Fotowettbewerb Instagram 08.05.2026

Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am Instagram-Fotowettbewerb

  1. Der Wettbewerb startet bei Veröffentlichung des Wettbewerb-Postings und endet am 1. Juni 2026 um 08:00 Uhr. Eine Teilnahme vor und nach dem in der Wettbewerbbeschreibung genannten Teilnahmezeitraum ist ungültig.
  2. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Die Teilnahme ist kostenfrei.
  3. Es wird ein Gewinner ermittelt, der einen FAU-Rucksack erhält.
  4. Die Teilnahme erfolgt durch Schreiben einer Direktnachricht mit dem Inhalt „Fotowettbewerb“ und einem Foto innerhalb des angegebenen Zeitraums auf dem Instagram-Portal. Mehrere Einreichungen derselben Person auf der Plattform werden als eine einzelne Teilnahme gewertet.
  5. Beiträge zur Teilnahme am Wettbewerb dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße oder politische Äußerungen enthalten sowie nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
  6. Fotosbeiträge, die gegen die Facebook/Instagram Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme vom Wettbewerb ausgeschlossen. Soweit der Teilnehmer gegen vertraglich oder gesetzlich normierte Rechte und Pflichten verstößt und dieser Verstoß kausal für die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ist, stellt der Teilnehmer die Friedrich Alexander Universität Erlangen-Nürnberg von sämtlichen solcher Forderungen frei. In diesem Fall hat der Teilnehmer auch die entstehenden, angemessenen Rechtsverteidigungskosten für die Friedrich Alexander Universität Erlangen-Nürnberg zu ersetzen. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt unberührt.
  7. Mit der Einsendung eines Fotos erklären sich die Teilnehmer dazu einverstanden, dass die Friedrich Alexander Universität Erlangen-Nürnberg die eingereichten Fotos im Rahmen der Hochschulkommunikation zeitlich, räumlich und medial unbegrenzt verwenden darf (z. B. auf der Website, in Broschüren, auf Social Media). Ein einfaches Nutzungsrecht wird eingeräumt. Die Urheberschaft wird – soweit möglich – genannt. Mit der Teilnahme bestätigen die Teilnehmer außerdem, dass sie die Rechte an dem Bild besitzen bzw. die Übertragung von Nutzungsrechten mit der Zustimmung des Urhebers erfolgt ist und ggf. abgebildete Personen ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben. Der Einwilligung zur Datennutzung kann jederzeit widersprochen werden.
  8. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahre, die in Deutschland leben und per Direktnachricht ein Foto einreichen.
  9. Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.
  10. Nach dem Ende des Wettbewerbs werden drei Fotos von der Redaktion ausgewählt und zeitnah zur Abstimmung auf dem Instagram-Kanal der Friedrich Alexander Universität Erlangen-Nürnberg gestellt.
  11. Nach der Abstimmung wird der Gewinner über die Instagram-Nachrichtenfunktion informiert. Dieser muss innerhalb von 48 Stunden per E-Mail an den Veranstalter seine Kontaktdaten melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird ein neuer Gewinner bestimmt.
  12. Der Gewinn wird postalisch an den Gewinner verschickt.

Sonstiges

Die Veranstalterin haftet nicht für technische Störungen bei Nichterreichbarkeit der Instagram-Seite der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg oder des Gewinnspielbeitrags. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen bei der Datenübertragung. Der Veranstalter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Pflicht bei der Durchführung des Gewinnspiels oder wenn ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet der Veranstalter gemäß vorstehendem Absatz für die Verletzung einer Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter im Zeitpunkt des Beginns des Gewinnspiels typischerweise rechnen musste. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie bei Ansprüchen, für die nach dem Gesetz zwingend gehaftet werden muss.

Soweit die Haftung des Veranstalters gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der Teilnehmer stellt Instagram von jeder Haftung frei. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der Veranstalterin ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.