Grundsätzlich müssen alle Studierenden und Studieninteressierten unabhängig von der Staatsangehörigkeit und der Art der Versicherung vor der Immatrikulation gegenüber der FAU den Krankenversicherungsstatus in Deutschland nachweisen.
Während der Studienzeit besteht grundsätzlich eine Pflichtversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich, etwa bei bestehender privater oder ausländischer Krankenversicherung. Die Prüfung und Feststellung erfolgt ausschließlich durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse.
Ausgenommen vom elektronischen Meldeverfahren sind nur Promovierende und Gasthörer/-innen.
Die Einschreibung ist nur mit elektronischer Versicherungsbescheinigung (M10) möglich
Was ist zu tun?
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Wenn Sie gesetzlich versichert sind:
Setzen Sie sich rechtzeitig vor der Einschreibung mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung und veranlassen die elektronische Übermittlung der Meldung M10 über Ihren Versicherungsstatus.
Geben Sie die Absendernummer H0001887 der FAU an. Die Übermittlung erfolgt direkt von der Krankenkasse an die FAU und dauert etwa drei bis vier Werktage.
Papiermeldungen oder Krankenkassenkarten dürfen von der FAU nicht akzeptiert werden und sind daher nicht ausreichend.
Wenn Sie privat versichert sind:
Setzen Sie sich rechtzeitig vor der Einschreibung mit einer gesetzlichen (!) Krankenversicherung in Verbindung und veranlassen Sie die elektronische Übermittlung der Meldung M10 über Ihren Versicherungsstatus.
Geben Sie die Absendernummer H0001887 der FAU an. Die Übermittlung erfolgt direkt von der Krankenkasse an die FAU und dauert etwa drei bis vier Werktage.
Private Krankenversicherungen nehmen nicht am elektronischen Meldeverfahren teil!
Wenn Sie im Ausland krankenversichert sind:
Bitte melden Sie sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse und veranlassen die elektronische Übermittlung der Meldung M10 über Ihren Versicherungsstatus in Deutschland.
Geben Sie die Absendernummer H0001887 der FAU an. Die Übermittlung erfolgt direkt von der Krankenkasse an die FAU und dauert etwa drei bis vier Werktage.
Papiermeldungen oder Reiseversicherungen können nicht akzeptiert werden und sind daher nicht ausreichend.
Wenn Sie während Ihres Studiums die Krankenkasse oder die Versicherungsart wechseln, müssen Sie bei der für Sie zuständigen (neuen) gesetzlichen Krankenkasse eine neue elektronische Meldung (M11) an die FAU (Absendernummer H0001887) übermitteln lassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen melden der FAU, falls Sie mit der Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge in Verzug geraten sind. In diesem Fall darf die Rückmeldung für das Folgesemester nicht vollzogen werden bis uns die Begleichung der rückständigen Beiträge seitens Ihrer gesetzlichen Krankenkasse elektronisch gemeldet wurde (M13 Meldung).
Häufig gestellte Fragen
Mit Klick auf die Reiter erhalten Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Ausländische Studieninteressierte aus einem Mitgliedsland der EU und EWR oder einem Land mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat und die in ihrem Heimatland krankenversichert sind, wenden sich mit einer Kopie der gültigen EHIC (European Health Insurance Card) oder der PEB (Provisorische Ersatzbescheinigung für die EHIC) an einer der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.
Klären Sie bitte bereits im Heimatland, welche Unterlagen die Krankenkasse genau von Ihnen benötigt. Wird die Heimatversicherung von der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkannt, so erhalten Sie einen Nachweis für die Einschreibung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit sind.
Eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Versicherung im Heimatland oder eine Kopie der Krankenkassenkarte ist für die Einschreibung nicht ausreichend!
Bitte wenden Sie sich zunächst an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und lassen Sie Ihren Versicherungsschutz aus Ihrem Heimatland prüfen. Wenn der Versicherungsschutz aus dem Heimatland nicht in Deutschland anerkannt ist oder Sie in Ihrem Heimatland nicht versichert sind, müssen Sie sich in Deutschland krankenversichern. Sie haben hierbei die Wahl eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abzuschließen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine gesetzliche Krankenversicherung können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen aus dem Ausland abschließen. Online-Formulare hierzu finden Sie auf den Webseiten der Krankenkassen. Nach Abschluss Ihrer Krankenversicherung fordern Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Versicherungsbescheinigung für die Einschreibung an der Hochschule an.
Private Krankenversicherung
Falls Sie eine private Krankenversicherung in Deutschland abschließen, müssen Sie trotzdem eine Versicherungsbescheinigung von einer gesetzlichen Krankenkasse zur Einschreibung vorlegen.
Bevor Sie eine private Versicherung abschließen, sollten Sie zudem eine gesetzliche Krankenkasse kontaktieren. Dort können Sie nach einer Liste der privaten Krankenversicherungspolicen, die die Krankenkasse zur Bescheinigung anerkennt, anfragen. Leider bieten private Versicherungsgesellschaften auch Policen an, die nicht alle legalen Anforderungen für eine vollständige Krankenversicherung erfüllen.
Um zu vermeiden, dass Sie Geld für eine Versicherung verschwenden, die von der Krankenkasse als ungenügend abgelehnt und nicht bescheinigt wird, sollten Sie unbedingt Ihre ausgewählte private Krankenversicherungspolice von einer gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
Eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Versicherung im Heimatland oder eine Kopie der Krankenkassenkarte ist für die Einschreibung nicht ausreichend!