Umgang mit Krisensituationen

An der FAU mit ihrer internationalen Ausrichtung studieren und arbeiten Menschen aus 130 Ländern rund um den Globus gemeinsam an den großen Fragen unserer Zeit. Fast ein Viertel der Studierenden kommt aus einem anderen Land. Viele von ihnen sind immer wieder mit wirtschaftlichen und politischen Krisen, bewaffneten Konflikten und Menschenrechtsverletzungen oder Klimakatastrophen in ihren jeweiligen Heimatländern konfrontiert oder sogar unmittelbar betroffen, was sich nicht zuletzt durch eine hohe psychische Belastung äußert, die den universitären Alltag erschwert. Im Augenblick etwa sind Studierende und Mitarbeitende der FAU aus dem Iran in Sorge um Angehörige und Freunde, zu denen sie eingeschränkten Kontakt haben, während aus dem Land immer wieder schockierende Nachrichten die Öffentlichkeit erreichen.

Auch wenn jede dieser Krisen einzelne Menschen und Studierendengruppen mit voller Härte trifft und die FAU-Angehörigen mit großem Engagement versuchen zu helfen wo irgend möglich, muss es das Anliegen einer Universität sein, für all ihre Angehörigen Sorge zu tragen, die in solchen oder ähnlichen Situationen sind, unabhängig davon aus welchem Teil der Welt sie kommen.

Eine Reihe von Fragen und Anliegen, die jüngst in Gesprächen mit Studierenden aus dem Iran thematisiert wurden, sollen an dieser Stelle daher näher beleuchtet werden, um verlässliche Informationen bereitzustellen, Unsicherheiten auszuräumen und gleiche Chancen für alle zu gewährleisten, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.

Solidarität und Demonstrationen

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Die FAU versteht sich als eine Plattform der Freiheit, die für ein friedliches Miteinander aller Menschen, für Demokratie, Freiheit und für die Menschenrechte steht. Sie ist solidarisch mit allen, die sich für diese Werte einsetzen oder Opfer von Systemen und Umständen sind, in denen diese Werte missachtet werden. Diese grundsätzliche Haltung der Solidarität drückt sich aus in unserer Kommunikation und der Kooperation mit anderen öffentlichen Institutionen, wie beispielsweise dem Bündnis der Erlanger Erklärung für Vielfalt, Respekt und Toleranz.

Gleichwohl verstehen wir den Wunsch, angesichts von Ereignissen besonderer Tragweite und unmittelbarer Betroffenheit der FAU oder ihrer Angehörigen, diese Solidarität mit einem Statement zu bekräftigen – in solchen Situationen prüfen wir den Wunsch sehr genau und treffen eine aus Sicht der Universität und im Einklang mit unserem Auftrag als staatliche Bildungseinrichtung angemessene Entscheidung. Im Fall des Iran hat die FAU dem Wunsch der Studierenden entsprochen.

Universitäten in Deutschland sind gesetzlich zur politischen Neutralität verpflichtet. Aus diesem Grund kann es leider Studierenden oder Mitarbeitenden nicht gestattet werden, politische Versammlungen auf dem Universitätsgelände abzuhalten. Die FAU als forschungsstarke Universität begleitet Ereignisse in der Welt in erster Linie wissenschaftlich. Ein wissenschaftlicher Vortrag eines Wissenschaftlers oder einer Wissenschaftlerin der FAU, dezidiert ohne politische Aktion, ist möglich.

Regelstudienzeit, Urlaubssemester und Abgabefristen

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Eine pauschale Sonderregelung für eine Studierendengruppe mit einer definierten Nationalität ist rechtlich nicht möglich.

Es können aber individuelle Verlängerungsanträge für die Frist für die Ablegung der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) oder die Frist für die Beendigung des Studiums (Regelstudienzeit plus zwei Semester) gestellt werden. Im Rahmen der Entscheidung über diese Anträge wird dann die jeweilige persönliche Situation der antragstellenden Person berücksichtigt. Anlaufstelle für die Verlängerungsanträge ist der jeweilige Prüfungsausschuss. Im Augenblick werden alle Mitarbeitenden der FAU für die aktuelle Situation im Iran sensibilisiert.

Alle Informationen rund um das Thema Prüfungen sind auf den Seiten des Prüfungsamtes zu finden.

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass während eines Urlaubssemesters keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden können, folgerichtig zählt ein Urlaubssemester auch nicht als Fachsemester. Die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist hingegen möglich. Der Antrag muss spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des Semesters, in dem eine Beurlaubung beantragt wird, gestellt werden. Eine rückwirkende Beurlaubung für vorherige Semester ist nicht möglich.

Alle Informationen finden sich in der Richtlinie zur Beurlaubung vom Studium an der FAU. Studierende können sich gerne an die Zentrale Studienberatung wenden, um individuell beraten zu werden, welche Option für sie am sinnvollsten ist. Zudem bietet die Psychologische Beratungsstelle des Studierendenwerks niedrigschwellige Unterstützung im Umgang mit psychischen Belastungen und Sorgen an.

Nein, eine gesonderte Freiversuchsregelung ist rechtlich nicht möglich. Seit dem Wintersemester 2024/25 sind für Prüfungen allerdings grundsätzlich drei Wiederholungsmöglichkeiten anstatt wie bisher zwei möglich. Davon ausgenommen sind Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP) sowie Abschlussarbeiten.

Für einzelne Prüfungen besteht des Weiteren die Möglichkeit des Rücktritts von der Prüfung. Bis drei Tage vor der Prüfung ist der Rücktritt in der Regel voraussetzungslos möglich. Selbst nach Verstreichen dieser Frist besteht die Möglichkeit, einen individuellen Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. Ein Rücktritt nach Ablegung der Prüfung ist nicht möglich.

Deswegen sollten Studierende lieber vorsorglich von der Prüfung zurücktreten, wenn sie spüren, dass die augenblickliche psychische Belastung eine erfolgreiche Prüfungsteilnahme unmöglich macht.

Die FAU hat auf Sonderregelungen bei Staatsexamensprüfungen leider keinen Einfluss, hier sind die jeweiligen staatlichen Stellen zuständig:

Über eine Verlängerung der Frist für die Abgabe einer Hausarbeit entscheiden die Prüfenden direkt. Eine persönliche Anfrage an den Dozenten oder die Dozentin ist hier der richtige Weg. Die Universitätsleitung sensibilisiert die FAU-Mitglieder für die besondere Situation von Studierenden aus Krisenregionen.

Für Abschlussarbeiten kann ein Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit beim jeweiligen Prüfungsausschuss gestellt werden. Auch hier sind die Mitglieder des Prüfungsausschusses sensibilisiert für die psychische Belastung, der Studierende aus Krisenregionen ausgesetzt sind. Anträge müssen jedoch trotzdem plausibel begründet werden.

Bewerbung und Einschreibung

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Diese Fristen sind verbindlich festgelegt und gelten einheitlich für alle Bewerberinnen und Bewerber, da ansonsten ein zeitgerechter Beginn des Studiums nicht möglich ist. Leider kann bei einer Versäumnis der Fristen kein Aufschub gewährt werden.

Leider ist es nicht möglich, den Start eines Studienganges zu variieren, da die angebotenen Lehrveranstaltungen einem aufeinander abgestimmten Modulplan folgen.

Forschung

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Kurzfristige Vertragsverlängerungen für betroffene Promovierende prüfen die Mitarbeitenden der FAU im Einzelfall selbstverständlich wohlwollend. Die Förderung ihrer Promovierenden ist der FAU ein zentrales Anliegen. Sofern finanzielle Mittel verfügbar sind und die rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen, wird alles versucht, entsprechende Verlängerungen in Abstimmung mit den Lehrstühlen und Departments umzusetzen, um den Abschluss von Manuskripten, Dissertationen und Meilensteinen zu ermöglichen. Wichtig ist, Betreuende bzw. Vorgesetzte frühzeitig wegen möglicher Optionen anzusprechen.

Unterstützung und Beratung

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Die Ausländerbehörden sind generell wohlwollend; das Welcome Center und das FIT Team können Forschende/Studierende aus Krisenregionen – im Moment etwa aus dem Iran – in der Kommunikation begleiten und dort, wo es das Gesetz erlaubt, individuelle Absprachen mit den Ausländerbehörden treffen.

Bei Beratungsbedarf rund um Studium und Aufenthalt an der FAU, insbesondere auch dann, wenn die Informationen dieser Seite die offenen Fragen nicht beantworten, hilft die  Zentrale Studienberatung jederzeit gerne weiter.

Für psychologische Unterstützung in Krisensituationen steht die Psychologische Beratungsstelle des Studierendenwerks zur Verfügung

In akuten psychologischen Krisensituationen ist der Krisendienst Mittelfranken eine wichtige Anlaufstelle – er ist rund um die Uhr erreichbar.

Für weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote finden ist hier eine Übersicht zentraler Stellen und Ansprechpersonen zu finden, die zu unterschiedlichen Themen beraten können.