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Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

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Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis ist für die Friedrich-Alexander-Universität (FAU), im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags, und allen an der FAU arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein zentrales Anliegen, zu dem alle beitragen müssen. Die Standards zur Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis sind bereits seit 2002 in den Richtlinien der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verankert. Diese geben inhaltliche Orientierungspunkte für die gute wissenschaftliche Praxis und regeln den Umgang mit Verdachtsmomenten und Verstößen bis hin zum wissenschaftlichen Fehlverhalten. Ansprechpartner in der ersten Phase der Vorprüfung ist ein in Fragen der Organisation und Durchführung der Forschung erfahrener Hochschullehrer, der so genannte Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau. Er ist als Vertrauensperson für alle Angehörigen der Universität der erste Kontakt für diejenigen, die ihn über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren, und greift von sich aus einschlägige Hinweise auf, von denen er Kenntnis erhält. Nach einer Vorprüfung eines Verdachtsfalls übergibt der Ombudsmann das Verfahren an die Ständige Kommission für die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (KUVWF). Diese besteht aus drei erfahrenen Forschern und Forscherinnen verschiedener Fakultäten und wird ebenso wie der Ombudsmann oder die Ombudsfrau vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Senat bestellt.

Bei ihrer Arbeit folgt die Kommission den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft von 1998 (ergänzte Fassung), die der guten wissenschaftlichen Praxis auch im Hinblick auf Sorgfalt bei der Erstellung von Publikationen und Bildern, Speicherung von Daten sowie der Anleitung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu korrektem wissenschaftlichem Arbeiten höchste Bedeutung beimisst. Werden Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens an die Kommission herangetragen, prüft diese sorgfältig in einem nicht-öffentlichen, zweistufigen Verfahren mit Anhörung der Betroffenen und – in Stufe zwei – unter Hinzunahme externer Gutachter umfassend den Sachverhalt und spricht in einem Abschlussbericht ihre Empfehlungen für ein Vorgehen an den Präsidenten aus. Das Verfahren wird eingestellt, wenn die Kommission wissenschaftliches Fehlverhalten für nicht erwiesen hält.

Der Präsident entscheidet auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission über das weitere Vorgehen und über eventuelle Sanktionen für den/die Betroffenen. Diese können dienst-, arbeits-, zivil- oder strafrechtlicher sowie akademischer Natur sein. Die Universität kann zum Schutze Dritter, zur Wahrung des Vertrauens in die wissenschaftliche Redlichkeit, zur Wiederherstellung ihres wissenschaftlichen Rufes, zur Verhinderung von Folgeschäden sowie im allgemeinen öffentlichen Interesse entscheiden, betroffene Dritte und die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu informieren.

Gute wissenschaftliche Praxis
Änderungssatzung Gute wissenschaftliche Praxis vom 2022-03-09.pdf
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der FAU (2022-03-09).pdf
Regulations for safeguarding good scientific practice and dealing with scientific misconduct 9 March 2022.pdf
Mitglieder der Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (FAUdir)



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