Qualifizierte Berufstätige mit Allgemeinem Hochschulzugang

  • Tabellarischer Lebenslauf (Original)
  • Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung, einer dieser gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung, Abschluss der Fachschule oder Fachakademie
  • Beratungsschein mit ausgewiesener Qualifikationsnote

jeweils in einfacher Kopie

Weitere Informationen und Anmeldung zum Beratungsgespräch: „Studieren ohne Abitur