Promovierende und Gastwissenschaftler/-innen aus dem Ausland

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der ganzen Welt forschen und leben an der FAU. Sie sind eine Bereicherung für unsere Universität und prägen durch Ihre Erfahrungen, Sichtweisen und ihr leidenschaftliches Engagement für ihre Forschung das Profil der FAU als weltoffene, vielfältige Universität.

Dennoch sollten schon bei der Einladung eines Gastes aus dem Ausland einige Dinge beachtet werden, damit die fruchtbare Zusammenarbeit nicht zu einer furchtbaren Erfahrung wird.

Prozess zur Aufnahme von Gastwissenschaftler/-innen

Wenn promovierte Wissenschaftler/-innen für eine gewissen Zeit an der FAU forschen möchten, kommen diese als Gastwissenschaftler/-innen and die FAU. Folgen Sie hierfür dem Prozess zur Aufnahmen von Gastwissenschaftler/-innen. Dabei erfolgt ggf. eine exportkontrollrechtliche Prüfung.

Bei Promovierenden erfolgt die exportrechtliche Prüfung im Rahmen desr Zulassung zur Promotion bei Kandidatinnen und Kandidaten mit einer Staatsangehörigkeit aus folgenden Staaten: China, Russland, Belarus (Weißrussland), Iran, Sudan, Syrien, Afghanistan, Nordkorea oder Myanmar.

Voraussetzungen

Mit Klick auf die Reiter erhalten Sie Infos zu den Voraussetzungen.

  • Überzeugen Sie sich persönlich (mindestens in einem Online-Interview) von den akademischen Fähigkeiten und den Sprachkenntnissen der Kandidatin bzw. des Kandidaten.
  • Überprüfen Sie die Abschlüsse, gegebenenfalls unter Rücksprache mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Wenn Sie sich für die Kandidatin bzw. den Kandidaten entschieden haben, lassen Sie idealerweise noch vor der Einreise über die Zulassung zur Promotion im Promotionsbüro entscheiden (Registrierung docDaten und Antrag auf Zulassung zur Promotion).
  • Machen Sie die Anforderungen sehr klar deutlich, definieren Sie Rechte und Pflichten.
  • Weisen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten in unsere Standards der guten wissenschaftlichen Praxis und des kollegialen Umgangs ein.

  • Für eigenfinanzierte Promovierende ist ein Kapital von mindestens 1350 €/Monat für den Zeitraum der Promotion zwingend notwendig! (853 € monatlich sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, reichen aber bei Weitem nicht aus). In Begleitung mitreisender Familienangehöriger erhöht sich dieser Kapitalbedarf.
  • Promotionsstipendien, die an einen erfolgreichen, termingerechten Abschluss der Promotion geknüpft sind, sind unbedingt zu vermeiden.
  • Derzeit gibt es für selbstfinanzierte Promovierende und Gastwissenschaftler/-innen meist nur nicht empfehlenswerte private Krankenversicherungen („Incomer-Versicherung“).
  • Selbstfinanzierte Wissenschaftler/-innen sollten unbedingt darüber informiert werden, dass diese „Incomer-Versicherungen“ aus mehreren Gründen problematisch sind, z.B.
    • sind mitreisende Familienmitglieder nicht mitversichert und
    • Kosten für bereits bei der Einreise bestehende Vorerkrankungen werden nicht übernommen, auch wenn diese bisher nicht bekannt waren (hierzu zählen auch die Kosten einer Geburt bei einer bestehenden Schwangerschaft, chronische Erkrankungen etc.)
      Unter anderem aus diesen Gründen werden diese Versicherungen von der Ausländerbehörde Nürnberg bei einem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nicht anerkannt (in Erlangen hingegen schon).
  • Die derzeit einzig befriedigende Lösung für die Krankenversicherungsproblematik ist eine versicherungspflichtige Anstellung an der Universität.
  • Wenn ein Arbeitsvertrag nicht in Frage kommt, kommunizieren Sie dies der Kandidatin bzw. dem Kandidaten vor der Betreuungszusage sehr klar, um falsche Hoffnungen zu vermeiden.
  • Es ist praktisch NICHT möglich, dass Promovierende in den Wohnheimen des Studentenwerks wohnen. Bedenken Sie die daraus resultierenden Probleme bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft (Kosten, Zeit etc.).

  • Bedenken Sie, dass die Erteilung eines Visums mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
  • Einladungsschreiben sollten hinreichend konkret und detailliert verfasst sein (Muster Welcome Centre).
  • Die Wissenschaftler/-innen sollten frühzeitig mit dem Welcome Centre Kontakt aufnehmen (Registrierung).
  • Die Betreuungssituation für Kinder im Alter von 0-6 Jahren ist in Deutschland aktuell sehr angespannt. Ohne ausreichende Wartezeit von bis zu einem Jahr ist eine Zusage für einen Betreuungsplatz unwahrscheinlich. Weisen Sie Wissenschaftler/-innen mit mitreisenden Familienangehörigen auf dieses Problem hin. Beratung bietet der Familienservice der FAU.
  • Bedenken Sie die Integration der Wissenschaftler/-innen am Lehrstuhl (Ansprechpartner/-in vor Ort ab dem Tag der Ankunft, verpflichtende Veranstaltungen wie Promovierendenseminare auf Englisch halten etc. -> Qualitätssicherung und Vorbeugung psychischer Probleme).
  • Ermöglichen Sie die Teilnahme an Deutschkursen.
  • Empfehlen Sie den Wissenschaftler/-innen die Teilnahme an einem interkulturellen Training z.B. im Welcome Centre.

Am Ende fällt es auf Sie zurück, wenn eine verärgerte Doktorandin oder ein verärgerter Doktorand wieder zurückfliegen muss, nachdem eine  Aufenthaltsrechtsfrage eskaliert ist, oder eine fleißige Promovierende bzw. ein fleißiger Promovierender unter Ihrem Namen aus Unwissenheit wegen  wissenschaftlichem Fehlverhalten auffällt. Legen Sie an eigenfinanzierte Wissenschaftler/-innen die gleichen Kriterien an wie bei angestellten. Bitte bedenken Sie, dass nicht in allen Kulturkreisen die gleichen Standards für Wissenschaftlichkeit gelten und auch nicht die gleichen Kommunikationsmuster funktionieren. Auch ein „Nein“ kann als „Ja“, eine vorläufige Einladung als Zusage verstanden werden.