Kategorien: Prüfungen und Prüfungsordnungen
Wird man automatisch zu Wiederholungsprüfungen angemeldet?
Seit dem Wintersemester 2024/25 gibt es keine Pflichtanmeldung zu Wiederholungsprüfungen mehr. Studierende müssen sich also eigenständig um die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung kümmern. Man kann sich in aller Regel auch von Wiederholungsprüfungen abmelden. Das zuständige Prüfungsamt ist hierzu zu kontaktieren.
Achtung: Man muss für die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen immatrikuliert sein.