Visum und Aufenthaltserlaubnis

Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, die mit einem Studentenvisum eingereist sind, müssen dieses nach der Ankunft in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umwandeln. Detaillierte Informationen zu Einreiseformalitäten und Aufenthaltserlaubnis sind auf der Seite zu Visum und Einreise verfügbar.