Hochschulgesetze legen fest, welche gesetzlichen Regelungen für die FAU wichtig sind.
Bayerisches Landesrecht
Das Bayerische Landesrecht umfasst verschiedene Rechtsnormen, die für Universitäten in Bayern, wie die FAU, relevant sind. Die folgenden Links weisen auf wichtige Seiten zu Hochschulgesetzen hin.
Allgemeines
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
- Verordnung über abweichende Regelungen vom Bayerischen Hochschulgesetz und vom Bayerischen Hochschulpersonalgesetz an bayerischen Hochschulen (Hochschulabweichungsverordnung – HSchAbwV)
- Verordnung zur Regelung der Mitgliedschaft der Leiter von klinischen Einrichtungen in den Fakultätsräten der medizinischen und tiermedizinischen Fakultäten
Zulassung, Lehre und Studium
- Verordnung über die Vorlesungszeit an den Universitäten in Bayern
- Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV)
- Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG)
- Hochschulzulassungsverordnung (HZV)
- Hochschulgebührenverordnung (HSchGebV)
- Ausführungsverordnung zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (AVBayHIG)
- Verordnung über die Befugnis zur Abnahme von Hochschulprüfungen an Universitäten, Kunsthochschulen und der Hochschule für Fernsehen und Film (Hochschulprüferverordnung – HSchPrüferV)
Personalrecht
- Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung (BayHSchLNV)
- Lehrauftrags- und Lehrvergütungsvorschriften für die staatlichen Hochschulen
- Verordnung über die Gewährung von Hochschulleistungsbezügen und einer Nebenamtsvergütung (Bayerische Hochschulleistungsbezügeverordnung – BayHLeistBV)