Die Masterstudiengänge der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) bieten eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung und bereiten auf weiterführende akademische oder berufliche Laufbahnen vor.
Auf dieser Seite finden internationale Studieninteressierte alle wichtigen Informationen rund um Bewerbung, Zulassung und Einschreibung.
Voraussetzungen für einen Masterstudiengang
Vor der Bewerbung sollten die Bewerbungszeiträume beachtet, alle benötigten Unterlagen bereitgelegt und die Zulassungsvoraussetzungen – wie ein erster Studienabschluss und die jeweiligen Mindestanforderungen – geprüft werden.
Die Bewerbungszeiträume für die Masterstudiengänge variieren je nach Studiengang. Alle Fristen nach Fakultäten und Studiengängen gegliedert sind auf der folgenden Seite aufgeführt:
Ein Studienbeginn im Sommersemester ist nur bei einem Teil der Masterstudiengänge der FAU möglich.
Ob der von Ihnen gewünschte Masterstudiengang im ersten und/oder höheren Fachsemester angeboten wird, erfahren Sie hier:
- File Name
- Masterstudiengaenge-Bewerbungsfristen-und-Sprachnachweise
- File Size
- 472 KB
- File Type
Bitte beachten: Im Zuge der Online-Bewerbung unter campo.fau.de müssen internationale Bewerbende im Uploadbereich folgende Bewerbungsunterlagen als PDF-Dokument hochzuladen:
- Lebenslauf (einfache Kopie)
- Deutschnachweise – falls erforderlich (einfache Kopie)
- Schulabschlusszeugnis in der Landessprache des ausstellenden Landes (amtlich beglaubigte Kopie)
- Offizielle Übersetzung des Schulabschlusszeugnisses (amtlich beglaubigte Kopie)
- Hochschulabschlusszeugnis und Diploma Supplement in der Landessprache des ausstellenden Landes – falls bereits vorhanden (amtlich beglaubigte Kopie)
- Offizielle Übersetzung des Hochschulzeugnisses und Diploma Supplements (amtlich beglaubigte Kopie)
- Vollständige Fächer- und Notenübersicht in der Landessprache des ausstellenden Landes (amtlich beglaubigte Kopie)
- Offizielle Übersetzung der vollständigen Fächer- und Notenübersicht (amtlich beglaubigte Kopie)
- Alle Unterlagen, die von den Fächern zusätzlich verlangt werden (z. B. Bewerbungsschreiben, Nachweise über Praktika, Sprachzertifikate etc).
- Zusätzlich Unterlagen bei bestimmten Studiengängen
Bitte beachten Sie
- Ausländische Bildungsnachweise in der Landessprache des ausstellenden Landes sowie deren Übersetzung müssen als amtlich beglaubigte Kopie hochgeladen werden. Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden, wenn sie in Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt wurden. Hinweise zur Beglaubigung von Dokumenten
- Entsprechen die eingereichten Unterlagen nicht der geforderten Form oder fehlen wichtige Nachweise, erfolgt ein Ausschluss aus dem Verfahren.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren grundständigen Studienabschluss (z.B. Bachelor) in China oder Vietnam erworben haben, müssen bereits bei der Bewerbung ihr APS Zertifikat hochladen.
Weitere Informationen:
Für Bewerberinnen und Bewerber mit indischen Bildungsnachweisen ist das APS-Zertifikat bereits bei der Bewerbung für die Aufnahme eines Studiums (Bachelor, Staatsexamen und Master), für den Deutschkurs oder das Studienkolleg für den Freistaat Bayern verpflichtend vorzulegen, sofern die Bewerbung auf einem Sekundarschulabschluss und/oder Studienleistungen aus Indien beruht.
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen:
Die Vorlage der APS für die Bewerbung entfällt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- der höchstwertige bewertungsrelevante Bildungsnachweis stammt aus einem anderen Land als Indien, China oder Vietnam. Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist der erste Studienabschluss maßgeblich. Wurde der Bachelorabschluss in Indien erworben und ein Masterabschluss in einem anderen Land, ist die APS vorzulegen. Hier ist der bewertungsrelevante Hochschulabschluss der Bachelorabschluss und der Masterabschluss ein add on.
- die Bewerberin/der Bewerber hat eine Feststellungsprüfung in Deutschland erworben,
- die Bewerberin/der Bewerber weist ein Stipendium aus Deutschland oder der EU nach.
Alle Informationen befinden sich auf der Webseite der APS Indien.
Ein erster Studienabschluss (z. B. Bachelor) einer staatlich anerkannten Hochschule ist erforderlich.
Studienbewerbende aus einem Nicht-EU-Land
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss im Nicht-EU-Ausland erwerben und diesen zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen können, müssen diesen im Falle einer Zulassung bei der Einschreibung zum Masterstudium vorlegen.
Vorläufige Abschlusszeugnisse (provisional degrees) werden nicht als Nachweis des Studienabschlusses anerkannt.
Die Fakultäten der FAU haben unterschiedliche Regelungen, wie viele ECTS-Punkte vor Abschluss des Erststudiums nachgewiesen werden müssen, um sich für einen Masterstudiengang zu bewerben.
Studienbewerbende aus einem EU-Land
Studierende, die Ihren Studienabschluss in einem EU-Land absolvieren, können bereits vor Erwerb des Studienabschlusses das Masterstudium aufnehmen, wenn die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.
Der Studienabschluss muss dann spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums durch Vorlage des Studienabschlusszeugnisses nachgewiesen werden. Kann der Nachweis nicht geführt werden, ist ein Weiterstudium im Masterprogramm nicht möglich.
Die folgende Übersicht zeigt die jeweiligen Mindestvoraussetzungen:
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
- Bewerbung in der Regel mit mindestens 140 ECTS aus abgeschlossenen Modulen möglich.
- Abweichende Regelungen gelten für die Studiengänge Psychologie (M.Sc.) und Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.).
Details sind den jeweiligen Fachprüfungsordnungen zu entnehmen.
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Bei Studiengängen
- mit sechs Fachsemestern Regelstudienzeit sind mindestens 135 ECTS .
- mit sieben Fachsemestern Regelstudienzeit sind mindestens 162 ECTS
- mit acht Fachsemestern sind mindestens 189 ECTS
aus abgeschlossenen Modulen erforderlich.
Medizinische Fakultät
Erforderliche ECTS für die Bewerbung:
- Medical Process Management (MPM): Bewerbung mitmindestens 140 ECTS
- Molecular Medicine: Bewerbung mit mindestens 150 ECTS
- Advanced Healthcare – Interprofessionelle Gesundheitsversorgung:
- bei 210-ECTS-Bachelor: Bewerbung mit 180 ECTS möglich
- bei 180-ECTS-Bachelor: Bewerbung mit 150 ECTS möglich
- PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine:
- abgeschlossenes Studium in einem medizinischen oder naturwissenschaftlichen Masterstudiengang
- Betreuungszusage erforderlich
- Teilnahme an einem Auswahlgespräch im Rahmen des Qualifikationsfeststellungsverfahrens
Naturwissenschaftliche Fakultät
Erforderliche ECTS für die Bewerbung:
- Computational and Applied Mathematics, Data Science, GeoThermie/GeoEnergie, Geowissenschaften, Integrated Immunology, Mathematik, Wirtschaftsmathematik: Bewerbung mit mindestens 140 ECTS
- Chemistry, Integrated Life Sciences (ILS), Molecular Science, Physics, Zell- und Molekularbiologie: mindestens 135 ECTS
- Physical Geography: Climate & Environmental Sciences, Kulturgeographie: mindestens 150 ECTS
Technische Fakultät
- Bewerbung mit mindestens 140 ECTS aus abgeschlossenen Modulen möglich.
Je nach Studiengang werden Deutschkenntnisse und/oder Englischkenntnisse bzw. weitere Fremdsprachenkenntnisse verlangt.
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- Masterstudiengaenge-Bewerbungsfristen-und-Sprachnachweise
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- 472 KB
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Informationen zu anerkannten Nachweisen finden Sie hier: Deutschkenntnisse und anerkannte Sprachzertifikate
Online-Bewerbung
Die Bewerbung für ein Masterstudium und den PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine erfolgt online über das Bewerbungsportal campo.
- Alle Unterlagen sind im PDF-Format im Bewerbungsportal campo.fau.de hochzuladen.
- Keine postalische Einsendung erforderlich.
- 100 Euro Gebühr pro Bewerbung
Für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten erhebt die FAU ab dem Wintersemester 2026/27 eine Gebühr in Höhe von 100 Euro pro Bewerbung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Gebühren für Bewerbungen aus nicht EU-Staaten.
- maximal drei Bewerbungen
Bewerberinnen und Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland, die auch keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, können maximal drei Bewerbungen abgeben. Auch zurückgezogene Anträge zählen mit, wenn sie aus dem Status „In Bearbeitung“, „Gültig“ oder „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ heraus zurückgezogen werden.
Es wird daher empfohlen, vor der Antragstellung sorgfältig zu prüfen, für welche Studiengänge eine Bewerbung erfolgen soll. Nach Abgabe von drei Bewerbungen ist eine weitere Bewerbung nicht mehr möglich.
Zum Nicht-EU-Ausland zählen alle Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union, nicht Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und nicht Vertragsstaat des Schengener Abkommens sind.
Nach der Online-Bewerbung
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihren Antrag nur ändern können, solange er noch nicht online an die FAU Erlangen-Nürnberg übermittelt wurde und sich im Status „online eingegangen“ befindet. Wir machen darauf aufmerksam, dass nach Abschluss der Bewerbungsfrist keine Unterlagen mehr eingereicht/ausgetauscht werden können.
Im Menü „Upload-Bereich“ können Sie durch Anklicken der Dateien die hochgeladenen Dokumente jederzeit noch einmal kontrollieren. Sollten Sie feststellen, dass eine falsche Datei hochgeladen wurde, ist es möglich, diese durch eine andere Datei wie folgt ersetzen:
Klicken Sie auf den Button „Zurück zur Übersicht“ und „Antrag bearbeiten“ und bearbeiten den Antrag erneut. Gehen Sie hierzu bitte bis zu den Abschnitten „Studienbewerbung“ und „Upload-Bereich“.
Sie können sich auf www.campo.fau.de direkt über den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung informieren.
Anfragen zum Bearbeitungsstatus werden nicht per E-Mail beantwortet, da der aktuelle Stand ausschließlich online im Campo-Portal verfügbar ist.
Hinweise für spezielle Studiengänge
Für das Wintersemester 2025/26
- Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 sind ab 2. Mai 2025 möglich. Bitte beachten Sie, dass für diesen Masterstudiengang eine Bewerbung voraussichtlich nur in das erste, zweite und dritte Fachsemester möglich ist.
- Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur empfohlen wird, wenn Sie alle nach der PsychThApprO geforderten Studienleistungen eines approbationskonformen Bachelorstudiengangs in Psychologie nachgewiesen und somit für die Aufnahme in einen approbationskonformen Masterstudiengang mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPs) qualifiziert sind.
- Eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen erfolgt über das Bewerbungsportal www.campo.fau.de und muss bis spätestens 15. Juli 2025 an der FAU online eingegangen sein. Die Nachreichefrist für den ersten Studienabschluss, wenn dieser zum Bewerbungszeitpunkt für das erste Fachsemester noch nicht vorliegt, endet am 5. September 2025 (Ausschlussfrist). Bitte senden Sie den ersten Studienabschluss oder eine benotete Abschlussbescheinigung, die Bescheinigung über die BQT I (mind. 240 Stunden) inkl. Orientierungspraktikum (mind. 150 Stunden) sowie eine Bescheinigung Ihrer Universität, dass Ihr Bachelorstudiengang den Anforderungen der Approbationsordnung entspricht (eine Vorlage dazu finden Sie auch auf der Webseite des Studienganges) bis spätestens 5. September 2025 eingescannt per E-Mail an zuv-masterbuero@fau.de sowie an klips-master@fau.de für die fachliche Prüfung. Eine möglichst frühzeitige Nachreichung wird empfohlen.
Sommersemester 2025
- Bewerbungen für das Sommersemester 2025 sind ab 15. Oktober 2024 möglich. Bitte beachten Sie, dass zum Sommersemester nur Bewerbungen in das erste, zweite und vierte Fachsemester möglich sind. Eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens 15. Januar 2025 an der FAU eingegangen sein.
- Bei Bewerbung ins 1. Fachsemester endet die Nachreichefrist für den ersten Studienabschluss, wenn dieser zum Bewerbungszeitpunkt für das erste Fachsemester noch nicht vorliegt, am 10. März 2025 (Ausschlussfrist). Bitte senden Sie den ersten Studienabschluss oder eine benotete Abschlussbescheinigung, die Bescheinigung über die BQT I (mind. 240 Stunden) inkl. Orientierungspraktikum (mind. 150 Stunden) sowie eine Bescheinigung Ihrer Universität, dass Ihr Bachelorstudiengang den Anforderungen der Approbationsordnung entspricht (eine Vorlage dazu finden Sie auch auf der Webseite des Studienganges) bis spätestens 10. März 2025 eingescannt per E-Mail an zuv-masterbuero@fau.de sowie an klips-master@fau.de für die fachliche Prüfung. Eine möglichst frühzeitige Nachreichung wird empfohlen.
- Bei Bewerbung ins 2. und 4. Fachsemester finaler Nachreichtermin für Nachweis über bereits erbrachte Leistungen (Transcript of Records sowie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) 10. März 2025 per E-Mail an klips-master@fau.de . Eine Bescheinigung über die BQT I (mind. 240 Stunden) inklusive Orientierungspraktikum (mind. 150 Stunden) ist nicht verpflichtend und wird bei Bedarf nachgefordert.
- Eine Zulassung zu einem höheren Semester des Studienganges MSc Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie setzt das Vorliegen anrechenbarer Leistungen voraus, auf deren Grundlage eine Einstufung vorgenommen wird. Im Falle einer Zulassung muss der Anrechnungsbescheid bei der Immatrikulation vorgelegt werden.
- Das Vergabeverfahren für das Sommersemerster 2025 wurde am 11. März 2025 durchgeführt. Der Grenzwert nach dem Hauptverfahren liegt bei 2,100, wobei nicht alle Studienbewerber mit diesem Wert zugelassen werden konnten.
Allgemeines
- Bitte laden Sie immer Ihre Bewerbungsunterlagen für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPs) als pdf-Dokument im Uploadbereich hoch.
Für das Wintersemester 2025/26
- Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 sind ab 2. Mai 2025 möglich Bitte beachten Sie, dass zum Wintersemester nur Bewerbungen in das erste und dritte Fachsemester möglich sind.
- Eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen erfolgt über das Bewerbungsportal www.campo.fau.de und muss bis spätestens 15. Juli 2025 an der FAU online eingegangen sein. Die Nachreichefrist für den ersten Studienabschluss, wenn dieser zum Bewerbungszeitpunkt für das erste Fachsemester noch nicht vorliegt, endet am 5. September 2025 (Ausschlussfrist). Bitte senden Sie den ersten Studienabschluss oder eine benotete Abschlussbescheinigung postalisch an das Masterbüro der FAU oder eingescannt per E-Mail an zuv-masterbuero@fau.de.
Für das Sommersemester 2025
- Bewerbungen für das Sommersemester 2025 sind ab ab 15. Oktober 2024 möglich. Bitte beachten Sie, dass zum Sommersemester nur Bewerbungen in das zweite und vierte Fachsemester möglich sind. Eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens 15. Januar 2025 an der FAU eingegangen sein.
- Eine Zulassung zu einem höheren Semester des Studienganges MSc Psychologie setzt das Vorliegen anrechenbarer Leistungen voraus, auf deren Grundlage eine Einstufung vorgenommen wird. Im Falle einer Zulassung muss der Anrechnungsbescheid bei der Immatrikulation vorgelegt werden.
Allgemeines
Bitte laden Sie immer Ihre Bewerbungsunterlagen für den Masterstudiengang Psychologie als pdf-Dokument im Uploadbereich hoch.
Eine Bewerbung für den PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine (Voll- und Teilzeit) ist sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich. Weitere Informationen zum Studieninhalt finden Sie auf der Webseite des Studiengangs.
Voraussetzung für die Bewerbung zum PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine ist
- ein abgeschlossenes Studium in naturwissenschaftlichen Master- oder medizinischen Studiengängen sowie
- die Vorlage einer Betreuungszusage bei Bewerbung.
Die Bewerbung erfolgt digital über das Online-Portal campo. Geeignete Bewerber werden im Rahmen des Qualifikationsfeststellungsverfahrens zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Die Zulassung zum Studium erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Wichtige Information
Die Bewerbungsfrist für den PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine für das Sommersemester 2024 endet am 15. Februar 2024.
Vom 15.9.2025 bis 01.12.2025 ist eine Bewerbung für den zum WS 2026/27 startenden englischsprachigen Masterstudiengang Photon Science and Technology möglich. Der Studiengang wird in Kooperation mit den Universitäten Jena und Karlsruhe durchgeführt.
Weitere Informationen:
Gültigkeitsdauer des Zulassungsbescheids
Der Zulassungsbescheid ist solange gültig, solange der Masterstudiengang/die Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudium nicht wesentlich geändert werden.
Sollte eine Immatrikulation nicht im Semester der Zulassung erfolgen, ist eine Wiederbewerbung in einem späteren Semester möglich.
Bewerberinnen und Bewerber für einen Masterstudiengang, die sich bereits für denselben Masterstudiengang im vorhergehenden Semester beworben und eine Zulassung erhalten haben, bewerben sich bitte wieder online über das Bewerbungsportal campo und laden zusätzlich zu ihren Bewerbungsunterlagen noch ihre Zulassung aus einem vorgehenden Semester im Uploadbereich hoch.
Beratung und Service
Die Studienberatung und das Masterbüro stehen bei Fragen zum Ablauf zur Verfügung.

