Offene Professuren

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Ausschreibungen für Professuren

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Die Medizinische Fakultät besetzt am Institut für Allgemeinmedizin voraussichtlich zum 1. März 2027 eine

W3-Professur für Allgemeinmedizin

Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet Allgemeinmedizin in Forschung, Lehre und Weiterbildung zu vertreten und die ärztliche Leitung des Bereichs Allgemeinmedizin im Medizinischen Versorgungszentrum Eckental des Uniklinikums Erlangen zu übernehmen. Erwartet wird die Zusammenarbeit mit ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen, insbesondere mit dem Netzwerk der hausärztlichen Lehr- und Forschungspraxen in der Region. Notwendig sind profunde Erfahrungen bezüglich interdisziplinärer Forschungsprojekte.

Gemäß der jeweiligen Studienordnung wird eine Mitwirkung in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Hebammenwissenschaften, Logopädie, Molekulare Medizin, Molecular Medicine und Medical Process Management erwartet.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können. Zusätzlich ist die Anerkennung als Facharzt/Fachärztin (m/w/d) für Allgemeinmedizin nachzuweisen.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Es ist beabsichtigt, die mit der Professur zusammenhängenden Aufgaben der chefärztlichen Leitung der klinischen Einrichtung einschließlich des damit verbundenen Liquidationsrechts vertraglich zu regeln, wobei für die Wahrnehmung der Aufgaben der Professur grundsätzlich ein privatrechtliches Dienstverhältnis vorgesehen ist. Hiervon kann abgesehen werden, wenn schon bisher eine Liquidationsberechtigung aufgrund einer chefärztlichen Leitungsfunktion im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (C4/W3) bestand.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept sowie ein Gender- und Diversity-Konzept, jeweils max. 2 Seiten, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 01.01.2026 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter med-berufungen@fau.de sehr gerne zur Verfügung.

Die Medizinische Fakultät besetzt am Lehrstuhl für Zahnmedizin, insbesondere Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

W2/W3-Professur für Interdisziplinäre Oralchirurgie und Oralmedizin

(Tenure Track)

zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W2 oder W3, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden.

Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten.

Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgische Klinik besitzt einen Schwerpunkt im Bereich der fachspezifischen Onkologie und Fehlbildungen. Ferner werden in speziellen Sprechstunden Patienten und Patientinnen mit Manifestationen von Systemerkrankungen im Fachbereich (z.B. nach Organtransplantation) betreut.

Einstellungsvoraussetzungen sind umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten in der oralmedizinischen Betreuung, chirurgischen Behandlung und implantatprothetischen Rehabilitation dieser Patientengruppen. Die wissenschaftliche Befähigung auf den genannten Gebieten ist über entsprechende Publikationsleistungen und Drittmitteleinwerbungen nachzuweisen. Eine enge klinische und wissenschaftliche Anknüpfung an die entsprechenden Einrichtungen des Klinikums (Kopf-Hals-Tumorzentrum, Lippen-Kiefer-Gaumenspaltzentrum, Transplantationszentrum) ist erwünscht. Das Forschungsprofil der Klinik im oralmedizinischen Bereich soll über die Kooperation mit den Zentren wie auch den zahnärztlichen Polikliniken z.B. durch OMICS-Technologien geschärft werden. Erwartet wird zudem eine aktive Beteiligung an den Forschungsverbünden der Medizinischen Fakultät (z. B. Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung).

Leitungserfahrung, Führungskompetenz und die organisatorische Befähigung zur Weiterentwicklung der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgischen Hochschulambulanz werden vorausgesetzt. Die Integration und der Ausbau innovativer bildgebender Verfahren – etwa der dentalen MRT – in die Diagnostik der Mund-, Kiefer- und Gesichtsregion, aber auch die Integration in ein ambulantes OP-Zentrum werden angestrebt.

Schließlich wird eine engagierte Mitwirkung an der Weiterentwicklung der studentischen Lehre in der Oralchirurgie und Oralmedizin erwartet. Die Medizinische Fakultät bietet Studiengänge in Medizin, Zahnmedizin, Molekularer Medizin (B.Sc./M.Sc.), Medical Process Management, Hebammenwissenschaften und Logopädie sowie fakultätsübergreifend in Medizintechnik und Integrated Immunology.

Einstellungsvoraussetzungen für eine W2- oder W3-Professur sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können. Zusätzlich ist die Anerkennung als Zahnärztin/Zahnarzt (m/w/d) für Oralchirurgie oder Fachärztin/Facharzt (m/w/d) für MKG-Chirurgie nachzuweisen.

Für die Einstellung auf eine W3-Professur werden zusätzlich erwartet: breites Forschungsspektrum und hohe internationale Sichtbarkeit im Bereich der Oralen Medizin, Leitungserfahrung in der Durchführung von klinischen Studien, Führungs- und Leitungskompetenz.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept, Forschungskonzept und Gender- und Diversity-Konzept [jeweils max. 2 Seiten], sowie ggf. der Operationen, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) [vorzugsweise in englischer Sprache] webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 06.01.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.

Die Technische Fakultät besetzt im Department Werkstoffwissenschaften zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Lehrstuhl

W3-Professur für Werkstoffe und Materialien der Kernfusionstechnologie

im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Die FAU sucht hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (m/w/d) mit exzellentem Forschungsprofil auf dem Gebiet des Designs und der Charakterisierung von neuen Materialien und Beschichtungen für die speziellen Anforderungen und Bedingungen in Kernfusionsanlagen. Im Zentrum der Forschung des Lehrstuhls soll die Entwicklung neuer Konzepte für Struktur- und/oder Funktionswerkstoffe liegen, um die vielfältigen konstruktiven, mechanischen und korrosiven Anforderungen, die im Fusionsreaktor relevant sind, zu erfüllen. Erwartet wird eine entsprechende Erfahrung auf dem Gebiet der Wechselwirkung von hochenergetischer Strahlung mit Materialien, der dadurch hervorgerufenen charakteristischen Materialveränderungen und der erforderlichen Charakterisierungsmethoden. Von Interesse ist zudem die Einbeziehung von Aspekten der Nachhaltigkeit, die insbesondere auch eine Verbesserung der Lebensdauer, eine Wiederverwendbarkeit der eingesetzten Materialien bis hin zur Rückführung in den Wertstoffkreislauf berücksichtigt.

Gesucht werden Kandidatinnen und Kandidaten (m/w/d) mit Forschungserfahrung in einem interdisziplinären Umfeld und dem Interesse, in Kooperation mit anderen Gruppen des Departments Werkstoffwissenschaften sowie der Technischen und Naturwissenschaftlichen Fakultät ein international sichtbares Forschungsprogramm am Schnittpunkt des FAU Forschungsschwerpunktes „Neue Materialien und Prozesse“ zu entwickeln.  

Der ausgeschriebene Lehrstuhl steht im Kontext des Masterplans Kernfusion der Bayerischen Staatsregierung vom 11. Februar 2025. Von der zu berufenden Persönlichkeit wird erwartet, dass sie sich in Forschung und Lehre für die Ziele des Masterplans einsetzt und sich maßgeblich im neu zu errichtenden Bavarian Fusion Cluster (BFC) engagiert.

Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers (m/w/d) gehört die Lehre in den bestehenden Studiengängen des Departments für Werkstoffwissenschaften und auch in den Studiengängen Energietechnik und Maschinenbau.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 25.01.2026 erwünscht, adressiert an den Dekan der Technischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter tf-dekan@fau.de sehr gerne zur Verfügung.

Die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie besetzt im Department Sozialwissenschaften und Philosophie am Institut für Politische Wissenschaft zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine

W2-Professur für Politikwissenschaft

(Open Topic, Tenure Track auf W3)

zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W3, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden.

Die zukünftige Stelleninhaberin/der zukünftige Stelleninhaber (m/w/d) soll das Fach Politikwissenschaft in Forschung und Lehre vertreten. Die Professur übernimmt eine zentrale Rolle im Exzellenzcluster 3039 „Transforming Human Rights“ der FAU und verantwortet dabei die Leitung einer Forschungsgruppe (ausgestattet mit zwei Promotionsstellen). Der Cluster befasst sich mit der Transformation von menschenrechtlichen Normen, Institutionen und Praktiken im Kontext von fünf Megatrends: Autokratisierung, planetare Umweltkrisen, internationale Migration, Fragmentierung der wirtschaftlichen Globalisierung und Digitalisierung. Der frei wählbare Fokus der Forschungsgruppe sollte menschenrechtsbezogen an der Schnittstelle von zwei Megatrends liegen. Ferner wird die zu berufene Stelleninhaberin/der Stelleninhaber (m/w/d) am Institut für Politische Wissenschaft und im Promotionsprogramm des Exzellenzclusters die Ausbildung in Methoden der empirischen Sozialwissenschaften verstärken. Erwartet wird ein eigenständiges politikwissenschaftliches Forschungsprofil mit ausgewiesenen, international sichtbaren Leistungen und einer substanziellen Anschlussfähigkeit an die Forschungsagenda im Exzellenzcluster.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, zweiseitiges Forschungskonzept mit Skizzierung des menschenrechtsbezogenen Schwerpunkts an der Schnittstelle von zwei Megatrends, zweiseitiges Lehrkonzept mit Fokus auf Methoden der empirischen Sozialwissenschaften und ihre Bedeutung für die Menschenrechtsforschung, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 01.02.2026 erwünscht, adressiert an den Dekan der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter phil-berufungen@fau.de sehr gerne zur Verfügung.

Die Naturwissenschaftliche Fakultät besetzt im Department Physik am Erlangen Centre for Astroparticle Physics (ECAP) zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine

W3-Professur für Experimentelle Gravitationswellendetektion

im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Die Professur wird dem Forschungsschwerpunkt Physics and Mathematics of the Cosmos der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg zugeordnet und in das Erlangen Centre for Astroparticle Physics (ECAP) eingebunden sein. Forschungsschwerpunkte des ECAP sind derzeit die Gamma-, Neutrino- und Röntgen- und Multiwellenlängenastronomie, theoretische Gravitationsphysik sowie der Technologietransfer in die Medizinphysik. Diese sollen mit dem Bereich der Gravitationswellenastronomie erweitert werden.

Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber soll international ausgewiesen sein und am ECAP Forschung im Bereich der optischen Präzisionsmetrologie in der Astroteilchenphysik, insbesondere für Sensornetzwerke für die Gravitationswellendetektion etablieren. Mit dem Forschungsbau ECAP Laboratory steht eine herausragende Infrastruktur für experimentelle Arbeiten zur Verfügung, die ideal für Beiträge zur Instrumentierung oder Detektorentwicklung in der Gravitationswellenastronomie für boden- oder satellitengebundene Experimente nutzbar ist. Eine enge Zusammenarbeit der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers mit den Arbeitsgruppen der experimentellen und theoretischen Physik an der FAU ist erwünscht.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept [1 Seite] und Forschungskonzept [2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 16.01.2026 erwünscht, adressiert an den Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter nat-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.