Meldebehörde

In Deutschland besteht eine Meldepflicht bei der zuständigen Meldebehörde. Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft ist eine Anmeldung am Wohnort erforderlich. Ebenso muss bei einem Wegzug aus Deutschland eine Abmeldung erfolgen. Auch ein Wohnungswechsel ist ordnungsgemäß zu melden. Das Unterlassen einer An- oder Abmeldung ist rechtswidrig und kann den Aufenthaltsstatus in Deutschland gefährden.