Kategorien: Prüfungen und Prüfungsordnungen
Welche Art von Attest braucht man?
Normalerweise reicht ein Attest des Hausarztes/der Hausärztin aus. Bei Staatsexamensprüfungen (Lehramt) müssen Studierende ein Attest des zuständigen Amtsarztes/der zuständigen Amtsärztin vorlegen.
Bei Krankmeldungen während der laufenden Prüfung bedarf es eines Attests vom Amtsarzt/von der Amtsärztin.
Bei Fragen oder Unsicherheiten kann sich an das jeweilige zuständige Prüfungsamt gewendet werden.