Kategorien: Graduiertenzentrum
Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Kinder
Für befristet Beschäftigte nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), die Kinder haben, gelten besondere Regelungen. Erziehungszeiten werden bei der Berechnung der Befristungsdauer berücksichtigt.
Einen Überblick hierzu bietet die Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.