Kategorien: lokaler NC 1. FS
Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit International Baccalaureate Diploma (IB)
Für Studieninteressierte, die das IB bereits erworben (und keine deutsche Staatsangehörigkeit) haben, gilt der reguläre Bewerbungsweg für internationale Studieninteressierte. Bewerberinnen und Bewerber allerdings, die eine internationale Schule abschließen und das IB erst im laufenden Jahr erwerben, können bis zum Bewerbungsschluss das endgültige Zeugnis meist noch nicht vorlegen.
Für eine Bewerbung in dezentrale NC-Fächer gilt:
Sofern Sie sich unmittelbar nach Abschluss der Prüfungen zum Erwerb des IB-Diplomas für einen zulassungsbeschränkten Studiengang an der FAU bewerben und die Bewerbungsfrist 15. Juli bei den bayerischen Hochschulen einhalten möchten, müssen Sie bis Ende April des Prüfungsjahres bei der Zeugnisanerkennungsstelle folgende Unterlagen auf dem Postweg vorgelegt haben:
- Personalausweis oder Reisepass in einfacher Fotokopie
- schulischer Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem hervorgeht, in welchem Schuljahr welche Jahrgangsstufe besucht wurde
- deutsche Kontaktadresse
- Jahreszeugnis der 10. Klasse in amtlich beglaubigter Fotokopie des Originals
- IB-Results Summary über alle vier Semester, ausgestellt von der besuchten Schule
Zusätzlich müssen Sie bei der IBO (nicht bei der Schule!) ein Official Transcript („Transcript of grades“) in Auftrag geben, das der Zeugnisanerkennungsstelle zeitgleich mit der Bekanntgabe der Noten Anfang Juli des jeweiligen Prüfungsjahres online von der IBO übermittelt wird. Im Anschluss sendet die Zeugnisanerkennungsstelle einen Bescheid für die fristgerechte Bewerbung an Ihre Kontaktadresse. Den vorläufigen Anerkennungsbescheid und das IB-Notenergebnis können Sie der Bewerbung beifügen beziehungsweise sofort nach Erhalt nachreichen. Fügen Sie Ihrer Bewerbung bei einer Nachreichung bitte eine kurze Notiz bei, dass Sie das IB erworben und sich bereits bei der Zeugnisanerkennungsstelle um eine vorläufige Anerkennung bemüht haben.
Diese Unterlagen werden bei der Bewerbung als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung vorläufig akzeptiert. Im Falle einer Zulassung können Sie sich auch mit diesen Nachweisen immatrikulieren. Das endgültige Zeugnis ist dann spätestens bei Vorlesungsbeginn in der Studierendenverwaltung vorzulegen.
Diese und weitere Informationen zum IB finden Sie als Merkblatt auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Schule.
Wichtige Information
Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich zusätzlich um einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bemühen müssen. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn Ihr IB-Zeugnis „German A“ im „Higher Level“ ausweist oder Sie sich für einen unserer englischsprachigen Bachelorstudiengänge bewerben möchten.