Zugangsvoraussetzungen
Für ein Studium an einer Universität ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Klassischerweise dient das Abitur als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife und ermöglicht den Zugang zu allen Studienfächern an Hochschulen und Universitäten.
Daneben existieren weitere Zugangsberechtigungen, die zumindest das Studium bestimmter Fächer erlauben. So eröffnet sich der allgemeine Hochschulzugang auch für Meisterinnen und Meister sowie Gleichgestellte; für qualifizierte Berufstätige kann ein fachgebundener Hochschulzugang erteilt werden.
Zusätzlich können für einzelne Studiengänge weitere Qualifikationen notwendig sein, etwa spezifische Sprachkenntnisse.

Hochschulzugangsberechtigungen
Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge
Die Voraussetzungen und Sprachkenntnisse für Masterstudiengänge finden Sie auf der Seite master.fau.de



