Zulassungsfreie Studiengänge

Die folgenden Informationen beziehen sich auf alle zulassungsfreien Bachelorstudiengänge und Lehramtsfächer sowie auf die Studiengänge Rechtswissenschaft und Evangelische Theologie.

Die Online-Bewerbung und Online-Einschreibung für diese Studiengänge werden über das Portal campo durchgeführt. Es gibt kein Auswahlverfahren und alle mit den nötigen Voraussetzungen können sich in dem vorgegebenen Bewerbungszeitraum bewerben beziehungsweise direkt einschreiben.

Bewerbung für freie Fächer

Die Bewerbung und Einschreibung für diese Studiengänge können bequem in einem Schritt erledigt werden. Für Internationals gelten andere Regeln.

Bewerbung für freie Fächer

Bewerbung für Internationale

Für internationale Studieninteressierte gelten besondere Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen; zudem können je nach Herkunftsland oder Studiengang weitere Nachweise und Dokumente erforderlich sein.

Wichtige Informationen zur Bewerbung

Mit Klick auf die Reiter erhalten Sie Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Fristen und weiteres.

Für ein Studium an einer Universität ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Neben dem Abitur als klassischem Weg eröffnen auch berufliche Qualifikationen – etwa als Meisterin oder Meister sowie gleichgestellte Abschlüsse – unter bestimmten Voraussetzungen den allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang.

Eine Übersicht über die geltenden Bewerbungsfristen sowie Hinweise zum Bewerbungsverfahren für deutsche Studieninteressierte und Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer bietet die nachfolgende Seite:

auch ohne NC gelten ggf. zusätzliche Anforderungen:
Diese müssen vor der Einschreibung erfüllt und eingereicht werden.

Für Eignungsprüfungen und Voranmeldeverfahren müssen Sie sich rechtzeitig anmelden. Die dafür zu beachtenden Fristen finden Sie direkt bei den Infoseiten zu den Studiengängen.

  • Vorpraktika (zum Beispiel Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen)
  • Eignungsprüfung (zum Beispiel Lehramt Kunst, Musik und Sport)
  • Eignungsfeststellungsverfahren (zum Beispiel Artificial Intelligence, Autonomy Technologies, Logopädie)
  • Voranmeldeverfahren (Biologie, Geographie, Integrated Life Sciences, Kulturgeographie, Physische Geographie)
  • Sprachnachweise (zum Beispiel Englisch, Französisch)

Wer bereits an der FAU immatrikuliert ist und seine Studienrichtung NC-frei wechseln möchte, benutzt bitte den Antrag auf Fachwechsel in NC-freie Fächer für FAU-Studierende und sendet ihn an die Studierendenverwaltung. Sofern im neuen Wunschfach besondere Zugangsbedingungen bestehen, gelten diese auch bei einem Fachwechselantrag.

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Antrag-auf-Fachwechsel
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242 KB
File Type
PDF

Die Bewerbung findet über campo.fau.de statt. Ausführliche Informationen gibt es auf der Webseite „Wechsel an der FAU“.

Benötigte Unterlagen

Für die Mehrzahl der deutschen Bewerberinnen und Bewerber sowie Bildungsinländer, die sich für ein NC-Fach bewerben, reicht die Online-Bewerbung aus und es sind postalisch keine Dokumente einzureichen.

Zusätzliche Dokumente für besondere Bewerbergruppen

Für folgende Bewerbergruppen ist es hingegen zwingend erforderlich auch noch zusätzliche Dokumente bis zur Bewerbungsfrist postalisch an die Zulassungsstelle zu senden:

Erforderlich sind

  • Bescheinigung des Prüfungsamtes, dass die entsprechenden Leistungspunkte erreicht wurden und der errechnete Notendurchschnitt (jeweils in einfacher Kopie)Leistungspunkte und Notendurchschnitt
  • Beratung durch die Studienberatung;
  • bei Diplomstudiengängen: Vordiplomnachweis.

Die Zentrale Studienberatung prüft im Rahmen eines Beratungsgesprächs vor der Bewerbung die Möglichkeit des Wechsels von der FH/HaW zur FAU.

Weitere Informationen

Wer bereits an der FAU immatrikuliert ist und seine Studienrichtung NC-frei wechseln möchte, benutzt bitte den Antrag auf Fachwechsel in NC-freie Fächer für FAU-Studierende und sendet ihn an die Studierendenverwaltung.

Notwendig:

Hochschulwechslerinnen und -wechsler, also Studierende, die in einem ähnlichen oder namensgleichen Studiengang von einer anderen deutschen Hochschule bzw. Universität an die FAU Erlangen-Nürnberg wechseln wollen, können sich bzgl. zulassungsbeschränkter Studiengänge grundsätzlich für das erste Fachsemester bewerben. Nach entsprechender Zulassung werden sie in das erste Fachsemester an der FAU eingeschrieben. Sollten anrechenbare Leistungen aus dem Vorstudium in ausreichendem Umfang vorliegen, können die Hochschulwechslerinnen und -wechsler gleichwohl sich gleichzeitig auch für einen Quereinstieg in ein (zulassungsbeschränktes) höheres Fachsemester nach Jahresgliederung bewerben.

Hinweise für den Hochschulwechsel in Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie und „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc)

Hochschulwechslerinnen und -wechsler, die an der FAU das Studium in den Studiengängen Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie bzw. „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc; „KliPs“) fortführen möchten, müssen sich grundsätzlich in das nächsthöhere (zulassungsbeschränkte) Fachsemester bewerben, das auf das bereits immatrikulierte Fachsemester an der bisherigen Universität folgt. Falls der individuelle Ausbildungsstand davon abweicht, ist das unerheblich, und eine Rückstufung der Fachsemesterzahl ist bei diesen Studiengängen nicht möglich.

Immatrikulationshindernis

Eine Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist leider nicht möglich, wenn ein Immatrikulationshindernis besteht, zum Beispiel wenn aufgrund von selbst zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr erbracht werden können (etwa bei Verlust des Prüfungsanspruchs oder Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Leistungserwerbs an der bisherigen Universität nach der entsprechenden Prüfungs- oder Studienordnung).

Fehlende Prüfungen

Fehlt bei den eingereichten Bewerbungsunterlagen der Nachweis bestandener Prüfungen, wird eine etwaige Zulassung unter der auflösenden Bedingung ausgesprochen, die fehlende Prüfung spätestens bei der Immatrikulation nachzuweisen. Sollten dabei folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann die FAU Erlangen-Nürnberg die Immatrikulation verweigern:

Staatsexamen

  • Lebensmittelchemie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Prüfungsabschnitts
  • Pharmazie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
  • Zahnmedizin ab 5. Fachsemester – Vorlage der naturwissenschaftlichen Vorprüfung
  • Zahnmedizin ab 6. Fachsemester – Vorlage der zahnärztlichen Vorprüfung
  • Medizin / 2. Studienabschnitt ab 1. Fachsemester – Vorlage des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum)

Bachelor (BA, BA1/2, BSc)

Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) bzw. Anerkennung derselben durch das zuständige Prüfungsamt der FAU Erlangen-Nürnberg – ab 4. Fachsemester

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nach mindestens zwei Semestern FAU/HAW
Erforderlich sind Bescheinigung des Prüfungsamtes, dass die entsprechenden Leistungspunkte erreicht wurden und der errechnete Notendurchschnitt (jeweils in einfacher Kopie)Leistungspunkte und Notendurchschnitt Beratung durch die Studienberatung; bei Diplomstudiengängen: Vordiplomnachweis. Die Zentrale Studienberatung prüft im Rahmen eines Beratungsgesprächs vor der Bewerbung die Möglichkeit des Wechsels von der FH/HaW zur FAU. Weitere Informationen
Fachwechsel von an der FAU immatrikulierten Studierenden
Wer bereits an der FAU immatrikuliert ist und seine Studienrichtung NC-frei wechseln möchte, benutzt bitte den Antrag auf Fachwechsel in NC-freie Fächer für FAU-Studierende und sendet ihn an die Studierendenverwaltung. Notwendig: Antrag auf Fachwechsel zu NC-freien Fächern Sofern im neuen Wunschfach besondere Zugangsbedingungen bestehen, gelten diese auch bei einem Fachwechselantrag.
Hochschulwechsler/-innen
Hochschulwechslerinnen und -wechsler, also Studierende, die in einem ähnlichen oder namensgleichen Studiengang von einer anderen deutschen Hochschule bzw. Universität an die FAU Erlangen-Nürnberg wechseln wollen, können sich bzgl. zulassungsbeschränkter Studiengänge grundsätzlich für das erste Fachsemester bewerben. Nach entsprechender Zulassung werden sie in das erste Fachsemester an der FAU eingeschrieben. Sollten anrechenbare Leistungen aus dem Vorstudium in ausreichendem Umfang vorliegen, können die Hochschulwechslerinnen und -wechsler gleichwohl sich gleichzeitig auch für einen Quereinstieg in ein (zulassungsbeschränktes) höheres Fachsemester nach Jahresgliederung bewerben. Hinweise für den Hochschulwechsel in Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie und „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc) Hochschulwechslerinnen und -wechsler, die an der FAU das Studium in den Studiengängen Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie bzw. „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc; „KliPs“) fortführen möchten, müssen sich grundsätzlich in das nächsthöhere (zulassungsbeschränkte) Fachsemester bewerben, das auf das bereits immatrikulierte Fachsemester an der bisherigen Universität folgt. Falls der individuelle Ausbildungsstand davon abweicht, ist das unerheblich, und eine Rückstufung der Fachsemesterzahl ist bei diesen Studiengängen nicht möglich. Immatrikulationshindernis Eine Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist leider nicht möglich, wenn ein Immatrikulationshindernis besteht, zum Beispiel wenn aufgrund von selbst zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr erbracht werden können (etwa bei Verlust des Prüfungsanspruchs oder Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Leistungserwerbs an der bisherigen Universität nach der entsprechenden Prüfungs- oder Studienordnung). Fehlende Prüfungen Fehlt bei den eingereichten Bewerbungsunterlagen der Nachweis bestandener Prüfungen, wird eine etwaige Zulassung unter der auflösenden Bedingung ausgesprochen, die fehlende Prüfung spätestens bei der Immatrikulation nachzuweisen. Sollten dabei folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann die FAU Erlangen-Nürnberg die Immatrikulation verweigern: Staatsexamen Lebensmittelchemie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Prüfungsabschnitts Pharmazie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung Zahnmedizin ab 5. Fachsemester – Vorlage der naturwissenschaftlichen Vorprüfung Zahnmedizin ab 6. Fachsemester – Vorlage der zahnärztlichen Vorprüfung Medizin / 2. Studienabschnitt ab 1. Fachsemester – Vorlage des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum) Bachelor (BA, BA1/2, BSc) Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) bzw. Anerkennung derselben durch das zuständige Prüfungsamt der FAU Erlangen-Nürnberg – ab 4. Fachsemester

Studiengänge mit besonderen Anforderungen

Zulassungsfreie Studiengänge mit zusätzlichen Anforderungen (Bewerbungszeitraum Wintersemester 2025/26)

Für einige zulassungsfreie Fächer sind besondere Zugangsbedingungen zu erfüllen, ohne die eine Einschreibung nicht möglich ist:

Studienbewerber müssen zusätzlich zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens nachweisen, dass sie den besonderen qualitativen Anforderungen des Studiengangs entsprechen und einen erfolgreichen Studienverlauf erwarten lassen. Für folgende Studiengänge ist das Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens Voraussetzung für die persönliche Immatrikulation:

Für die persönliche Immatrikulation zu einigen Unterrichtsfächern im Rahmen eines Lehramtsstudiums ist das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung. Dies gilt nicht für das gewählte Fach innerhalb der Didaktikfächer der Grundschule und Mittelschule.

  • Kunst (Lehramt); Anmeldefrist 17. Juni 2025
    Die Eignungsprüfung für das Studium Lehramt Kunst setzt sich aus einer künstlerischen Mappe und einer praktischen Prüfung zusammen. Es empfiehlt sich im Vorfeld eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Termine sind auf der Website des Lehrstuhls veröffentlicht.
  • Musik (Lehramt); Anmeldefrist 19. Juli 2025 (verlängert!)
  • Sport (Lehramt); Anmeldefrist 1. April – 1. Juni (= Ausschlussfrist) eines Jahres

In den folgenden Fächern führt die FAU Erlangen-Nürnberg (nur für das erste Fachsemester) zum Wintersemester 2025/26 ein sogenanntes Voranmeldeverfahren durch:

  • Biologie (Lehramt Grundschule, Mittelschule, Gymnasium)
  • Biologie (B.Sc.)
  • Geographie (alle Lehramtsstudiengänge)
  • Integrated Life Sciences (ILS) (B.Sc.)
  • Kulturgeographie (B.A.)
  • Kulturgeographie (Zwei-Fach-B.A.)
  • Physische Geographie (B.Sc.)

Nur diejenigen, die sich bis zum 15. August über das Portal Campo anmelden und im Besitz der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung sind, bekommen einen Studienplatz. Nach dem 15. August kann man sich für die jeweils ersten Fachsemester der genannten Studiengänge über Campo nicht mehr bewerben. Die Unterlagen für die Immatrikulation zu Studiengängen mit Voranmeldeverfahren müssen der FAU anschließend noch bis Ende September zugehen.

Bereits an der FAU Immatrikulierte melden sich regular zurück, füllen den Antrag auf Fachwechsel aus und reichen ihn bis spätestens 15. August bei der Studierendenverwaltung ein.

  • Hebammenwissenschaft (B.Sc.): Für die Zulassung zum Studiengang Hebammenwissenschaft müssen die Bewerberinnen und Bewerber neben den in § 10 HebG geregelten Zugangsvoraussetzungen noch einen akademischen Hebammenausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Lehrkrankenhaus nachweisen. Die Onlinebewerbung für das Wintersemester 2025/2026 ist ab dem 14. Februar 2025 über die Karriereseite des Uniklinikums Erlangen möglich.
  • Maschinenbau (B.Sc.): Vorpraktikum. Vor Beginn des Bachelorstudiums ist ein sechswöchi­ges Industriepraktikum zu absolvieren. Die Bestäti­gung über das abgeleis­tete Praktikum muss vor der Ein­schreibung beim Prakti­kumsamt einge­holt und bei der Einschreibung vorgelegt werden.
  • Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.): Vorpraktikum. Vor Beginn des Bachelorstudiums ist ein sechswöchi­ges Industriepraktikum zu absolvieren. Die Bestäti­gung über das abgeleis­tete Praktikum muss vor der Ein­schreibung beim Prakti­kumsamt einge­holt und bei der Einschreibung vorgelegt werden.

Die Bewerbung Schritt für Schritt erklärt

Zentrale Studienberatung

Studienberatung

Die Studienberatung der FAU unterstützt Studieninteressierte und Studierende beim Start ins Studium und ist die erste Anlaufstelle an der FAU zu allen Fragen rund ums Studium.

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