Planung eines Auslandsaufenthalts

Bevor mit der konkreten Planung eines Auslandsaufenthalts begonnen wird, empfiehlt es sich, möglichst umfassende Informationen zusammenzutragen und sich über die eigenen Ziele und Vorstellungen klarzuwerden. Auf dieser Seite stehen dafür zentrale Leitfragen und grundlegende Orientierungshilfen bereit. Darüber hinaus helfen verschiedene Informationsveranstaltungen an der FAU dabei, die nächsten Schritte gezielt vorzubereiten.

Orientierung und Planung eines Auslandsaufenthalts

Leitgedanken für die Planung eines Auslandsaufenthalts

Über die Registerreiter sind weitere Informationen abrufbar.

Für einen Auslandsaufenthalt gibt es viele unterschiedliche Gründe. Am Beginn jeder Planung steht daher die Frage nach der individuellen Motivation, den Zielen, Erwartungen und Wünschen. Erst wenn diese klar sind, lässt sich die große Bandbreite an Möglichkeiten gezielt überblicken.

Gründe für einen Studienaufenthalt im Ausland können sein:

  • fachliches Wissen erweitern
  • Interessenschwerpunkte vertiefen, die im Kursangebot der FAU nicht abgedeckt werden
  • von der Forschungsexpertise einer ausländischen Hochschule profitieren
  • sich durch einen Abschluss einer ausländischen Hochschule weiterqualifizieren
  • eine andere Lehr- und Lernkultur kennenlernen
  • durch Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland durch den Auslandsaufenthalt „keine Zeit verlieren“
  • Fremdsprachenkenntnisse verbessern
  • Kompetenz im Umgang mit anderen Kulturen entwickeln
  • etwas Neues erleben
  • sich einer Herausforderung stellen und an ihr wachsen

Eine rechtzeitige Vorbereitung ist entscheidend. Die Planungen sollten idealerweise etwa zwölf Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts aufgenommen werden.

Für einen Studienaufenthalt im Ausland gibt es zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Teilstudium im Ausland während des Studiums an der FAU, ohne Erwerb eines Abschlusses)

Bei einem Auslandsaufenthalt von ein bis zwei Semestern bleibt die Immatrikulation an der FAU bestehen, während die Einschreibung an der ausländischen Hochschule als Austauschstudierender (exchange student) oder Gaststudierender (visiting student) erfolgt.

Während des Teilstudiums werden Studienleistungen im Ausland erbracht und Prüfungen abgelegt, ein Abschluss der ausländischen Hochschule wird jedoch nicht erworben (non-degree seeking student).

Die FAU unterhält weltweit zahlreiche Partnerhochschulen, die im Rahmen von Austauschprogrammen ein Teilstudium im Ausland ermöglichen.

Möglichkeit 2: Vollstudium im Ausland mit Erwerb eines Abschlusses

Bei einem Vollstudium erfolgt die reguläre Einschreibung an der ausländischen Hochschule mit dem Ziel, einen Abschluss zu erwerben. Ein Beispiel: Nach Abschluss des Bachelors an der FAU kann ein Masterstudium an einer Hochschule in Schweden aufgenommen werden.

Ein Vollstudium im Ausland muss eigenständig organisiert werden. Die FAU bietet hierfür keine spezifische Beratung an. Hilfreiche Informationen finden sich auf den Webseiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) sowie direkt bei der Wunschhochschule zu Studienangebot, Zulassungsbedingungen und Studiengebühren.

Unterstützung bieten zudem Bildungsvertretungen der Zielländer, z. B. Education USA, Institut Ranke-Heinemann (Australien und Neuseeland) oder British Council (Großbritannien).

Eine besondere Form des Auslandsstudiums sind Studiengänge der FAU mit Doppelabschluss.

Ausführliche Informationen sind auf der Seite Studium im Ausland verfügbar.

Bei der Auswahl des Ziellandes sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden:

  • Hochschulsystem: Wie ist das Hochschul- und Bildungssystem im Land aufgebaut? Welche Hochschultypen gibt es? Wie ist die Qualität der Hochschulbildung?
  • Semesterzeiten: Das akademische Jahr ist in anderen Ländern anders organisiert als in Deutschland. Semesterzeiten können nicht nur vom deutschen System, sondern auch von Hochschule zu Hochschule abweichen. Verlässliche Angaben bietet der „Academic Calendar“ der jeweiligen Institution.
  • Lehr- und Lernkultur: Wie sieht der Studienalltag aus? Welche Unterschiede zum Studium an der FAU sind zu erwarten (Alter der Kommilitonen, liberales oder eher starres Studiensystem, Verhältnis von Lehrenden und Studierenden)?
  • Sprache: In welcher Sprache wird unterrichtet? Welche Sprachkenntnisse zur erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen erforderlich? Welcher Sprachnachweis ist notwendig?
  • Visabestimmungen: Welche Einreise- und Visabestimmungen gelten? Sind mit der Visabeantragung Kosten verbunden? Sind Schwierigkeiten zu erwarten? Informationen hierzu geben das Auswärtige Amt (für deutsche Staatsangehörige) sowie Botschaften und Konsulate des Ziellandes.
  • Kosten und Finanzierung: Werden Studiengebühren erhoben? Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten? Welche Finanzierungsmöglichkeiten (eigene Mittel, Stipendien, Studiengebührenerlasse im Rahmen von Austauschprogrammen der FAU) stehen zur Verfügung?
  • Situation im Land: Wie ist die politische, wirtschaftliche und soziale Situation im Land? Gibt es Sicherheitsfragen, die zu beachten sind? Was ist mit Blick auf die gesundheitliche Vorsorge (Impfungen) vor der Abreise und die medizinische Versorgung im Land zu berücksichtigen? Erste Informationen finden sich auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
  • Kultur: Welche gesellschaftlichen Besonderheiten kennzeichnen das Zusammenleben und den Alltag im Land? Welche kulturellen Unterschiede sind zu beachten? Orientierung bieten Ratgeber, Reiseberichte und Erfahrungsberichte.

Ein zentraler Ausgangspunkt für die Recherche zu Studienmöglichkeiten im Ausland sind die Webseiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). In der Rubrik Länderinformationen finden Sie ausführliche Hinweise zu Hochschulsystemen und Universitäten weltweit.

Die FAU kooperiert mit zahlreichen ausländischen Hochschulen. Viele dieser Partneruniversitäten bieten die Möglichkeit, ein oder zwei Semester im Ausland zu studieren. Erste Informationen zu Austauschprogrammen der FAU liefert die interaktive Weltkarte sowie die Übersichtsseiten der FAU. Detailfragen zum Kursangebot beantworten die jeweils zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren. Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf die Webseiten der Partnerhochschulen, um weitere Informationen zu erhalten.

Vorteile eines Studiums an einer Partnerhochschule der FAU:

  • meist Studiengebührenerlass
  • Beratung und Betreuung durch die FAU
  • vereinfachte Zulassung an der Partnerhochschule
  • Regelung der Anerkennung
  • Zugang zu Stipendienprogrammen

Die Wahl der Partnerhochschule hängt vom Studiengang ab. Nur wenige Hochschulen stehen Studierenden aller Fakultäten offen. In den meisten Fällen ist die Bewerbung auf bestimmte Fakultäten oder Studiengänge beschränkt. Daher empfiehlt sich zunächst eine gezielte Recherche, welche Austauschmöglichkeiten im eigenen Studiengang bestehen. Die Recherche gelingt in drei Schritten:

  1. Erasmus+ Studium: Studienaufenthalte in Europa und Partnerländern
  2. Partneruniversitäten der jeweilen Fakultät oder des Studiengangs
  3. Direktaustausch-Programm „FAUexchange“ für Studierende aller Fakultäten: Studienaufenthalte in Asien, Europa (nicht Erasmus+), Kanada, Lateinamerika, USA

Anlaufstellen für Informationen zu fakultäts- und studiengangsspezifischen Partneruniversitäten:

In den meisten Fällen bestehen für Studierende mehrere Optionen an verschiedenen Partnerhochschulen.

Auswahlkriterien für die passende Gasthochschule:

Qualität der Hochschule im jeweiligen Fachgebiet

  • Eignung der angebotenen Lehrveranstaltungen
  • Unterrichtssprache
  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Umfang der Betreuung an der Partnerhochschule
  • Höhe der Kosten

Es besteht die Möglichkeit, sich gleichzeitig für mehrere Austauschprogramme der FAU zu bewerben.

Für Studienaufenthalte an Partnerhochschulen der FAU existieren weder einheitliche Bewerbungsverfahren noch einheitliche Bewerbungsfristen. Die Modalitäten, Fristen und Abgabestellen variieren je nach Partneruniversität. Eine rechtzeitige Information bei der jeweils zuständigen Stelle ist daher unerlässlich.

Es gilt folgende Faustregel:

  • Erasmus+ Studium: Bewerbung beim zuständigen Erasmus-Koordinator bzw. der Erasmus-Koordinatorin im Fachbereich.
  • Partneruniversitäten einer Fakultät oder eines Studiengangs: Bewerbung beim International Office der Fakultät oder beim Lehrstuhl, der die Partnerschaft betreut.
  • Direktaustausch-Programm „FAUexchange“ für Studierende aller Fakultäten: Bewerbung beim Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA)

Ablauf der Bewerbungsverfahrens:

  1. Fristgerechte Bewerbung bei der zuständigen Stelle an der FAU
  2. Die für die Platzvergabe zuständige Auswahlkommission trifft die Entscheidung über die Vergabe der verfügbaren Austauschplätze.
  3. Im FAU-internen Bewerbungsverfahren erhalten ausgewählte Studierende eine Benachrichtigung über die Vergabe eines Austauschplatzes, der daraufhin angenommen werden kann.
  4. Der Programmkoordinator oder die Programmkoordinatorin nominiert die ausgewählten Austauschstudierenden an den entsprechenden Partnerhochschulen.
  5. Nach der Nominierung erfolgt die Bewerbung an den FAU-Partnerhochschulen. Unterstützung und Informationen dazu stellt der Programmkoordinator oder die Programmkoordinatorin bereit.
  6. Die Partnerhochschulen prüfen die Unterlagen und treffen eine Zulassungsentscheidung, die in der Regel positiv ausfällt.

Wie hoch sind die Chancen einen Austauschplatz der FAU zu erhalten?

Die Bewerbungschancen unterscheiden sich je nach Partnerhochschule und Zielland. Besonders begehrt sind Plätze im englischsprachigen Ausland, während andere Standorte weniger nachgefragt sind. Da die Bewerberlage jährlich schwanken kann, lässt sich keine verlässliche Prognose geben.

Es empfiehlt sich, bei der Wahl von Gasthochschule und Zielland flexibel zu sein, da dies die Vermittlungschancen deutlich erhöht und insgesamt gute Möglichkeiten bietet, einen Austauschplatz an der FAU zu erhalten.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn die FAU keine Austauschplätze im gewünschten Zielland oder an der Wunschuniversität anbietet?

Neben den FAU-Austauschprogrammen besteht die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt eigenständig zu organisieren. Studierende absolvieren diesen Aufenthalt dann als sogenannte Free Mover.

Der organisatorische Aufwand bei einem Aufenthalt als Free Mover ist höher als bei der Teilnahme an einem Austauschprogramm der FAU, insbesondere weil ein solcher Aufenthalt mit einem größeren Rechercheaufwand verbunden ist. Der Vorteil ist, dass Free Mover an Universitäten studieren können, die keine Partneruniversitäten der FAU sind.

Eine Herausforderung für Free Mover sind oft auch die in einigen Zielländern anfallenden Studiengebühren. Bei einem Studienaufenthalt als Free Mover werden die Studiengebühren nicht erlassen, sondern müssen von ihnen selbst bezahlt werden. Eine frühzeitige Planung der Finanzierung ist daher besonders wichtig.

Der ideale Zeitpunkt eines Auslandsaufenthaltes hängt von der Art des Aufenthalts und von den Bedingungen in Ihrem Studiengang ab (Prüfungsfristen, verpflichtende Lehrveranstaltungen, Studienverlaufsplan) . In einigen Studiengängen ist auch ein ganz bestimmter Zeitraum als Mobilitätsfenster vorgesehen, in dem Auslandsaufenthalte erfolgen sollten.

Für ein Studium im Ausland sind prinzipiell die fortgeschrittenen Fachsemester geeignet, da Sie zu diesem Zeitpunkt bereits einen guten fachlichen Überblick haben:

  • Bachelor: ab dem 3. Fachsemester
  • Master: ab dem 2. Fachsemester
  • Studiengänge mit Staatsexamen: ab dem 4. Fachsemester

Ein Teilstudium im Ausland dauert in der Regel ein bis zwei Semester. In Doppelabschlussprogrammen kann die Auslandsstudienzeit auch mehr als ein Jahr betragen.

Bei der zeitlichen Planung müssen Sie auch überlegen, wie Sie den Wiedereinstieg in das Studium an der FAU gestalten. Können Sie nach Beendigung des Auslandsstudiums direkt an der FAU weiterstudieren? Entstehen aufgrund anders liegender Semesterzeiten im Ausland Zeiträume, die Sie bis zur Fortsetzung des Studiums an der FAU überbrücken müssen?

Bitten Sie Ihren Studienfachberater oder Ihre Studienfachberaterin bei der zeitlichen Planung um Rat.

Welche Sprachkenntnisse und welches Sprachzeugnis für Ihren Auslandsaufenthalt nötig sind, hängt von Ihrer Gasteinrichtung im Ausland ab. Für einen Studienaufenthalt im Ausland benötigen Sie prinzipiell ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache, so dass Sie aktiv an den Lehrveranstaltungen teilnehmen können.

Um an einer ausländischen Hochschule zugelassen zu werden, müssen Sie auch belegen können, dass Sie ausreichende Sprachkenntnisse besitzen. In der Regel erfolgt der Nachweis durch Vorlage eines aktuellen Sprachzeugnis.

Gut vorbereitet auf einen Studienaufenthalt im Ausland sind Sie, wenn Sie die Zielsprache auf mindestens Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens beherrschen.

In vielen Fällen ist ein Studienaufenthalt im Ausland auch mit geringeren Kenntnissen der Zielsprache möglich. Über die erforderlichen Sprachkenntnisse und notwendigen Sprachzeugnisse informieren:

  • Programmkoordinator oder -koordinatorin (Austauschprogramme der FAU)
  • Stipendiengeber
  • ausländische Gasthochschule (bei selbstorganisierten Aufenthalten als Free Mover)

Wenn Sie sich für ein Austauschprogramm der FAU bewerben und bei der FAU-internen Bewerbung einen Sprachnachweis einreichen müssen, können Sie diesen in der Regel durch das Ablegen des „Mobilitätstest“ am FAU-Sprachenzentrum erbringen.

Weitere Informationen:

Wie hoch die Kosten für Ihren Auslandsaufenthalt sind, lässt sich schwer voraussagen, da sie von vielen Faktoren abhängen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der finanzielle Gesamtaufwand für einen Studien- und Praxisaufenthalt im Ausland höher ist als in Deutschland. Zwar sind die Lebenshaltungskosten (Miete, Essen, Freizeit) zum Teil niedriger als in Deutschland. Dafür entstehen bei einem Auslandsaufenthalt zusätzliche Kosten für Hin- und Rückreise, Visum oder Versicherungen. Einen ersten Überblick zu den länderspezifischen Kosten für einen Auslandsaufenthalt finden Sie auf den Webseiten des DAAD. Sie sollten die Frage der Finanzierung von Anfang an in Ihren Planungen berücksichtigen.

Auch wenn Sie davon ausgehen sollten, dass Sie einen Großteil der mit Ihrem Auslandsstudium verbundenen Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten müssen, gibt es viele Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für einen Auslandsaufenthalt. Verschaffen Sie sich möglichst frühzeitig einen Überblick über Fördermöglichkeiten und planen Sie ausreichend Zeit für die Anfertigung von Stipendienbewerbungen ein.

Die Bewerbungsfristen für hoch dotierte Stipendien (z.B. Fulbright, DAAD-Jahresstipendium, Stiftungen) liegen oft bereits 18 Monate vor dem geplanten Beginn des Auslandsstudiums.

Die Frage nach der Unterkunft im Ausland stellt sich erst, wenn Sie wissen, an welcher ausländischen Hochschule Sie Ihren Studienaufenthalt absolvieren. Sobald dies klar ist, sollten Sie mit der Recherche von Unterkunftsmöglichkeiten beginnen. Ihre Unterkunft im Ausland müssen Sie selbständig und in Eigenverantwortung organisieren.

Wenn Sie an einer FAU-Partnerhochschule studieren, erhalten Sie Informationen zur Wohnungssuche in der Regel direkt von Ihrer Gasthochschule. In vielen Fällen besteht an FAU-Partnerhochschulen die Möglichkeit, sich für einen Platz in studentischen Wohnheimen zu bewerben. Bitte beachten Sie, dass in den Wohnheimen jedoch oft nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht. Eine Unterbringung im Wohnheim der ausländischen Gasthochschule ist nicht garantiert.

Planen Sie für die Wohnungssuche ausreichend Zeit ein und informieren Sie sich über Unterkunftsmöglichkeiten:

  • Unterbringung in studentischen Wohnheimen
  • Wohnen in einer WG
  • Unterbringung bei einer Gastfamilie
  • Anmietung einer eigenen Wohnung
  • kurzzeitige Wohnmöglichkeiten (z.B. Hostel)

Allgemeine Hinweise und hilfreiche Links für die Wohnungssuche im Ausland bieten die Länderinformationen des DAAD. Informationen können Sie auch auf der Webseite Ihrer ausländischen Gasthochschule recherchieren.

Je nach Ziel gestaltet sich die Suche nach einer Unterkunft im Ausland schwierig oder leicht. In Städten mit generell schwierigem Wohnungsmarkt ist die Suche nach einer Unterkunft auch für Studierende eine Herausforderung. Um gut vorbereitet in die Wohnungssuche zu starten, sollten Sie sich rechtzeitig einen Überblick verschaffen:

  • gängige studentische Wohnformen im Zielland
  • Situation auf dem Wohnungsmarkt
  • Mietpreisniveau (Höhe des notwendigen Budgets für die Miete)
  • länderspezifische Besonderheiten beim Mieten (Vertragslaufzeiten, wöchentliche oder monatliche Zahlung der Miete)
  • länderspezifische Besonderheiten bei der Ausstattung und den Wohnstandards

Wenn Ihr Zimmer in Erlangen, Nürnberg oder Umgebung während Ihres Auslandsaufenthalts frei bleibt und Sie sich einen internationalen Austauschstudierenden als Mieter wünschen, wenden Sie sich an den Wohnservice des Referats für Internationale Angelegenheiten.

Formalitäten rund um den Auslandsaufenthalt

Formale und organisatorische Aspekte

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Wenn Sie während Ihres Studiums an der FAU einen Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland von ein oder zwei Semestern Dauer absolvieren, können Sie sich für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes beurlauben lassen. Beurlaubung bedeutet, dass Ihr Studium an der FAU ruht. Während eines Urlaubssemesters können keine Studien- und Prüfungsleistungen (Ausnahme: Wiederholung nicht bestandener Prüfungen) an der FAU erbracht werden.

Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester.

Ein Beispiel: Sie absolvieren in Ihrem 5. Fachsemester ein Auslandsstudium in Frankreich und lassen sich für dieses Semester beurlauben. Bei Ihrer Rückkehr an die FAU setzen Sie Ihr Studium dann aufgrund der Beurlaubung im 5. Fachsemester fort. Eine Beurlaubung zum Auslandsstudium bringt also den Vorteil, dass Sie durch den Auslandsaufenthalt bei der Fortsetzung Ihres Studiums an der FAU nicht in Zeitnot geraten (Regelstudienzeit).

Während eines Urlaubssemesters sind Sie nach wie vor an der FAU immatrikuliert. Denken Sie daher unbedingt an die fristgemäße Rückmeldung und die Zahlung des Semesterbeitrags.

Der Beurlaubungszeitraum muss innerhalb der Regelstudienzeit liegen und der Auslandsaufenthalt darf kein integraler Bestandteil des Studiums sein. Alle Fragen zur Beurlaubung beantwortet die Studierendenverwaltung der FAU.

Auch wenn Sie während Ihres Studienaufenthalts im Ausland an der FAU beurlaubt sind, können und sollen Sie im Ausland Studienleistungen erbringen und sich diese nach Ihrer Rückkehr an die FAU anerkennen lassen.

Je nach Zielland, Art und Dauer Ihres Studienaufenthaltes im Ausland benötigen Sie möglicherweise ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Bei einem Auslandsaufenthalt zum Zweck des Studiums reisen Sie nicht als Tourist in Ihr Zielland! Die vereinfachten touristischen Einreisebedingungen gelten nicht.

Sie müssen sich daher rechtzeitig über die in Ihrem Fall geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen informieren. Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts (Informationen nur gültig für deutsche Staatsangehörige) und bei den Botschaften und Konsulaten Ihres Ziellandes.

Planen Sie ruhig mehrere Monate für die Visumsbeantragung ein. In einigen Ländern ist der Nachweis bestimmter Impfungen und Gesundheitszertifikate verpflichtend für die Einreise; auch hier sollte der Zeitfaktor nicht unterschätzt werden.

Zuständig für Fragen zur Versicherung bei Krankheit oder Unfall sind grundsätzlich die Versicherungsgesellschaften und nicht die Universität. Setzen Sie sich deshalb noch vor Ihrer Abreise mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung, um die Bedingungen Ihres Versicherungsschutzes zu erfahren. Das betrifft vor allem die grundsätzliche Frage, ob ein Versicherungsschutz im betreffenden Land besteht und wenn ja, welche Leistungen dieser umfasst. Denken Sie deshalb bei den Vorbereitungen Ihres Auslandsaufenthaltes unbedingt an ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland. Prüfen Sie besonders folgende Bereiche:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung

In allen EU-Staaten sowie Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz gilt seit 1. Januar 2006 die „European Health Insurance Card (EHIC)“. Sie ersetzt unter anderem den Auslandskrankenschein (E 111), gilt aber (entgegen des bisherigen Auslandskrankenscheins) nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Arbeitnehmerentsendung, Arbeitssuche, Studium) und nur für notwendige medizinische Leistungen.

Eine EHIC erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Ob Sie bereits im Besitz einer EHIC sind, erkennen Sie an den EU-Sternchen auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte. Sollten Sie privat versichert sein, erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Leistungen im europäischen Ausland übernommen werden.

Zusätzliche Krankenversicherung

Für Auslandsaufenthalte außerhalb der Europäischen Union ist oft der Abschluss einer Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung empfehlenswert. Bitte beachten Sie hierbei auch die Vorgaben Ihrer ausländischen Gasthochschule. In einigen Fällen müssen hochschuleigene Versicherungen abgeschlossen werden.

Wer über den DAAD oder einen seiner Partner vermittelt und/oder durch den DAAD gefördert wird, kann sich im Rahmen eines Gruppenvertrages über den DAAD versichern lassen, der neben der Krankenversicherung auch Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung umfasst. Allerdings bieten auch andere Versicherungsunternehmen solche Kombi-Versicherungen für den Auslandsaufenthalt an.

In allen Versicherungsfragen sollten Sie auch die Vorgaben Ihrer ausländischen Gasthochschule berücksichtigen.

Da Sie i.d.R. während des Auslandsaufenthaltes an der FAU Erlangen-Nürnberg immatrikuliert bleiben (inkl. Urlaubssemester), müssen Sie weiterhin Ihre deutsche Krankenversicherung behalten, dies ist eine der Grundvoraussetzungen für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule!

Nehmen Sie vor Ihrer Abreise aus Deutschland Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Zahnarzt) vor und lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt beim Zusammenstellen einer Reiseapotheke beraten.

Falls Sie einen Aufenthalt im Ausland planen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob Sie für Ihre Abschlussurkunden und -zeugnisse eine Apostille oder eine Legalisation benötigen.

Allgemeine Informationen zur Anerkennung von Urkunden und Dokumenten

  • Für die Anerkennung Ihrer Urkunden/Dokumente für Studium oder Berufstätigkeit im Ausland benötigen Sie grundsätzlich eine Legalisation oder eine Apostille.
  • Eine Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. Seit 1961 ersetzt die Apostille innerhalb der Vertragsstaaten der Haager Konvention die Legalisierung von öffentlichen Urkunden.
  • Eine Apostille erteilt eine dazu bestimmte deutsche Behörde. Im Falle von Urkunden/Dokumenten der FAU ist dies die Regierung von Mittelfranken in Ansbach.

Bitte beachten Sie

  • Es können ausschließlich von der FAU ausgestellte Dokumente bei uns vorbeglaubigt werden.
  • Für Zeugnisse oder Urkunden über Staatsexamensabschlüsse wenden Sie sich bitte an die ausstellende Behörde (z. B. an die Regierung von Oberbayern oder das zuständige Staatsministerium).
  • Eine (durch die Prüfungsämter der FAU oder andere Behörden) beglaubigte Kopie ersetzt keine Vorbeglaubigung für/oder eine Apostille.
  • Die Bearbeitungsdauer für die Vorbeglaubigung und Ausstellung einer Apostille beträgt insgesamt etwa vier Wochen.

Ablauf und Kosten

Bitte planen Sie insgesamt etwa vier Wochen Bearbeitungsdauer (inkl. Postlauf) mit ein und beantragen Sie die Apostille oder Legalisation unbedingt rechtzeitig!

Vorbeglaubigung durch die FAU

Wir bitten Sie, Ihre Anträge zur Ausstellung von Vorbeglaubigungen ausschließlich postalisch zu stellen.

Da mit einer Apostille die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt wird, müssen Sie uns Ihre Dokumente zwingend im Original vorlegen. Wir können keine Kopien oder per Mail zugesandte Dokumente akzeptieren! Zusammen mit den Originaldokumenten legen Sie uns bitte noch den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Vorbeglaubigung vor, sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

Bitte senden Sie Originaldokumente, Antrag und Ausweiskopien an:

Zentrale Universitätsverwaltung
Referat L 1 – Rechtsangelegenheiten und Qualitätsmanagement in Lehre und Studium
Postfach 3520
91023 Erlangen

Standardmäßig werden die Vorbeglaubigung auf einer (vom Referat L1 angefertigten) Farbkopie angebracht, um Ihre Originalurkunde für weitere Verwendung (weitere Auslandsaufenthalte etc.) unangetastet zu lassen. Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt die Vorbeglaubigung auf Ihrem Originaldokument. Dies muss auf dem Antrag explizit vermerkt werden.

Erteilung der Apostille durch die Regierung von Mittelfranken

Nach Vorbeglaubigung werden Ihre Urkunde/n zur weiteren Bearbeitung per Einschreiben an die Regierung von Mittelfranken in Ansbach versendet. Von dort aus bekommen Sie Ihre Urkunden wieder komplett mit Apostille bzw. Legalisation (ob Sie für Ihre Urkunden eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, beurteilt die Regierung von Mittelfranken für Sie) zurück.

Kosten

Die Kosten hierfür belaufen sich auf derzeit 20 Euro pro Dokument und werden Ihnen von der Regierung von Mittelfranken berechnet.

Weitere Informationen

Um eine etwaige weitere Bearbeitung (z. B. Bundesverwaltungsamt Köln oder ein Übersetzungsbüro) müssen Sie sich selbst bemühen und auch hier ggf. anfallende Kosten übernehmen.

Weitere Auskünfte finden Sie auf der Website der Regierung von Mittelfranken oder auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Bei darüber hinaus gehenden Fragen wenden Sie sich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiterinnen im Referat L1: zuv-apostille@fau.de

Anerkennung im Ausland erbrachter akademischer Leistungen an der FAU

Wenn Ihr Praxisaufenthalt im Ausland für das Studium an der FAU anerkannt werden soll, sprechen Sie die Inhalte bereits vor der Abreise mit Ihrer Betreuungsperson oder mit der zuständigen Praktikumsstelle Ihrer Fakultät oder Ihres Studienfaches ab.

Im Ausland erbrachte Studienleistungen können für Ihr Studium an der FAU anerkannt werden. Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen sind die Anerkennungsbeauftragten in den Fachbereichen und das Prüfungsamt zuständig. Für Studiengänge, die mit einer Staatsprüfung abschließen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Jura) sind die Landesprüfungsämter zuständig.

Die Anrechenbarkeit von im Ausland erbrachten Studienleistungen hängt von ihrer Vergleichbarkeit mit den im Rahmen des Studiums an der FAU geforderten Leistungen ab. Sie sollten Ihr Studienvorhaben an der Gasthochschule unbedingt bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem oder der Anerkennungsbeauftragten in Ihrem Studiengang besprechen. So können Sie erfahren, worauf Sie bei der Kurswahl im Ausland achten sollten und welche Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sein müssen.

Studienleistungen aus dem Ausland werden Ihnen nicht automatisch anerkannt. Sie müssen selbst aktiv werden und die Anerkennung der Studienleistungen beantragen.

Die Anerkennung erfolgt prinzipiell in folgenden Schritten

  • Überlegen Sie, für welche an der FAU zu erbringenden Leistungen Sie sich Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen möchten (z.B. einzelnes Seminar, Modul, Wahlpflichtbereich).
  • Nehmen Sie Kontakt zu dem oder der für Ihren Studiengang zuständigen Anerkennungsbeauftragten auf und besprechen Sie Ihr Studienvorhaben. Denken Sie daran, möglichst aussagekräftige Informationen zu den Lehrveranstaltungen der Gasthochschule vorzulegen.
  • Treffen Sie mit dem oder der zuständigen Anerkennungsbeauftragten Absprachen. An einigen Fakultäten ist es möglich, auch für Auslandsaufenthalte, die nicht im Rahmen von ERASMUS+ erfolgen, ein Learning Agreement abzuschließen.
  • Halten Sie Kontakt mit dem oder der zuständigen Anerkennungsbeauftragten und stimmen Sie eventuelle Veränderungen in der Kurswahl ab.
  • Erkundigen Sie sich vor der Rückreise bei Ihrer Gasthochschule, wie und bis wann Sie eine offizielle Bestätigung über die absolvierten Lehrveranstaltungen inklusive Noten (Transcript of Records) erhalten. In den meisten Fällen wird Ihnen das Transcript of Records automatisch ausgestellt und nach Ablegung der Prüfungen zugeschickt.
  • Bringen Sie die für die Anerkennung notwendigen Unterlagen (Seminarplan, Modul- oder Kursbeschreibungen, Transcript of Records) aus Ihrem Auslandsaufenthalt mit.
  • Reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung, das Transcript of Records und weitere erforderliche Unterlagen bei dem oder der zuständigen Anerkennungsbeauftragten ein.
  • Die oder der Anerkennungsbeauftragte prüft die Unterlagen und unterschreibt den Antrag auf Anerkennung.
  • Die oder der Anerkennungsbeauftragte leitet die Unterlagen an den Prüfungsausschuss oder an die nach den fachspezifischen Bestimmungen zuständige Stelle für die Anrechnung weiter. Diese erteilt der oder dem Studierenden einen Bescheid, den das Prüfungsamt im Abdruck erhält. Der Bescheid enthält auch Angaben, auf welche Module/LV die im Ausland erbrachten Leistungen angerechnet werden. Im Falle einer Ablehnung der Anerkennung informiert die oder der Prüfungsbeauftragte die Studierenden über den Beschwerdeweg.
  • Das Prüfungsamt verbucht die anerkannten Leistungen.
  • Das Prüfungsamt weist den Auslandsaufenthalt im Diploma Supplement aus.

Informationen der Fakultäten zur Anerkennung von Studienleistungen

Allgemeine Informationen, Informationen zur Anerkennung und das Learning Agreement finden Sie im Downloadcenter der Philosophischen Fakultät im Downloadbereich Internationales.

Auf der Website der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät finden Sie Informationen zur Anrechnung und können das Learning Agreement herunterladen

Auf der Website der Rechtswissenschaftlichen Fakultät finden Sie Informationen und Kontaktpersonen zum Auslandsaufenthalt.

Informationen zur Anerkennung von Leistungen finden Sie auf der Website der Medizinischen Fakultät.

Informationen zur Anerkennung finden Sie auf der Website der Naturwissenschaftlichen Fakultät.

Informationen zur Anerkennung finden Sie auf der Website der Technischen Fakultät.

Kontakt

Beratungsstellen an der FAU zu Auslandsaufenthalten während des Studiums

Über die Registerreiter sind weitere Informationen abrufbar.

An der FAU stehen Ihnen bei Fragen zu Auslandsaufenthalten während des Studiums verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung.

Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) arbeitet fakultätsübergreifend und ist Anlaufstelle, wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben:

Für fachliche Fragen rund um Ihren Auslandsaufenthalt und für Fragen zu den fakultäts- bzw. studiengangspezifischen Austauschmöglichkeiten beraten Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner in den Fakultäten:

Für Studierende mit Behinderung, die einen Auslandsaufenthalt planen, sind in der Vorbereitungsphase neben den oben erläuterten Themen weitere Fragen wichtig. Diese können sein:

  • Ist die Gastuniversität im Ausland barrierefrei?
  • Sind das Universitätsgebäude und das Wohnheim behindertengerecht ausgebaut?
  • Gibt es Behindertenbeauftragte an der Gasthochschule?
  • Gibt es Assistenzen für Studierende mit einer Sehbehinderung?
  • Wie ist die medizinische Versorgung vor Ort?
  • Sind die Geschäfte des täglichen Bedarfs gut zu erreichen?

Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Gasteinrichtung im Ausland. Dort finden Sie auch den Kontakt zu dem Ansprechpartner, mit dem Sie die konkreten Details Ihres Aufenthaltes besprechen können. An der FAU unterstützen Sie das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) und die Behindertenbeauftragte der FAU bei Ihrer Vorbereitung auf das Auslandsstudium.

Das Referat für Internationale Angelegenheiten berät Sie auch zu zusätzlichen Fördermöglichkeiten, die für Studierende mit Behinderungen z.B. im Rahmen des Erasmus-Programms bestehen. Zusätzliche Fördermittel müssen gesondert beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Auf folgenden Webseiten finden Sie weitere Informationen:

Alle Möglichkeiten zum Auslandsaufenthalt während des Studiums richten sich auch an studierende Eltern. Selbstverständlich stellen sich bei einem Auslandsaufenthalt mit Familie neben den oben erläuterten Themen weitere wichtige Fragen. Diese können sein:

  • Gibt es familiengerechte Unterkunftsmöglichkeiten?
  • Bestehen Möglichkeiten zur Kinderbetreuung?
  • Wie kann der Schulbesuch geregelt werden (bei schulpflichtigen Kindern)?
  • Sind alle notwendigen Produkte (Brei, Milchpulver) im Ausland erhältlich?
  • Welche Dokumente (Kinderreisepass) sind für das Kind nötig?
  • Was ist mit Blick auf den Bezug staatlicher Leistungen (Kindergeld, Elterngeld) zu beachten?

Das Referat für Internationale Angelegenheiten und der Familienservice der FAU unterstützen Sie bei den Vorbereitungen eines Auslandsaufenthaltes.

Das Referat für Internationale Angelegenheiten berät Sie auch zu zusätzlichen Fördermöglichkeiten, die für studierende Eltern z.B. im Rahmen des Erasmus-Programms bestehen. Zusätzliche Fördermittel müssen gesondert beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Alle wichtigen Informationen zu Organisation, Kosten, Versicherung, Wohnen, Kinderbetreuung und Familienpolitik verschiedener Länder und Erfahrungsberichte studierender Eltern, die den Schritt ins Ausland gewagt haben, finden Sie auf der Webseite „Auslandsstudium mit Kind“. Diese Seite ist unter der Schirmherrschaft der Robert Bosch-Stiftung und des Centrums für Hochschulentwicklungsplanung (CHE) entstanden und ist die wichtigste Adresse zum Thema Auslandsstudium mit Kind.