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Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen
Seit Jahresbeginn 2018 fallen Studentinnen in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes, sofern die Universität Ort, Zeit und Ablauf der Lehrveranstaltung verbindlich festlegt oder ein im Studium verpflichtend vorgeschriebenes Praktikum absolviert wird.
Welche konkreten Auswirkungen dies für schwangere oder stillende Studentinnen hat, ist auf den Informationsseiten des Familienservice der FAU nachzulesen.