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Man möchte nicht weiterstudieren – was muss man beachten?
Möchte man das Studium abbrechen, muss eine Exmatrikulationsbescheinigung bei der Studierendenverwaltung eingereicht werden oder man verzichtet am Ende des Semesters auf die Entrichtung des Semesterbeitrages. Da es keine Pflichtanmeldung zur Wiederholungsprüfung mehr gibt, muss man auch nicht mehr zwingend an diesen teilnehmen. Fairerweise muss man sich selbstständig von Prüfungen und Lehrveranstaltung abmelden. Sinnvoll ist, die Leistungsdaten aus campo herunterzuladen und abzuspeichern, sollten diese irgendwann einmal vorgelegt werden müssen.