Was passiert, wenn man eine Prüfung nicht geschafft hat?

Grundsätzlich hat man vier Prüfungsversuche für Modul(-teil)prüfungen, zwei Versuche für Prüfungen, die in die GOP einfließen, sowie für Prüfungen im Modul Bachelorarbeit, drei Versuche für Prüfungen von Praktika, Geländeseminaren und Exkursionen.

Ist man jeweils beim letzten Versuch durchgefallen, verliert man den Prüfungsanspruch im jeweiligen Studiengang bzw. Fach, d.h. man kann ggf. deutschlandweit nicht mehr weiterstudieren. Bei Kombinationsstudiengängen mit zwei Fächern besteht der Prüfungsanspruch für das andere Fach weiterhin. Das Prüfungsamt verschickt daraufhin einen sogenannten EN-Bescheid (endgültig nicht bestanden). Es besteht eine vierwöchige Einspruchsfrist.

Im Fall eines Prüfungsanspruchsverlusts und entsprechenden Fragen zur weiteren Organisation kann man sich am besten an die Zentrale Studienberatung (ZSB) wenden.

Bei Rückfragen zum EN-Bescheid bzw. zum Prüfungsanspruchsverlust ist sich an das jeweilige zuständige Prüfungsamt zu wenden.