Professuren
Die Professur an der FAU ist eine Position, die mit der Lehr- und Forschungstätigkeit verbunden ist. In Deutschland werden Professorinnen und Professoren meist nach einer Promotion und einer anschließenden Habilitation ernannt, wo sie ihre Fähigkeit zur eigenständigen Forschung nachweisen. Alternativ kann auch eine Juniorprofessur der Einstieg in eine akademische Karriere sein.

Professor/-in an der FAU werden
Um Professor oder Professorin an der FAU zu werden, ist es wichtig, umfangreiche Forschungserfahrungen und Publikationen in relevanten Fachgebieten vorzuweisen. Zudem spielen Netzwerke und Kontakte in der Wissenschaft eine große Rolle.
Die Auswahlverfahren sind oft wettbewerbsintensiv. Wer also eine Karriere als Professor oder Professorin anstrebt, sollte sich frühzeitig mit den Anforderungen und Wegen vertraut machen. Ein hohes Engagement in Lehre und Forschung ist entscheidend für den Erfolg in dieser Position.
Informieren Sie sich hier über Anforderungen und Voraussetzungen für eine Professur sowie den Ablauf einer Berufung an der FAU.
Arten von Professuren
In Deutschland gibt es drei Kategorien von Professuren: W1, W2 und W3. Eine W1-Professur ist eine Juniorprofessur, die auf junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler abzielt und in der Regel befristet ist, um ihnen den Einstieg in die akademische Karriere zu erleichtern. W2- und W3-Professuren sind die regulären Tenure-Track-Positionen, wobei W2-Professuren oft eine solide Grundlage für eine unbefristete Anstellung bieten, während W3-Professuren die höchste Besoldungsstufe darstellen und in der Regel mit größeren Forschungs- und Lehrverantwortlichkeiten verbunden sind.
Klicken Sie auf die Reiter, um weitere Informationen zu W1-, W2- und W3-Professuren zu erhalten.
- Voraussetzung zur Berufung auf W1: PhD, Dr. oder Vergleichbares; potenzialreiche Forschung
- Qualifizierungszeit: Datum der Promotion + max. 4 Jahre, bei Medizinerinnen und Medizinern und in der Klinischen Psychologie Datum der Promotion + max. 7 Jahre
- Berufung auf Zeit mit Zwischenevaluation
- Möglichkeit des Karriereaufstiegs (Tenure Track) auf eine W2- oder W3-Professur
- W1 gilt als Qualifikationsstelle, üblicherweise wird die Habilitationsäquivalenz erreicht
- Der Professoren-Titel gilt nur während der Beschäftigung als W1
Der FAU Early Career Support bietet zahlreiche Beratungs-, Weiterbildung-, FInanzierungs- und Networkingangbeote für Juniorwissenschaftler/-innen.
Voraussetzungen:
- PhD, Dr. oder Vergleichbares, verliehen von einer Universität
- Habilitation oder Habilitationsäquivalenz: Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zum Professor in einem Fachgebiet an Universitäten. Selbständig erbrachte Leistungen in der akademischen Lehre und die Befähigung zu selbständiger Forschung durch eine Habilitationsschrift oder eine Mehrzahl von hochrangigen Fachpublikationen müssen nachgewiesen werden. Dies kann auch durch die positive Zwischenevaluierung einer W1-Professur erfolgen.
- peer reviewed publications
- Drittmitteleinwerbung
W2-Professuren können auch mit einem Tenure Track auf W3 ausgeschrieben werden.
In 8 Schritten zur Professur
Ablauf einer Berufung
Wenn Sie sich auf eine Professur an der FAU bewerben möchten, dann können Sie sich an den nachfolgend aufgeführten Schritten einen guten Überblick über den Ablauf einer Berufung an der FAU verschaffen. Der Ablauf kann grob in acht Schritte eingeteilt werden:
Bewerbungen sind über das webbasierte Bewerbungsportal der FAU möglich: berufungen.fau.de Dort können alle Bewerbungsunterlagen eingegeben bzw. hochgeladen werden. Die Bewerberinnen/Bewerber haben dann zudem die Möglichkeit, den Verfahrensstand anhand transparenter Statusmeldungen wie z.B. „Kolloquium“ oder „Begutachtung“ zu verfolgen. Nach Einreichen der Bewerbung erhalten Bewerberinnen/Bewerber eine Eingangsbestätigung.
Die Bewerbungen werden vom Berufungsausschuss gesichtet und beurteilt. Dem Berufungsausschuss gehören hauptsächlich Professorinnen/Professoren des Faches, sowie die/der Frauenbeauftragte, Studierende und Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.
Nach einer ersten Auswahl werden die nach dem Prinzip der Bestenauslese geeignetsten Bewerberinnen/Bewerber in der Regel zu einem wissenschaftlichen Vortrag, einer Lehrprobe und einem Gespräch sowie persönlichem Kennenlernen mit dem Berufungsausschuss eingeladen.
Der Berufungsausschuss holt für eine weitere Auswahl vergleichende Gutachten und Stellungnahmen über die Bewerberinnen/Bewerber ein.
Es werden in der Regel drei, maximal fünf Bewerberinnen/Bewerber ausgewählt und dem Senat der FAU vorgestellt. Der Senat nimmt zu dieser Liste Stellung und gibt eine Empfehlung für den Präsidenten ab. In der Universitätsleitung wird entschieden, ob der Empfehlung des Senats zu folgen ist.
Der Präsident hat das Berufungsrecht. Die/der Erstplatzierte erhält ein Schreiben vom Präsidenten, das über die Berufungsabsicht informiert. In der folgenden Zeit können Verhandlungen stattfinden. Gleichzeitig werden die anderen gelisteten Bewerberinnen/Bewerber über ihren Listenplatz informiert und gebeten, sich weiterhin zur Verfügung zu halten, sollten die Verhandlungen mit der/dem Erstplatzierten scheitern.
Nach Erhalt des Rufabsichtsschreibens signalisiert die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine Bereitschaft, über die Rufannahme zu verhandeln. Dazu wird sie/er gebeten, Gehaltsvorstellung und Ausstattungswünsche mitzuteilen. Die Bewerberin/der Bewerber kann zu Gehalts- und Ausstattungsverhandlungen bei Präsident und Kanzler eingeladen werden.
Werden die Verhandlungen in gegenseitigem Einvernehmen positiv abgeschlossen, so wird von der Bewerberin/vom Bewerber eine förmliche, schriftliche Rufannahme an den Präsidenten erwartet. Danach wird durch das Sekretariat des Präsidenten ein Termin zur Übergabe der Ernennungsurkunde vereinbart.
