Bewerbung Masterstudium

Sie möchten sich für ein Masterstudium oder den PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) bewerben? Eine gute Entscheidung, zu der wir Sie beglückwünschen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Bewerbung, die Ihnen helfen, sich zu orientieren.

Bitte lesen Sie sich diese Seite durch, bevor Sie sich an unserer Universität über das Bewerbungsportal www.campo.fau.de zum Masterstudium oder für den PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine bewerben.

Allgemeine Informationen zur Bewerbung für ein Master- und PhD-Studium

Nachweis über einen Studienabschluss auf dem Niveau des Bachelors

Für die Bewerbung zum Masterstudium weisen Sie in der Regel einen Studienabschluss auf dem Niveau des Bachelors vor. Nähere Informationen zu den Mindestanforderungen finden Sie hier.

Sprachkenntnisse/Deutschkurs

Welche Sprachkenntnisse Sie benötigen, finden Sie in den Dokumenten

Mehr Informationen zu Sprachnachweisen finden Sie auf unserer Seite Deutschkenntnisse und Sprachzertifikate.

Bitte beachten Sie, dass ein Studienbeginn zum Sommersemester nur in einem Teil des Masterangebots der FAU möglich ist. Welche Studiengänge zum Sommersemester angeboten werden, können Sie der jeweils aktuellen Übersicht entnehmen.

1. Für jeden Studiengang benötigte Unterlagen

Die für alle Masterstudiengänge benötigte Unterlagen finden Sie in folgenden Checklisten

Die in den Checklisten genannten Unterlagen müssen Sie im Zuge Ihrer Online-Bewerbung im Bewerbungsportal campo als PDF-Dokument im Uploadbereich hochladen. Es müssen keine Bewerbungsunterlagen per Post eingesandt werden.

2. Zusätzlich benötigte Unterlagen bei einzelnen Studiengängen

Daneben benötigen Sie für einzelnen Studiengänge noch zusätzliche Unterlagen:

Nützliche Hinweise

Die einzelnen Schritte im Bewerbungsprozess

Erster Studienabschluss

Sie können sich nur für Masterstudiengänge an der FAU Erlangen-Nürnberg bewerben, wenn Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule einen ersten Studienabschluss erworben haben bzw. demnächst erwerben werden (z.B. Bachelor), der grundsätzlich zu einem weiterführenden Masterstudium berechtigt.

Studierende, die Ihren Studienabschluss in einem EU-Land absolvieren,  können bereits vor Erwerb des Studienabschlusses das Masterstudium aufnehmen, wenn festgelegte Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Der Studienabschluss muss dann spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums durch Vorlage des Studienabschlusszeugnisses nachgewiesen werden. Kann der Nachweis nicht geführt werden, ist ein Weiterstudium im Masterprogramm nicht möglich.[

Individuelle Mindestanforderungen

Die einzelnen Masterstudiengänge haben, soweit sie von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen, unterschiedliche Anforderungen, über die Sie sich im Zweifelsfall bitte bei den Koordinatorinnen und Koordinatoren des Studiengangs selbst erkundigen.Die folgende Auflistung bietet eine erste Übersicht über die verschiedenen Regelungen an den jeweiligen Fakultäten hinsichtlich der Mindestvoraussetzungen bei einer Bewerbung:

Philosophische Fakultät

Für die meisten Studiengänge an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie mit Abschluss Master of Arts (M.A.) können sich Studierende mit mindestens 140 ECTS aus abgeschlossenen Modulen bewerben. Abweichende Regelungen gelten für die Studiengänge Psychologie (M.Sc.) und Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie( M.Sc.) . Bitte informieren Sie sich in den einschlägigen Fachprüfungsordnungen.

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Für Studiengänge im Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften können sich Bachelor-Studierende bereits mit mindestens 135 ECTS-Punkten aus abgeschlossenen Modulen bewerben, wenn im grundständigen Studium die Regelstudienzeit sechs Fachsemester beträgt. Bei Studiengängen mit mehr als sechs Fachsemestern Regelstudienzeit ändert sich die Mindestpunktzahl entsprechend (Regelstudienzeit sieben Fachsemester: 162 ECTS-Punkte aus abgeschlossenen Modulen, Regelstudienzeit acht Fachsemester: 189 ECTS-Punkte aus abgeschlossenen Modulen).

Medizinische Fakultät

Für den Studiengang Medical Process Management (MPM) können sich Studierende mit mindestens 140 ECTS-Punkten aus abgeschlossenen Modulen bewerben.Für den Studiengang  Molecular Medicine  können sich Studierende mit mindestens 140 ECTS-Punkten aus abgeschlossenen Modulen bewerben.Für den Studiengang Advanced Healthcare – Interprofessionelle Gesundheitsversorgung können sich Bachelor-Studierende bereits mit mindestens 180 ECTS -Punkten aus abgeschlossenen Modulen bewerben, wenn das grundständige Studium 210 ECTS-Punkte umfasst. Eine Bewerbung mit 150 ECTS -Punkten aus abgeschlossenen Modulen ist möglich, wenn das grundständige Studium 180 ECTS-Punkte umfasst.Für Bewerbung zum PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine gelten die folgenden formalen Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Studium in medizinischen Studiengängen oder naturwissenschaftlichen Masterstudiengängen
  • Vorlage einer Betreuungszusage
  • Geeignete Bewerber werden im Rahmen des Qualifikationsfeststellungsverfahrens zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Die Zulassung zum Studium erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens.

Naturwissenschaftliche Fakultät

  • Für die Studiengänge  Computational and Applied Mathematics, Data Science,  GeoThermie/GeoEnergie, Geowissenschaften, Integrated Immunology, Mathematik  und Wirtschaftsmathematik ist eine Bewerbung mit mindestens 140 ECTS-Punkten aus abgeschlossenen Modulen möglich.
  • Für die Studiengänge Chemistry, Integrated Life Sciences (ILS), Molecular Science, Physics und Zell- und Molekularbiologie ist eine Bewerbung mit mindestens 135 ECTS aus abgeschlossenen Modulen möglich.
  • Für die Studiengänge Physical Geography: Climate & Environmental Sciences und Kulturgeographie ist eine Bewerbung erst mit 150 ECTS aus abgeschlossenen Modulen möglich.

Technische Fakultät

Für Studiengänge an der Technischen Fakultät können sich Studierende mit mindestens 140 ECTS-Punkten aus abgeschlossenen Modulen bewerben.

Die Bewerbung für ein Masterstudium und den PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine erfolgt online über das Bewerbungsportal campo.Im Zuge der Online Bewerbung werden Sie aufgefordert, Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF-Dokument im Uploadbereich hochzuladen. Ihre Bewerbung wird anhand der hochgeladenen Unterlagen geprüft.  Es müssen keine Bewerbungsunterlagen per Post eingesandt werden können.

Master Psychologie und Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie:
Bitte laden Sie in jedem Fall immer Ihre Bewerbungsunterlagen als pdf-Dokument im Uploadbereich hoch.

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihren Antrag nur ändern können, solange er noch nicht online an die FAU Erlangen-Nürnberg übermittelt wurde und sich im Status „online eingegangen“ befindet. Wir machen darauf aufmerksam, dass nach Abschluss der Bewerbungsfrist keine Unterlagen mehr eingereicht/ausgetauscht werden können.

Im Menü „Upload-Bereich“ können Sie durch Anklicken der Dateien die hochgeladenen Dokumente jederzeit noch einmal kontrollieren. Sollten Sie feststellen, dass eine falsche Datei hochgeladen wurde, ist es möglich, diese durch eine andere Datei wie folgt ersetzen:

Klicken Sie auf den Button „Zurück zur Übersicht“ und „Antrag bearbeiten“ und bearbeiten den Antrag erneut. Gehen Sie hierzu bitte bis zu den Abschnitten „Studienbewerbung“ und „Upload-Bereich“.

Bearbeitungsstand der Bewerbung

Sie können sich in Ihrem Bewerberportal unter www.campo.fau.de direkt über den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung informieren.

Hinweise für Studiengänge

Für das Wintersemester 2025/26

  • Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 sind ab 2. Mai 2025 möglich Bitte beachten Sie, dass zum Wintersemester  nur Bewerbungen in das erste und  dritte Fachsemester möglich sind.
  • Eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen erfolgt über das Bewerbungsportal www.campo.fau.de und muss bis spätestens 15. Juli 2025 an der FAU online eingegangen sein. Die Nachreichefrist für den ersten Studienabschluss, wenn dieser zum Bewerbungszeitpunkt für das erste Fachsemester noch nicht vorliegt, endet am 5. September 2025 (Ausschlussfrist). Bitte senden Sie den ersten Studienabschluss oder eine benotete Abschlussbescheinigung postalisch an das Masterbüro der FAU oder eingescannt per E-Mail an zuv-masterbuero@fau.de.
  • Das Vergabeverfahren für das Wintersemester 2025/26 wurde am 08.09.2025 durchgeführt. Alle fachlich  geeigneten Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Bachelorabschluss form- und fristgerecht eingereicht haben, wurden zugelassen.

Für das Sommersemester 2026

  • Bewerbungen für das Sommersemester 2026  sind ab 15. Oktober 2025 möglich. Bitte beachten Sie, dass zum Sommersemester nur Bewerbungen in das zweite und vierte Fachsemester möglich sind. Eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens 15. Januar 2026 an der FAU eingegangen sein.
  • Eine Zulassung zu einem höheren Semester des Studienganges MSc Psychologie  setzt das Vorliegen anrechenbarer Leistungen voraus, auf deren Grundlage eine Einstufung vorgenommen wird. Im Falle einer Zulassung muss der Anrechnungsbescheid bei der Immatrikulation vorgelegt werden.

Allgemeines

  • Bitte laden Sie immer Ihre Bewerbungsunterlagen für den Masterstudiengang Psychologie als pdf-Dokument im Uploadbereich hoch.

Eine Bewerbung für den PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine (Voll- und Teilzeit) ist sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich. Weitere Informationen zum Studieninhalt finden Sie auf der Webseite des Studiengangs

Voraussetzung für die Bewerbung zum PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine ist

  • ein abgeschlossenes Studium in naturwissenschaftlichen Master- oder medizinischen Studiengängen sowie
  • die Vorlage einer Betreuungszusage bei Bewerbung.

Die Bewerbung erfolgt digital über das Online-Portal campo. Geeignete Bewerber werden im Rahmen des Qualifikationsfeststellungsverfahrens zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Die Zulassung zum Studium erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens.

Für das Wintersemester 2025/26

  • Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 sind ab 2. Mai 2025 möglich. Bitte beachten Sie, dass für diesen Masterstudiengang eine Bewerbung voraussichtlich nur in das erste, zweite und dritte Fachsemester möglich ist.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur empfohlen wird, wenn Sie alle nach der PsychThApprO geforderten Studienleistungen eines approbationskonformen Bachelorstudiengangs in Psychologie nachgewiesen und somit für die Aufnahme in einen approbationskonformen Masterstudiengang mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPs) qualifiziert sind.
  • Eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen erfolgt über das Bewerbungsportal www.campo.fau.de und muss bis spätestens 15. Juli 2025 an der FAU online eingegangen sein. Die Nachreichefrist für den ersten Studienabschluss, wenn dieser zum Bewerbungszeitpunkt für das erste Fachsemester noch nicht vorliegt, endet am 5. September 2025 (Ausschlussfrist). Bitte senden Sie den ersten Studienabschluss oder eine benotete Abschlussbescheinigung, die Bescheinigung über die BQT I (mind. 240 Stunden) inkl. Orientierungspraktikum (mind. 150 Stunden)  sowie eine Bescheinigung Ihrer Universität, dass Ihr Bachelorstudiengang den Anforderungen der Approbationsordnung entspricht (eine Vorlage dazu finden Sie auch auf der Webseite des Studiengangesbis spätestens 5. September 2025 eingescannt per E-Mail an zuv-masterbuero@fau.de sowie an klips-master@fau.de für die fachliche Prüfung. Eine möglichst frühzeitige Nachreichung wird empfohlen.
  • Das Vergabeverfahren für das Wintersemester 2025/26 wurde am 09.09.2025 durchgeführt. Der Grenzwert beim Hauptverfahren für den Master KliPs liegt bei 1,5000,  wobei nicht alle Bewerberinnen und Bewerber mit dieser Note zugelassen werden konnten.

Sommersemester 2026

  • Bewerbungen für das Sommersemester 2026 sind ab 15. Oktober 2025 möglich. Bitte beachten Sie, dass zum Sommersemester nur Bewerbungen in das erste,  zweite und vierte Fachsemester möglich sind. Eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens 15. Januar 2026 an der FAU eingegangen sein.
  • Bei Bewerbung ins 1. Fachsemester endet die  Nachreichefrist für den ersten Studienabschluss, wenn dieser zum Bewerbungszeitpunkt für das erste Fachsemester noch nicht vorliegt,  am 10. März 2026 (Ausschlussfrist). Bitte senden Sie den ersten Studienabschluss oder eine benotete Abschlussbescheinigung, die Bescheinigung über die BQT I (mind. 240 Stunden) inkl. Orientierungspraktikum (mind. 150 Stunden)  sowie eine Bescheinigung Ihrer Universität, dass Ihr Bachelorstudiengang den Anforderungen der Approbationsordnung entspricht (eine Vorlage dazu finden Sie auch auf der Webseite des Studiengangesbis spätestens 10. März 2026 eingescannt per E-Mail an zuv-masterbuero@fau.de sowie an klips-master@fau.de für die fachliche Prüfung. Eine möglichst frühzeitige Nachreichung wird empfohlen.
  • Bei Bewerbung ins 2., 3. und 4. Fachsemester finaler Nachreichtermin für Nachweis über bereits erbrachte Leistungen (Transcript of Records sowie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)  10. März 2026 per E-Mail an klips-master@fau.de . Eine Bescheinigung über die BQT I (mind. 240 Stunden) inklusive Orientierungspraktikum (mind. 150 Stunden) ist nicht verpflichtend und wird bei Bedarf nachgefordert.
  • Eine Zulassung zu einem höheren Semester des Studienganges MSc Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie setzt das Vorliegen anrechenbarer Leistungen voraus, auf deren Grundlage eine Einstufung vorgenommen wird. Im Falle einer Zulassung muss der  Anrechnungsbescheid bei der Immatrikulation vorgelegt werden.

Allgemeines

  • Bitte laden Sie immer Ihre Bewerbungsunterlagen für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPs) als pdf-Dokument im Uploadbereich hoch.

Vom 15.9.2025 bis 01.12.2025 ist eine Bewerbung für den zum WS 2026/27 startenden englischsprachigen Masterstudiengang Photon Science and Technology möglich. Der Studiengang wird in Kooperation mit den Universitäten Jena und Karlsruhe durchgeführt.

Weitere Informationen:

Besondere Informationen für folgende Zielgruppen

ewerberinnen und Bewerber, die ihren grundständigen Studienabschluss (z.B. Bachelor) in China oder Vietnam erworben haben, müssen bereits bei Bewerbung ihr APS Zertifikat hochladen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten für APS China und APS Vietnam.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit indischen Bildungsnachweisen ist das APS-Zertifikat bereits bei der Bewerbung für die Aufnahme eines Studiums (Bachelor, Staatsexamen und Master), für den Deutschkurs oder das Studienkolleg für den Freistaat Bayern verpflichtend vorzulegen, sofern die Bewerbung auf einem Sekundarschulabschluss und/oder Studienleistungen aus Indien beruht.

Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen:

Die Vorlage der APS für die Bewerbung entfällt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • die Bewerberin/der Bewerber hat bereits einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Nachweis durch die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist),
  • der höchstwertige bewertungsrelevante Bildungsnachweis stammt aus einem anderen Land als Indien, China oder Vietnam. Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist der erste Studienabschluss maßgeblich. Wurde der Bachelorabschluss in Indien erworben und ein Masterabschluss in einem anderen Land, ist die APS vorzulegen. Hier ist der bewertungsrelevante Hochschulabschluss der Bachelorabschluss und der Masterabschluss ein add on.
  • die Bewerberin/der Bewerber hat eine Feststellungsprüfung in Deutschland erworben,
  • die Bewerberin/der Bewerber studiert von Indien aus im Fernstudium an einer deutschen Hochschule,
  • die Bewerberin/der Bewerber weist ein Stipendium aus Deutschland oder der EU nach.

Alle Informationen befinden sich auf der Webseite der APS Indien.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss im Nicht-EU-Ausland erwerben und diesen zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen können, müssen diesen im Falle einer Zulassung bei der Einschreibung zum Masterstudium vorlegen. Vorläufige Abschlusszeugnisse (provisional degrees) werden nicht als Nachweis des Studienabschlusses anerkannt.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland, die auch keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, können außerdem nicht mehr als drei Bewerbungen abgeben. Auch zurückgezogene Anträge zählen mit, wenn sie aus dem Status „In Bearbeitung“, „Gültig“ oder „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ heraus zurückgezogen werden.

Bitte entscheiden Sie sich also vorab, für welche Studiengänge Sie sich bewerben. Nach Abgabe von drei Bewerbungen können keine weiteren Bewerbungen mehr abgegeben werden.

Zum Nicht-EU-Ausland gehören alle Staaten außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates des Schengener Abkommens.

Der Zulassungsbescheid ist solange gültig, solange der Masterstudiengang/die Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudium nicht wesentlich geändert werden. Sollte eine Immatrikulation nicht im Semester der Zulassung erfolgen, ist eine Wiederbewerbung in einem späteren Semester möglich. Bewerberinnen und Bewerber für einen Masterstudiengang, die sich bereits für denselben Masterstudiengang im vorhergehenden Semester beworben und eine Zulassung erhalten haben, bewerben sich bitte wieder online über das Bewerbungsportal campo und laden zusätzlich zu ihren Bewerbungsunterlagen noch ihre Zulassung aus einem vorgehenden Semester im Uploadbereich hoch.

Kontakt

Bewerbungsportal campo