Kategorien: Lehrveranstaltungen
Im Vorlesungsverzeichnis ist eine Übung oder Tutorium innerhalb eines Moduls gelistet, die/das nicht im Modulverlaufsplan steht. Muss man die Übung oder das Tutorium trotzdem belegen?
Nach Möglichkeit sollte das Tutorium oder die Übung belegt werden, da diese Zusatzveranstaltungen ein sehr wichtiges Vorbereitungsangebot für die Prüfungen darstellen. Rechtsverbindlich allerdings ist die Angabe im Modulverlaufsplan, d.h. man ist nicht verpflichtet, die Lehrveranstaltung zu belegen, wenn sie nicht im Modulverlaufsplan steht.