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Welche Module müssen in die GOP eingebracht werden?
Die Anforderungen und Regelungen zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) unterscheiden sich je nach Fakultät und Studiengang. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich.
Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, empfiehlt es sich,
- zunächst in der Allgemeinen Bachelor- und Masterprüfungsordnung (auch Rahmenprüfungsordnung genannt) unter dem Abschnitt „Grundlagen- und Orientierungsprüfung“ nachzulesen und
- anschließend in der Fachprüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs im spezifischen Paragraphen zur GOP zu prüfen, welche Module dort festgelegt sind.
Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten der Fakultäten und Fachbereiche:
Für die GOP sind insgesamt 40 ECTS-Punkte vorgesehen. Diese müssen spätestens bis zum Ende des dritten Fachsemesters erbracht werden.
Es bestehen unterschiedliche Regelungen zur GOP, abhängig vom jeweiligen Studiengang. Die relevanten Informationen finden sich in den entsprechenden Fachstudien- und Prüfungsordnungen.
Eine einheitliche GOP-Regelung gibt es hier nicht. Der Umfang liegt in der Regel zwischen 30 und 32,5 ECTS-Punkten. Die GOP ist spätestens bis zum Ende des dritten Fachsemesters abzuschließen.
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (FAU WiSo)
Die GOP umfasst 50 ECTS-Punkte, festgelegt in der jeweils gültigen Fachstudien- und Prüfungsordnung (FPO). Die entsprechenden Module müssen bis spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters bestanden sein. Prüfungen innerhalb der GOP können nur einmal wiederholt werden (im Gegensatz zu allen übrigen Modulen, die mehrmals wiederholt werden dürfen). In den Wirtschaftswissenschaften besteht mittlerweile eine feste GOP-Struktur.
Fachbereich Rechtswissenschaft
Im Grundstudium (1.–4. Semester) sind Grundlagenfächer, Grundkurse und Vorlesungen mit entsprechenden Abschlussklausuren sowie der Zwischenprüfung zu absolvieren. Öffentliches Recht als Zweitfach (Bachelor): Die ersten beiden Semester des Bachelor-Studiums bilden die so genannte Assessmentphase. Diese wird mit der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) abgeschlossen. Die GOP ist gem. § 6 der FPO ÖR i.V.m. § 30 der ABMStPO/Phil keine eigene Prüfung, sondern setzt das Erreichen von 20 ECTS voraus. Diese setzen sich zusammen aus drei Modulen: Dem Einführungsmodul, dem Grundlagenmodul und entweder dem Modul Staatsorganisationsrecht oder dem Modul Grundrechte.
Je nach Schulart setzt sich die GOP unterschiedlich zusammen. Die maßgeblichen Regelungen sind der Lehramtsprüfungsordnung (LAPO) zu entnehmen. Insgesamt sind 40 ECTS-Punkte bis spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters zu absolvieren. GOP-relevante Modulprüfungen müssen spätestens im Zweitversuch bestanden werden. Überprüfen Sie auf jeden Fall frühzeitig die Fachprüfungsordnung Ihres Unterrichtsfachs, ob dort bestimmte Module für die GOP gefordert werden.