsstudiums lesen. Auch auf der Homepage des ZfL sind weitere Informationen zu diesem Thema veröffentlicht (Unterpunkt „Erweiterungsfach“).

Weitere Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie beim

  • Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der FAU (ZfL)
  • Bayerischen Kultusministerium



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