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Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht geschafft habe?

Grundsätzlich haben Sie vier Prüfungsversuche für Modul(-teil)prüfungen, zwei Versuche für Prüfungen, die in die GOP einfließen, sowie für Prüfungen im Modul Bachelorarbeit, drei Versuche für Prüfungen von Praktika, Geländeseminaren und Exkursionen.

Sind Sie jeweils beim letzten Versuch durchgefallen, verlieren Sie den Prüfungsanspruch im jeweiligen Studiengang bzw. Fach, d.h. Sie können es ggf. deutschlandweit nicht mehr weiterstudieren. Bei Kombinationsstudiengängen mit zwei Fächern besteht der Prüfungsanspruch für das andere Fach weiterhin. Das Prüfungsamt verschickt daraufhin einen sogenannten EN-Bescheid (endgültig nicht bestanden). Es besteht eine vierwöchige Einspruchsfrist.

Im Fall eines Prüfungsanspruchsverlusts und entsprechenden Fragen zur weiteren Organisation wenden Sie sich am besten an die Zentrale Studienberatung (ZSB).

Bei Rückfragen zum EN-Bescheid bzw. zum Prüfungsanspruchsverlust wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Prüfungsamt.