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Werde ich automatisch zu Wiederholungsprüfungen angemeldet?

Seit dem Wintersemester 2024/25 gibt es keine Pflichtanmeldung zu Wiederholungsprüfungen mehr. Sie müssen sich also eigenständig um die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung kümmern. Sie können sich in aller Regel auch von Wiederholungsprüfungen abmelden. Kontaktieren Sie hierzu bitte das für Sie zuständige Prüfungsamt.

Achtung: Sie müssen für die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen immatrikuliert sein.