Kategorien: Lehrveranstaltungen
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Im Vorlesungsverzeichnis ist eine Übung oder Tutorium innerhalb eines Moduls gelistet, die/das nicht im Modulverlaufsplan steht. Muss ich die Übung oder das Tutorium trotzdem belegen?
Nach Möglichkeit sollten Sie das Tutorium oder die Übung belegen, da diese Zusatzveranstaltungen ein sehr wichtiges Vorbereitungsangebot für die Prüfungen darstellen. Rechtsverbindlich allerdings ist die Angabe im Modulverlaufsplan, d.h. Sie sind nicht verpflichtet, die Lehrveranstaltung zu belegen, wenn sie nicht im Modulverlaufsplan steht.