Gebühren für Bewerbungen aus Nicht-EU-Staaten

Für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten erhebt die FAU ab dem Wintersemester 2026/27 eine Gebühr in Höhe von 100 Euro pro Bewerbung.

Diese fällt unabhängig vom Ergebnis des Auswahlverfahrens an und kann nicht rückerstattet werden. Pro Person und Bewerbungsphase sind maximal drei Bewerbungen möglich (maximal 300 Euro). Die Prüfung der Bewerbung beginnt erst nach erfolgreichem Zahlungseingang. Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den untenstehenden FAQs.

FAQs

Allgemeines zur Bewerbungsgebühr

Die Bewerbungsgebühr muss von allen Bewerberinnen und Bewerbern entrichtet werden, auf die die folgenden Kriterien nicht zutreffen:

  • Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit
  • Besitz einer Staatsangehörigkeit aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, umfasst die Mitgliedsstaaten der EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) oder gleichgestellten Staaten sowie aus Staaten, mit denen entsprechende Abkommen bestehen
  • Personen mit gefestigten Inlandsbezug. Dazu zählen Personen, die sich vor Antritt des Studiums mindestens fünf Jahre in Deutschland aufgehalten und in dieser Zeit einer rechtmäßigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, oder die mindestens einen Elternteil haben, der oder die innerhalb der letzten sechs Jahre für mindestens drei Jahre in Deutschland gelebt hat und rechtmäßig erwerbstätig war.
  • Personen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
  • Personen, die bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben

Nein. Da die Gebühr zum unmittelbaren Ausgleich des tatsächlich anfallenden erhöhten Aufwands bei der Bearbeitung der Bewerbung erhoben wird, zieht jede Bewerbung eine administrative Gebühr nach sich, die ausnahmslos und ohne Möglichkeit einer Ermäßigung anfällt.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer EU-/EWR-Doppelstaatsbürgerschaft müssen keine Bewerbungsgebühr entrichten.

Die Bewerbungsgebühr wird für alle Bachelor- und Masterstudiengänge, Bewerbungen für Deutschkurse und zum Studienkolleg sowie für Staatsexamensstudiengänge und Studiengänge mit kirchlicher Prüfung erhoben.

Keine Bewerbungsgebühren fallen an für:

  • Kooperationsstudiengänge
  • Joint Degrees und Double Degrees
  • Promotionsstudierende (ausgenommen: Ph.D. Advanced Immuno Medicine)
  • Weiterbildungsstudiengänge
  • Berufsbegleitende Studiengänge
  • Austausch- und Kooperationsstudierende (insbesondere ERASMUS)
  • FAU-Scientia-Studierende

Die Prüfung von internationalen Bewerbungsunterlagen verursacht einen erhöhten Aufwand im Hinblick auf das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium bzw. für den Zugang zum jeweiligen Studiengang.

Die Bewerbungsgebühr deckt administrative Kosten, die bei der Bearbeitung der Bewerbung von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern im erhöhten Umfang entstehen.

Zahlung der Gebühr

Die Zahlung erfolgt über ePayBayern, die ePayment-Plattform des Freistaats Bayern.

Der Gebührenbescheid wird über das campo-Benutzerkonto elektronisch zur Verfügung gestellt. Man erhält während der Bewerbung einen entsprechenden Hinweis sowie nach Bereitstellung eine Benachrichtigung per E-Mail.

Die Höhe der Gebühren ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen. Dieser wird über das campo-Benutzerkonto zur Verfügung gestellt.

Es werden Zahlungen über PayPal oder Kreditkarte (Visa/MasterCard) akzeptiert.

Ja, die Zahlung erfolgt allerdings ausschließlich in EURO. Hinsichtlich Wechselkurs und Gebühren gelten die Regelungen des verwendeten Zahlungsmittelanbieters (PayPal, Visa, MasterCard).

Die Bewerbungsgebühr wird mit Eingang der Bewerbung fällig und ist bis spätestens zehn Werktage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids per ePayment zu entrichten.

Nachdem die Zahlung über ePayBayern erfolgreich abgeschlossen wurde, dauert es eine Woche, bis die Zahlung in campo vorliegt. Vor dem Zahlungseingang wird die Bewerbung nicht bearbeitet.

Sobald Ihre Zahlung in campo vorliegt, erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung (PDF) und eine Benachrichtigung per E-Mail.

Wenn die Zahlung nicht innerhalb von zehn Werktagen nach der Bekanntgabe des Gebührenbescheids bezahlt wurde, erfolgt keine weitere Bearbeitung der Bewerbung. Dies gilt auch, wenn die Zahlung nicht eindeutig einer Bewerbung zugeordnet werden kann.

Bei Problemen mit der Zahlung wenden Sie sich bitte an ePayBayern unter der Mailadresse ePayment@lff.bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass dort keine Fragen beantwortet werden können, die sich auf die Bewerbung in campo und die Zahlungspflicht beziehen. ePayBayern hat als Zahlungsdienstleister keinerlei Kenntnis über die Zahlungshintergründe (Betrag, Anlass, Fristen, usw.).

Wiederholte Bewerbungen und Sonderfälle

Nein. Anträge auf Studiengangswechsel sind gebührenfrei.

Personen, die eine Zulassung für einen Studiengang erhalten haben und sich nicht zu dem Semester immatrikulieren konnten (VISA-Probleme o.ä.), sind bei einer erneuten Bewerbung (Wiederbewerbung) für den identischen Studiengang von der Bewerbungsgebühr befreit. Dies gilt nur bei einer Wiederbewerbung innerhalb eines Studienjahres und nicht für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Bei der Wiederbewerbung muss der Zulassungsbescheid aus einem der beiden vorangehenden Semester im Bewerbungsportal hochgeladen werden.

Rückerstattung

Nein. Die Bewerbung wurde unabhängig vom Ergebnis des Bewerbungsverfahrens bearbeitet.

Nein. Die Bewerbung wurde unabhängig vom Ergebnis des Bewerbungsverfahrens bearbeitet.

Nein. Die Gebühr wird für die Bearbeitung der Bewerbung erhoben, die auch im Falle einer zurückgezogenen Bewerbung anfällt.

Kontakt und Unterstützung

Schreiben Sie bitte eine Mail an bewerbungsgebuehren@fau.de unter Angabe Ihrer campo-Bewerbernummer und der Antragsnummer der Bewerbung, um die es geht. Die Angaben finden Sie in Ihrem Gebührenbescheid.

Bei zusätzlichen Fragen hilft Ihnen gerne unsere Zentrale Studienberatung weiter.