Hochschulvertrag

Für wissenschaftliche Einrichtungen sind Zielvereinbarungen und Hochschulverträge wichtige Steuerung- und Führungsinstrumente. Sie werden insbesondere im gegenwärtigen Reformprozess der bayerischen Hochschulen eingesetzt, um Schwerpunkte der Entwicklung und Profilbildung festzuschreiben. Staat und Hochschulen verhandeln dabei auf Augenhöhe. Dieses Verfahren hat Vorteile für beide Seiten: Der Staat kümmert sich nicht um operative Details und garantiert den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit. Die Hochschulen können im Rahmen der vereinbarten Ziele autonom agieren.

Hier finden Sie Links zu allen wichtigen Hochschulverträgen beziehungsweise Zielvereinbarungen, die die FAU seit 2005 abgeschlossen hat: