Auf dieser Seite sind alle notwendigen Informationen über die Art des Aufenthaltes zu finden.
Praktikum oder Kooperationsstudium?
Je nach Herkunftsland, Aufenthaltsdauer und den geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen stehen für einen Praxisaufenthalt an der FAU unterschiedliche Möglichkeiten offen: Als Praktikant oder Praktikantin ähnelt der Status dem einer beschäftigten Person; als Kooperationsstudierender oder Kooperationsstudierende besteht ein Sonderstatus, der Zugang zur Infrastruktur der FAU gewährt. Bei einer Herkunft von einer der ausländischen Partneruniversitäten der FAU und einer Anreise zum Semesterbeginn im April oder Oktober ist auch eine Einschreibung als Free-Mover-Austauschstudierende oder -Austauschstudierender möglich. Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA / S-INTERNATIONAL) unterstützt die gastgebenden Lehrstühle bei der Suche nach der bestmöglichen Lösung.
Praktikum
Ein Praktikum soll Studierenden die Möglichkeit bieten, neben den im Studium erworbenen theoretischen Kenntnissen auch praktische Erfahrungen zu sammeln. Dabei ist es wichtig, dass Praktikantinnen und Praktikanten nicht fest in das Tagesgeschäft des Unternehmens oder der Institution eingebunden sind, sondern Einblicke in mehrere Abteilungen erhalten können. Praktika dürfen nicht dazu dienen, personelle Engpässe in Unternehmen oder an Lehrstühlen auszugleichen. Empfehlenswert ist, dass Praktikantinnen und Praktikanten eine feste Betreuungsperson haben, die als Ansprechperson für alle Fragen zur Verfügung steht. Das Praktikum ist Teil des Studiums und soll den Studierenden wertvolle Einblicke und Erfahrungen vermitteln.
Für fachbezogene Praktika ist es wichtig, dass die zu erwerbenden Kenntnisse dem Studienfach entsprechen und eine praktische Fortbildung darstellen. Der Fortbildungseffekt muss aus einem Praktikumsplan hervorgehen, der zwischen dem Praktikanten und der einladenden Einrichtung vereinbart wird.
Wer darf an der FAU ein Praktikum machen?
Praktika in Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 5 der Beschäftigungsverordnung können folgende Personengruppen machen:
Studierende mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind, bereits 4 Fachsemester absolviert haben und bei denen das Praktikum in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Fachstudium im Ausland steht, können ein Praktikum in Deutschland absolvieren.
Als Studium im Ausland gilt ein:
- Tages- oder Vollzeitstudium
- Teilzeit-, Abend- und Fernstudium – aber nur, wenn das Studium mindestens 50 Prozent des zeitlichen Umfangs eines Vollzeitstudenten beansprucht hat.
Studierende aus sogenannten „Drittstaaten“ benötigen für Praxisaufenthalte in Deutschland in jedem Fall ein Visum/ eine Aufenthaltserlaubnis. Für Aufenthaltserlaubnisse für Praktika ist vorab die Einholung des Einvernehmen durch die Bundesagentur für Arbeit durch den Praktikumsgeber erforderlich.
Personen, die sich in ihrem Heimatland noch in der Schulzeit befinden oder noch nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, können an der FAU kein Praktikum absolvieren.
Wenn Sie in Ihrem Heimatland oder im Ausland bereits 4 Fachsemester studiert haben, können Sie in Deutschland auch eine Famulatur machen oder eine Bachelor- oder Master-Arbeit schreiben. Famulaturen und Abschlussarbeiten gelten als Praktikum im Sinne von §2 Abs. 2 Nr. 5 der Beschäftigungsverordnung.
Absolvierende ausländischer Hochschulen, die nicht mehr immatrikuliert sind, können unter Umständen ein Weiterbildungspraktikum an der FAU machen. Bitte informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland, ob der Aufenthalt in Deutschland für Sie genehmigungsfähig ist.
Absolvierende ausländischer Hochschulen dürfen ausschließlich bezahlte Praktika in Deutschland machen. Unentgeltliche Praktika sind nicht möglich. Die Bezahlung muss wenigstens dem Mindestlohn entsprechen.
Im Rahmen von Programmen, die von der EU geförderten werden, können ebenfalls Praktika absolviert werden. Für diese Praktika brauchen Studierende aus EU- oder EWR-Ländern keine Genehmigung. Das heißt, Sie müssen auch keine Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht beantragen.
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger an einer europäischen Hochschule studieren und im Rahmen eines von der EU geförderten Programms an der FAU ein Praktikum machen möchten, müssen Sie eine Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht und anschließend ein Visum für Deutschland beantragen.
Studierende ausländischer Hochschulen können im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms von Verbänden, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder studentischen Organisationen in Deutschland ein Praktikum absolvieren. Hierfür muss keine gesonderte Genehmigung von der Zentralstelle für Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur eingeholt werden, da dies durch die Organisationen selbst veranlasst wird.
Die wichtigsten studentischen Austauschorganisationen sind z.B. IASTE, AIESEC, DFA, ELSA etc.
Fach- und Führungskräfte, die aus öffentlich-rechtlichen deutschen Mitteln oder den Mitteln der EU ein Stipendium erhalten (Regierungsstipendiat/-innen), können auch in Deutschland ein Praktikum ableisten.
Kooperationsstudium
Internationale Kooperationsstudierende kommen aufgrund eines Kooperationsvertrags zwischen der FAU und der Heimathochschule oder im Rahmen eines Förderprogramms, z.B. des DAAD, für eine begrenzte Zeit an die FAU und lernen Labortechniken, arbeiten an Forschungsprojekten oder recherchieren für Qualifikationsarbeiten. Kooperationsstudierende werden nicht immatrikuliert und können keine Studienleistungen aus dem Veranstaltungsangebot der FAU einbringen. Ebenso ist aus rechtlichen Gründen kein Praktikumsvertrag möglich. Möglich ist hingegen der Besuch von Lehrveranstaltungen nach Absprache mit dem akademischen Betreuer und den Lehrkräften. Kooperationsstudierende halten sich für einen Zeitraum von über 4 Wochen an der FAU auf.
Gegenwärtig steht dieser Status ausschließlich EU-Staatsangehörigen zur Verfügung.
Praxisaufenthalt am Uniklinikum
An ihren Heimatuniversitäten eingeschriebene Medizinstudierende aus dem Ausland können in den Einrichtungen und Instituten der Medizinischen Fakultät ein Praktikum oder eine Famulatur absolvieren.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Medizinischen Fakultät.