Bewerbungsfristen
Alle Bewerbungsfristen im Überblick
An der FAU werden zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge angeboten. Studiengänge mit begrenzter Studienplatzkapazität haben einen NC. Ob Ihr Wunschfach einem NC unterliegt oder ob es zulassungsfrei ist, können Sie auf der Seite „Alle Studiengänge“ nachschauen.
Die Bewerbung erfolgt über das Campusmanagement-Portal campo.fau.de.
Nach erfolgter Bewerbung überweisen Sie bitte mindestens eine Woche vor der persönlichen Einschreibung den zu zahlenden Studentenwerksbeitrag (Bankdaten finden Sie im ausgedruckten Immatrikulationsantrag).
Im Anschluss kommen Sie mit allen erforderlichen Unterlagen persönlich oder durch Vertretung mit Vollmacht in der Studierendenverwaltung der FAU vorbei.
- Sommersemester 2019: 5. Dezember 2018 – 29. März 2019
- Wintersemester 2019/20: voraussichtlich 6. Mai 2019 – 30. September 2019
Bei zulassungsfreien Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren (EFV), Eignungsprüfung (EPF) und Voranmeldeverfahren (Uni-VOR) gelten gesonderte Fristen, siehe allgemeine Informationen zu zulassungsfreien Studienfächern
- Wintersemester: 15. Juli (Informationen zum lokalen Auswahlverfahren im Wintersemester
- Sommersemester: 15. Januar (Informationen zum lokalen Auswahlverfahren im Sommersemester)
- Wintersemester: 31. Mai (Ausnahme: wer das Abitur nach dem 15. Januar erworben hat, kann sich im selben Jahr bis 15. Juli bewerben)
- Sommersemester: 15. Januar
Die Bewerbungsfristen für die Masterstudiengänge sind nicht einheitlich. Bitte informieren Sie sich im Dokument Masterstudiengänge Bewerbungsfristen und Sprachnachweise über die jeweilige Bewerbungsfrist Ihres Masterstudiengangs.
Die Bewerbung für Masterstudiengänge ist ab folgenden Terminen möglich:
- zum Sommersemester 2019 ab 5. Dezember 2018 und
- zum Wintersemester 2019/20 ab 21. Januar 2019 und ab 8. April 2019