Kategorien: Allgemeines zum Studienstart, Sprachen
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Welche Sprachvoraussetzungen gelten für mich?
Als Bildungsinländerin und Bildungsinländer müssen Sie zu Beginn des grundständigen Studiums keine Sprachnachweise erbringen. In bestimmten Fächern müssen Sie im Laufe des Studiums oder bis zur Anmeldung zum Staatsexamen im Lehramt Sprachnachweise erbringen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen: fau.de/education/studienangebot/bachelorstudiengaenge/nachweis-von-sprachkenntnissen.
Wenn Sie eine Fremdsprache als Studienfach gewählt haben, müssen Sie sich vorher erkundigen, welches Sprachniveau zu Beginn des Studiums vorausgesetzt oder empfohlen wird.
Internationale Studierende müssen in den meisten Fällen zu Beginn des Studiums einen C1/C2-Deutschnachweis vorlegen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu: fau.de/education/international/aus-dem-ausland-an-die-fau/bewerbung-und-einschreibung-fuer-internationale-bewerberinnen-und-bewerber/deutschkenntnisse-und-sprachzertifikate.