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Was ist der Nachteilsausgleich?

In bestimmten Fällen ist es möglich, einen Nachteilsausgleich zu erwirken (z.B. in Form einer verlängerten Prüfungszeit), wenn beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse bestehen. Bitte wenden Sie sich hierzu an: fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/beratungsangebote/studieren-mit-behinderung-oder-chronischer-erkrankung.