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Finanzierung der Promotion

Rund ums Geld

Mehr zum Thema

  • Fördermöglichkeiten des DAAD für deutsche Studierende, Graduierte, Doktoranden, Promovierte und Hochschullehrer
  • Fördermöglichkeiten des DAAD für ausländische Studierende, Graduierte, Doktoranden, Promovierte und Hochschullehrer
  • Förderprogramme der DFG

Die Promotion stellt finanziell meist eine große Herausforderung dar, wobei sich die Arten der Finanzierung stark unterscheiden. Folgende Finanzierungsmöglichkeiten sind denkbar:

  1. Befristete Haushaltsstellen der Universität. Ausschreibungen finden Sie im Stellenmarkt der Universität unter der Berufsgruppe „Wissenschaftlicher Dienst“.
  2. Aus Drittmitteln finanzierte Stellen. Sie werden in der Regel für bestimmte Projekte oder Forschungsbereiche befristet bereitgestellt.
  3. Stellen über ein Graduiertenkolleg z.B. der DFG oder ähnlichen Einrichtungen
  4. Finanzierung durch ein Stipendium, z.B. durch eines der Begabtenförderwerke
  5. Finanzierung im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Industrie und Wirtschaft

Sie suchen für Ihr Forschungsvorhaben ein passendes Förderprogramm? Wir haben für Ihre eigene Recherche einige Informationen zusammengestellt:

Im Rahmen der Maßnahmen zur Gleichstellung bietet die FAU eine Reihe von gezielten Fördermöglichkeiten für Promovierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen, z.B. auch für Frauen, die nach einer Erziehungszeit wieder in der Wissenschaft Fuß fassen wollen. Informationen zum FFL-Stipendium der FAU für alle Fakultäten.

Kontakt

CS

Dr. Christian Schmitt-Engel

S-FORSCHENDE - Forschung und wissenschaftliche Karriere

Verwaltungspersonal S-FORSCHENDE - Forschung und wissenschaftliche Karriere

Kontakt

  • E-Mail: christian.schmitt-engel@fau.de
  • Telefon: +49 9131 85-20722

„ERASMUS+“-Studium

Immatrikulierte Promovierende aus allen Fachrichtungen und Fakultäten der FAU können sich am „ERASMUS+“-Programm beteiligen.

Die Dauer des Aufenthalts kann je nach Studiengang und Partnerhochschule zwischen einem Semester/Trimester (mindestens jedoch 3 Monate) und einem akademischen Jahr (maximal jedoch 12 Monate pro Aufenthalt) variieren.

Bei der Förderung handelt es sich um einen Mobilitätszuschuss in Höhe von ca. 300 Euro, der je nach Gastland variiert.

„ERASMUS+“Praxisaufenthalt

  • Im Rahmen dieses Programms können Sie als immatrikulierte Promovierende der FAU gefördert werden, wenn Sie einen promotionsrelevanten/promotionsbezogenen Praktikumsaufenthalt im europäischen Ausland planen.
  • Der Praxisaufenthalt muss mindestens 60 Tage lang sein.
  • Sie erhalten ein Teilstipendium, also einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, wobei die Höhe der Förderung, je nach Ländergruppe, zwischen 360 Euro und 480 Euro variiert.

Die Servicestelle für Elektronische Forschungsförderinformationen (ELFI) bietet registrierten Nutzerinnen und Nutzern eine umfassende Datenbank mit mehr als 6.000 Förderprogrammen nationaler und internationaler Förderer. Zielgruppe sind in erster Linie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die auf der Suche nach Drittmitteln für ihr Forschungsvorhaben sind. Man findet aber auch Informationen zu Stipendien für Interessierte aller Qualifikationsstufen.

Der Zugang zu ELFI ist innerhalb des FAU-Netzes kostenlos.

In Deutschland existiert eine vielfältige Stipendienlandschaft. Zwei Datenbanken, die ausschließlich auf Stipendien ausgerichtet sind und eine, die verschiedene Förderinstitutionen beinhaltet, haben wir hier für Sie aufgelistet

  • e-fellows.net
  • elfi.info

Weitere Stipendienausschreibungen werden regelmäßig im Blog unserer Graduiertenzentrum veröffentlicht.

Die Datenbank des Deutschen Stiftungszentrums gibt Ihnen einen guten bundesweiten Überblick über mehr als 450 deutsche Stiftungen mit wissenschaftsnahen Förderzielen.

Stiftungen an der FAU

Im Umfeld der FAU gibt es auch zahlreiche Stiftungen, die Promovierende sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler unserer Universität fördern. Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick über die einzelnen Stiftungen und ihre Ziele.

Bundesverband Deutscher Stiftungen

Die Stiftungssuche des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen bietet mit rund 11.000 Verzeichnissen eine umfangreiche Online-Navigationshilfe zum deutschen Stiftungswesen.

Begabtenförderungswerke

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert politisch und kirchlich orientierte Begabtenförderungswerke, die Stipendien an hervorragende und gesellschaftlich engagierte Promovierende vergeben. Bei den meisten Stiftungen können sich auch ausländische Promovierende bewerben.

Weitere Informationen:

  • Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke

Für Interessierte jeder Qualifikationsstufe, die einen Auslandsaufenthalt planen, finden sich beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zwei Stipendiendatenbanken:

  • Stipendiendatenbank für deutsche Interessent/innen
  • Stipendiendatenbank für ausländische Interessent/innen

Die Alexander von Humboldt-Stiftung fördert ausländische und deutsche Promovierte, die für einen Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen bzw. ins Ausland gehen möchten.

Über weitere Fördermöglichkeiten an der FAU informieren auch:

  • das Referat für internationale Angelegenheiten sowie die entsprechenden Einrichtungen an den Fakultäten und Fachbereichen,
  • der Internationalisierungsreferent der Naturwissenschaftlichen Fakultät,
  • die Seite „Forschungsförderung und Internationales der Medizinischen Fakultät“ sowie
  • die Seite „Internationale Forschungsverbünde der Medizinischen Fakultät“

Weitere Informationen:

  • Deutscher Akademischer Austauschdienst
  • Referat für Internationale Angelegenheiten
  • Technischen Fakultät– International Forschen
  • Internationales Büro der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie
  • Büro für Internationale Beziehungen am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Nationale und internationale Tagungen sind unverzichtbar, um Kontakte zu knüpfen und um auf dem neuesten Stand der Forschung zu bleiben. Diese Seite bietet einige Hinweise zur Finanzierung von Konferenzreisen.

Bei Kongress- und Vortragsreisen sind folgende Finanzierungsmöglichkeiten prinzipiell denkbar:

  • Haushalts-/ Lehrstuhlgelder: Lehrstühle haben in sehr geringem Umfang Mittel für Reisekosten. Wenn die Tagungsteilnahme aus Sicht des Lehrstuhls erforderlich ist, können die Reisekosten entweder aus Lehrstuhlsmitteln oder aus zu beantragenden Drittmitteln bestritten werden. Im ersten Fall erfolgt die Abrechnung als Dienstreise. In jedem Fall sind die Hinweise zum Dienstreiseantrag zu beachten, insbesondere dass Tagungs- und Kongressreisen ohne aktive Teilnahme nur als Fortbildungsreisen genehmigt werden können.
  • Drittmittelprojekt: Wenn die Tagungsteilnahme im Rahmen eines Drittmittelprojekts erfolgt, können ihre Kosten gegenüber dem Drittmittelgeber abgerechnet werden, sofern dafür Mittel beantragt und bewilligt wurden. Auch hier sind die Hinweise zum Dienstreiseantrag zu beachten.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten: Manche Stipendien sehen Reisekosten vor. Dies erfragen Sie am besten direkt bei Ihrem Stipendiengeber.
  • Frauen: Der Präsidialfonds für Gleichstellungsmaßnahmen bietet im Rahmen der Einzelfallförderungen unter anderem Reisekostenzuschüsse für Kongress- oder Tagungsteilnahme an.
  • Graduiertenschulen: Einige extern geförderte Graduiertenschulen und Graduiertenkollegs sehen die Förderung von Tagungsreisen für ihre Mitglieder (Stipendiatinnen und Stipendiaten) sowie für weitere herausragende Promovierende vor.
  • Voll-/Teilzeitstipendien der Tagungsorganisation: Manche Tagungen und Summer Schools bieten Teilnahmestipendien auf Antrag. Beachten Sie bitte hierfür die Informationsseite der jeweiligen Tagung.
  • Zusätzlich gilt noch für Auslandsreisen: Es kann eine Tagungsreise oder eine Kongressreise beim DAAD beantragt werden.

Max Weber Stiftung

Die Max Weber Stiftung (MWS) vergibt mit Unterstützung der Peters-Beer-Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft einmal jährlich Gerald D. Feldmann-Reisebeihilfen an international orientierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler.

Mit den Reisebeihilfen sollen die beruflichen Chancen für Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Qualifikationsphase verbessert werden. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führen ein selbst gewähltes Forschungsvorhaben in mindestens zwei und bis zu drei Gastländern der Institute und Außenstellen der MWS bzw. dem Richard Koebner Minerva Center for German History durch. Die Beihilfen haben eine Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die Aufenthalte (maximal ein Monat pro Gastland, auch ein kürzerer Aufenthalt ist möglich) dienen der Recherche insbesondere in Bibliotheken oder Archiven. Es wird erwartet, dass transnationale oder transregionale Studien entstehen, die der Forschung neue und originelle Impulse verleihen.

Bewerben können sich hoch qualifizierte Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler jeglicher Staatsangehörigkeit (letzter Abschluss mindestens Master, Magister, Staatsexamen, Diplom), die bereits Publikationen vorweisen sowie einen Forschungsplan vorlegen können. Anträge, deren Projekte zum Forschungsprofil der Institute/Außenstellen der MWS passen, werden bevorzugt behandelt.

Versicherungen

Die folgenden Informationen zu Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung verstehen sich als Orientierung für die Doktorandinnen und Doktoranden der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Individuelle versicherungsrechtliche Fragen sollten stets mit den zuständigen Stellen im Einzelfall geklärt werden. Ferner muss im Einzelfall die Prüfung durch die Krankenkasse vorgenommen werden. Das Graduiertenzentrum der FAU übernimmt keine rechtliche Gewähr.

Informationen zum Thema Krankenversicherung für internationale Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftler erhalten Sie beim Welcome Centre der FAU.

Grundsätzlich besteht für alle eine allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland und dies unabhängig von der Berufs- bzw. Personengruppe. Grundlage der Regelung zur Krankenversicherungspflicht bildet die Zuordnung zum jeweiligen Krankenversicherungssystem. Für Personen ohne gültigen Versicherungsschutz erfolgt diese Zuweisung aufgrund der letzten Zugehörigkeit zu einem der beiden Krankenversicherungssysteme. Wer noch nie Mitglied einer Krankenkasse war, wird in dem System versichert, dem er aufgrund des ausgeübten Berufs zuzuordnen ist (auch Rentner und Studenten).

Promovierende, die gleichzeitig als wissenschaftliche Nachwuchskräfte tätig sind

Promovierende, die während ihre Promotion als wissenschaftliche Nachwuchskräfte an der Universität tätig sind, sind in der Regel im Rahmen ihres Angestelltenverhältnisses gesetzlich krankenversichert. Wichtig ist hier, dass Promotionsstudenten keine Studenten im Sinne des §5 Abs. 1 Nr. 9 des SGB V  sind, da die Promotion nicht mehr zur wissenschaftlichen Ausbildung gehört, sondern eine freie wissenschaftliche Tätigkeit darstellt.

Promovierende, die in einem Angestelltenverhältnis stehen

Für Doktorandinnen und Doktoranden, die gleichzeitig zu ihrer Promotion in einem Angestellten- oder Arbeitsverhältnis stehen, gilt, dass auch diese grundsätzlich im Rahmen ihres Angestelltenverhältnisses gesetzlich krankenversichert sind.

Promovierende, die nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen

Promovierende, die während ihrer Promotion nicht in einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis stehen, sind grundsätzlich „versicherungsfrei“. Versicherungsfrei bedeutet hier allerdings nur, dass die oder der Promovierende die Wahl hat, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Promotionsstudierende müssen sich in jedem Fall krankenversichern. Darunter fallen insbesondere auch Promovierende, die ihre Promotion über ein Stipendium, hauptsächlich selbstständige Arbeit oder eine geringfügige Tätigkeit finanzieren. Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig, wenn sie zwischen 450,01 Euro und 4.462,50 Euro (2016) monatlich verdienen. Arbeitnehmer mit jährlichem Bruttoeinkommen über 56.250 Euro/Jahr (2016) (entspricht 4.350 € / Monat oder mehr) sind versicherungsfrei (§6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).  Dabei gilt, dass Promovierende grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen nicht wie Studierende behandelt werden. Sie haben also keinen Anspruch auf die ermäßigten Beitragssätze für Studierende.
Bei geringfügiger Beschäftigung (Gesamteinkommen unter 450 Euro/ Monat) sind Promovierende versicherungsfrei (§7 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Der geringfügig Beschäftigte hat die Wahl, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern.

Der Erhalt eines Stipendiums begründet keinen Krankenversicherungsschutz. Daher müssen sich Stipendiaten selbständig um eine Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) kümmern.
Sollten Sie ein Stipendium haben und gleichzeitig an der FAU beschäftigt sein,  muss vorab mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden, ob durch die Beschäftigung am Lehrstuhl und das Stipendium nicht ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, das zu einer gesamten Sozialversicherungspflicht führt (dies gilt für anteilige hauptberufliche wissenschaftliche Beschäftigungsverhältnisse wie auch für nebenberufliche Beschäftigungen als wissenschaftliche Hilfskraft).

Krankenversicherung für Ausländerinnen und Ausländer

Auch für ausländische Promovierende besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Genauere Informationen dazu erhalten Sie beim Welcome Centre unserer Universität.

Promovierende, die familienversichert sind

Promotionsstudierende, die das 25. Lebensjahr (ggf. verlängert durch Wehr- oder Zivildienst) noch nicht vollendet haben, oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Ehe stehen und dabei familienversichert sind, müssen sich ebenfalls nicht um eine Krankenversicherung bemühen.

Als in DocDaten registrierte UND zur Promotion zugelassene Promovierende sind die Doktorandinnen und Doktoranden der FAU im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) versichert. Alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Promotion im Organisationsbereich der Universität durchgeführt werden, werden durch die GUV abgedeckt. Dazu zählen beispielsweise der Besuch von Lehrveranstaltungen oder die Benutzung der Bibliotheken. Nicht unfallversichert ist der Weg von und zur Universität. Eine Immatrikulation muss nicht vorliegen.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt auch für Promovierende, die als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der FAU beschäftigt sind, aufgrund ihres Arbeitsvertrages mit der Universität.

Auch hinsichtlich der Art und Weise, wie Promovierende an der FAU gegen Schäden versichert sind, die im Rahmen ihrer Arbeit an der Promotion entstehen, ergeben sich Unterschiede. Hierbei ergibt sich eine Differenzierung je nach dem, ob die Doktorandinnen und Doktoranden eine Stelle als wissenschaftliche Beschäftigte haben und somit in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität stehen, oder nicht.

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Doktorandinnen und Doktoranden, die bei der Universität als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer beschäftigt sind, haben gegenüber der Universität einen Freistellungsanspruch. Das bedeutet, dass sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses nicht für Schäden haftbar gemacht werden, es sei denn, sie haben diese Schäden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt. Durch eine zusätzliche Diensthaftpflichtversicherung kann man sich auch gegen Regressansprüche bei grober Fahrlässigkeit versichern.

Promotionsstipendiatinnen und Promotionsstipendiaten sowie externe Promovierende

Besteht zwischen der Doktorandin bzw. dem Doktorand und der Universität kein Arbeitsverhältnis, so ist sie bzw. er auch nicht für Schäden abgesichert, die sie bzw. er im Rahmen der Arbeit an der eigenen Promotion an der Universität verursacht.
Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten sowie externe Doktorandinnen und Doktoranden unterliegen hinsichtlich der von ihnen verursachten Schäden keinem Versicherungsschutz seitens der Universität. Ihnen wird daher dringend der Abschluss einer privaten Labor- oder Diensthaftpflichtversicherung geraten. Bitte prüfen Sie bei den Anbietern, ob Ihre Tätigkeit abgesichert ist und Sie als Stipendiatin oder Stipendiat eine solche Versicherung abschließen können.

Weitere Links zur Krankenversicherung
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
  • Einkommenssteuergesetz



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