Welche Sprachvoraussetzungen gelten für einen Einzelnen?

Als Bildungsinländerin und Bildungsinländer müssen Studierende zu Beginn des grundständigen Studiums keine Sprachnachweise erbringen. In bestimmten Fächern muss man im Laufe des Studiums oder bis zur Anmeldung zum Staatsexamen im Lehramt Sprachnachweise erbringen. Hier sind alle wichtigen Informationen zu finden: Nachweis von Sprachkenntnissen.

Wenn man eine Fremdsprache als Studienfach gewählt hat, müssen Studierende sich vorher erkundigen, welches Sprachniveau zu Beginn des Studiums vorausgesetzt oder empfohlen wird.

Internationale Studierende müssen in den meisten Fällen zu Beginn des Studiums einen C1/C2-Deutschnachweis vorlegen. Hier sind weitere Informationen dazu zu finden: Deutschkenntnisse und Sprachzertifikate.