
Schwangerschaft und Mutterschutz im Studium
Sie sind schwanger und studieren an der FAU? Sicherlich haben Sie jetzt viele Fragen zu Ihrem Mutterschutz und der Organisation Ihres Studiums. Wir und der Familienservice der FAU beraten Sie gerne.
Außerdem ist die FAU zu Ihrem Schutz verpflichtet zu prüfen, ob Sie im Studium relevanten Gefahren ausgesetzt sind – analog zu Schwangerschaften von Beschäftigten. Wir müssen Ihre Schwangerschaft sowie das Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung an das Gewerbeaufsichtsamt melden. Die Gefährdungsbeurteilung bezieht sich auf die Zeit Ihrer Schwangerschaft, aber gegebenenfalls auch auf Ihre Stillzeit. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns Ihre Schwangerschaft mitteilen, und zwar sobald Sie davon erfahren. Sie werden damit in die Prozessabläufe bei Schwangerschaft aufgenommen, ähnlich wie schwangere Mitarbeiterinnen, die in einem Arbeitsverhältnis zur FAU stehen.
Unser Angebot
Wir beraten Sie gerne zu weiteren Schritten, füllen mit Ihnen das Meldeformular aus und unterstützen Sie bei Fragen der Studienorganisation. Die Beratung ist natürlich vertraulich und Ihre Meldung wird nur beim Gewerbeaufsichtsamt und dem SG Arbeitssicherheit erfasst, nicht aber an andere Stellen der FAU weitergegeben.
Geben Sie bei Ihrer Meldung bitte Ihren Studiengang und Semesterzahl, sowie Ihren voraussichtlichen Entbindungstermin an.
Informationen für schwangere Studentinnen
Ihre Schwangerschaft sollten Sie, auch im eigenen Interesse, frühzeitig und unter Angabe von Namen, Studiengang und voraussichtlichem Entbindungstermin per E-Mail an monika.staerk@fau.de bekanntgeben.