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Ausländische Studierende
Ausländische Absolventinnen und Absolventen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder Norwegens, Islands, Liechtensteins oder der Schweiz besitzen, können gemäß der aktuellen Rechtslage bis zu 18 Monate nach Studienabschluss in Deutschland bleiben, um eine Arbeitsstelle zu suchen. In dieser Zeit ist eine Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Während der 18 Monate ist eine uneingeschränkte Erwerbstätigkeit erlaubt.
Sollte innerhalb dieses Zeitraums ein Arbeitsplatz gefunden werden, der den Qualifikationen entspricht, kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit ohne weitere Vorrangprüfung erteilt werden. Nach zwei Jahren besteht die Möglichkeit, ein Daueraufenthaltsrecht zu erlangen.
Für weitergehende Fragen zum Aufenthaltsrecht wird empfohlen, die zuständige Ausländerbehörde zu kontaktieren.
Die Kontaktdaten für Erlangen sind auf www.erlangen.de verfügbar.