Senat

Der Senat beschließt über zu erlassende Rechtsvorschriften, Studiengänge und die Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren sowie die Verleihung der Würde von Ehrenpersonen der Universität.

Im Senat werden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags beschlossen und Forschungsschwerpunkte bestimmt. Über Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs sowie entsprechenden Einrichtungen stimmt der Senat ab.

In Berufungsangelegenheiten nimmt der Senat zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung. Zudem beschließt er über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Universitätsrats.

Dem Senat gehören gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus den Mitgliedergruppen der Universität an sowie die oder der Universitätsfrauenbeauftragte. Die Universitätsleitung und die Vertretung der Promovierenden nehmen beratend an den Sitzungen teil.

Die Frist zur Einreichung von Tagesordnungspunkten an die Gremienbetreuung ist 14 Tage vor dem Sitzungstermin, der Versand der Einladung mit Tagesordnung erfolgt eine Woche vor dem Sitzungstermin.

Vorsitz des Senats

Mitglieder aus der Gruppe der hauptberuflichen Hochschullehrer/-innen

Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen und Promovierenden

  • Leonie Manzke

Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftsstützenden Mitarbeiter/-innen

Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden

Frauenbeauftragte

Universitätsleitung (beratend)

Gremienbetreuung

Hinweise

Weitere Informationen