Auf dieser Seite stehen alle Anmeldetermine, Hinweise und Formulare sowie die richtigen Ansprechpartner zur Verfügung.
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen
Nähere Informationen zum jeweiligen Semester sind auf einen der nachfolgenden Reiter zu entnehmen:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
- Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) - Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt. - Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin können die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche kontaktiert werden. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak kann man sich direkt an die jeweilige Studiengangskoordination wenden.
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 17. November (0.01 Uhr) bis 07. Dezember 2025 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 27. Oktober (0.01 Uhr) und Dienstag, 28. Oktober 2025 (23.59 Uhr)
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
- Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) - Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 30.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 31.10. festgelegt. - Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: (voraussichtlich) 18. Mai (0.01 Uhr) bis 07. Juni 2026 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): wird noch bekanntgegeben
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
- Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)- Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 30.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 31.10. festgelegt. - Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
- Zweittermine an der NatFak:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: (voraussichtlich) 16. November (0.01 Uhr) bis 06. Dezember 2026 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): wird noch bekanntgegeben
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
- Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) - Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 30.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 31.10. festgelegt. - Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo”.
Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Hinweise und Formulare
Nähere Informationen sind auf einen der nachfolgenden Reiter zu entnehmen:
- Schriftliche Prüfungen Bachelor und Master sofern diese vom Prüfungsamt organisiert werden, finden in den ersten 5 Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt.
- Von Prüfungen kann man sich bis 3 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem jeweiligen Prüfungstag ohne Begründung abmelden. Im Portal „campo“ kann ein Rücktritt (RT) eingeben werden. Wenn man nach Ablauf dieser Rücktrittsfrist unentschuldigt von einer Prüfung fernbleibt, gilt diese Prüfung als nicht bestanden.
- Ein Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit oder anderer triftiger Gründe ist immer möglich. Dies ist aber zu beantragen (Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit) und durch Nachweis des Grundes (zum Beispiel Attest) zu belegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) ist nicht ausreichend. Das Attest muss eine Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der sich daraus ergebenden Verminderung des Leistungsvermögens enthalten (ICD-Code ist nicht ausreichend). Es darf spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt sein. (§ 10Abs. 3 und 4 BPOWISO und § 10 Abs 3 und 4 MPOWISO)
Bekanntgabe der Prüfungstermine
Das Prüfungsamt legt einen Teil der Prüfungen (große Prüfungen) bereits am Anfang des Semesters manuell fest. Der Großteil der Prüfungen kann aber erst nach dem Anmeldezeitraum festgelegt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt feststeht, wer an welchen Prüfungen teilnehmen möchte.
Bei der Menge an Prüfungen, der hohen Anzahl an Prüfungsteilnehmern und der zu gewährenden Überschneidungsfreiheit ist es nicht möglich, alle Prüfungstermine von Hand festzulegen. Unter Berücksichtigung der vorher manuell festgelegten Prüfungstermine werden nach dem Ende des Anmeldezeitraums, durch ein spezielles EDV-Programm, die anderen, noch nicht festgelegten Prüfungstermine ermittelt und überschneidungsfrei festgelegt.
Diese Termine stehen im Regelfall eine, höchstens zwei Wochen nach dem Anmeldezeitraum fest und werden dann unverzüglich auf campo veröffentlicht.
Frist für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)
Hinweise zum Betriebspraktikum im Studiengang Wirtschaftsmathematik:
Spätestens am Ende des 3. Fachsemesters muss die Grundlagen- und Orientierungsprüfung bestanden sein. Zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung gehören Module aus der Assessmentphase. Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung umfasst die Module der ersten beiden Semester im Umfang von 50 ECTS, beziehungsweise im Studiengang Wirtschaftsinformatik und im Studiengang Wirtschaftsrecht 30 ECTS.
Es zählen nur abgeschlossene Module aus der Assessmentphase. Module der Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen mit höchstens einer Wiederholung bestanden sein.
In den Studiengängen Wirtschaftswissenschaften, International Business Studies, International Economic Studies und Sozialökonomik besteht die Assessmentphase aus 60 ECTS, das bedeutet, dass 10 ECTS zu Modulen gehören können, die nicht Bestandteil der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind. Für diese 10 ECTS kann auch eine zweite Wiederholung benötigt und/oder diese Prüfungen kann auch in einem späteren Semester ablegt werden.
Frist für die Bachelorprüfung
Die Bachelorprüfung muss spätestens am Ende des 8. Fachsemesters bestanden sein
Verlängerung der Fristen
Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung beziehungsweise die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden.
Wenn Gründe vorliegen, die nicht selbst zu vertreten waren, kann auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewährt werden. Die Anträge müssen auf Fristverlängerung immer im Prüfungsamt eingereicht und die Gründe belegt werden.
Wenn nach dem 8. Fachsemester nur noch Wiederholungsprüfungen abzulegen sind, muss ebenfalls ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Eine Rückmeldung (Immatrikulation) ist zwingend erforderlich.
Muster – Antrag auf Fristverlängerung – FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Frist für die Masterprüfung
Die Masterprüfung muss spätestens am Ende des 6. Fachsemesters bestanden sein
Verlängerung der Fristen
Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Masterprüfung als endgültig nicht bestanden.
Wenn Gründe vorliegen, die nicht selbst zu vertreten waren, kann auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewährt werden. Die Anträge müssen auf Fristverlängerung immer im Prüfungsamt eingereicht und die Gründe belegt werden.
Wenn nach dem 6. Fachsemester nur noch Wiederholungsprüfungen abzulegen sind, muss ebenfalls ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Eine Rückmeldung (Immatrikulation) ist zwingend erforderlich.
Muster – Antrag auf Fristverlängerung – FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen bei Hochschul- oder Fachwechsel sowie die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland (Learning Agreement) sind zu beantragen.
Die Anträge sind zu finden unter „Formulare“.
- Für Leistungen die vor dem aktuellen Studiengang erbracht wurden, ist der „Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen“ zu verwenden. Bei FAU-internen Wechslern genügt meist dieser Antrag und die Anlage 1 (Prüfungsleistungen).
- Für Anrechnungen von Auslandsleistungen die innerhalb des aktuellen Studiengangs erbracht werden, ist der „Antrag auf Anrechnung von Auslandsleistungen“ zu verwenden.
- Für die Anerkennung von vhb-Leistungen im Rahmen des kooperativen Schlüsselqualifikationsmoduls ist der Fachbereich verantwortlich. Ansprechpartner ist Frau Simon am Lehrstuhl Prof. Dr. Wilbers. Informationen und das Formular ist zu finden auf den Seiten des Qualitätsmanagements des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Sonderregelung für internationale Studierende:
Bei den schriftlichen Prüfungen kann ein zweisprachiges Wörterbuch verwendet werden. Es darf sich dabei auch um ein Fachwörterbuch handeln. Handschriftliche Ergänzungen oder Anmerkungen sind nicht erlaubt. Die Kandidaten werden gebeten, ihre Wörterbücher an den jeweiligen Prüfungstagen bei den Aufsichten zur Kontrolle vorzulegen. Diese Regelung gilt auch für Deutsche, die nicht im deutschen Sprachraum aufgewachsen sind und daher die deutsche Sprache nicht vollständig beherrschen. Elektronische Wörterbücher sind ausdrücklich verboten.
Die Formulare nach Möglichkeit nicht handschriftlich ausfüllen. Unterschiften sind natürlich ausgenommen.
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (Bachelor)
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen – Anlage 1 Prüfungsleistungen (Bachelor)
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen – Anlage zum Prüfungsanspruch (Bachelor)
- Antrag auf Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland
- Antrag auf Verlängerung (nur wegen organisatorischer/technischer Gründe) der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit
- Antrag-auf-Ausstellung-der-Abschlussdokumente-Bachelor-FB_WiWi
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
Die Formulare nach Möglichkeit nicht handschriftlich ausfüllen. Unterschiften sind natürlich ausgenommen.
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (Master)
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen – Anlage 1 Prüfungsleistungen (Master)
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen Anlage zum Prüfungsanspruch (Master)
- Antrag auf Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland
- Antrag auf Verlängerung (nur wegen organisatorischer/technischer Gründe) der Bearbeitungszeit der Masterarbeit
- Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente Master – Fb Wirtschaftswissenschaften
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
Formulare für die Anrechnung von Prüfungsleistungen in dualen Ausbildungen
- Ausbildung der IHK zur/zum Steuerfachangestellten (StBK)
- Ausbildung zur/zum Bankkauffrau/-mann bei den Volksbanken-Raiffeisenbanken(in Kooperation mit dem BGV)
- Ausbildung der IHK zur/zum Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzanlagen
- Ausbildung der IHK in Verbindung mit dem Studiengang Wirtschaftswissenschaften
- Ausbildung der IHK in Verbindung mit dem Studiengang Sozialökonomik
- Ausbildung der IHK in Verbindung mit dem Studiengang International Business Studies
- Ausbildung der IHK in Verbindung mit dem Studiengang Wirtschaftsinformatik
Die Anerkennung der Sprachkompetenz kann direkt Beim Sprachenzentrum Nürnberg (FAN) beantragt werden.
Weitere Informationen zum Verbundstudium
- Hinweise zur Wählbarkeit von Sprachen Stand: 15.10.2020
Die Atteste mit dem Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit ist auf dem Postweg (es gilt das Datum des Poststempels) an das Prüfungsamt zu senden oder die Krankmeldung in einem Umschlag an der Poststelle (Ebene 1 neben dem Haupteingang) einzuwerfen. Die Krankmeldung nach Möglichkeit nicht direkt im Prüfungsamt abgeben. Ein vertrauensärztliches Attest ist nur dann nötig, wenn eine Prüfung abgebrochen wird oder wenn ein entsprechender schriftlicher Bescheid mit der Auflage erhalten wurde.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) ist nicht ausreichend. Das Attest muss eine Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der sich daraus ergebenden Verminderung des Leistungsvermögens enthalten (ICD-Code ist nicht ausreichend). Es darf spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt sein. (§ 10Abs. 3 und 4 BPOWISO und § 10 Abs 3 und 4 MPOWISO)
Hinweise des Prüfungsausschussvorsitzenden zu KI (AI) und Prüfungen.
Anschrift und Öffnungszeiten
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Prüfungsamt
Lange Gasse 20
90403 Nürnberg
Bei Anfragen per E-Mail ausschließlich die FAU-Mailadresse verwenden. Der Studiengang (gegebenenfalls mit Schwerpunkt), die Matrikelnummer und gegebenenfalls die Prüfungsnummer und den Namen der Prüfung sind anzugeben.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Prüfungsamts sind von Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und am Dienstag zusätzlich von 13 Uhr bis 16 Uhr.
Ein persönliches Erscheinen ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Für die Abgabe von Unterlagen und Schriftstücken verwenden Sie bitte den Briefkasten an der Poststelle (Raum 1.309, neben dem Haupteingang) in der Langen Gasse.
Abschlussarbeiten sind während der üblichen Öffnungszeiten im Prüfungsamt abzugeben.
Sollten Abschlussarbeiten an der Poststelle eingeworfen werden, so müssten diese in einem verschlossenen Umschlag verpackt sein.
Nach Möglichkeit vorher einen Termin mit der Sachbearbeiterin per E-Mail oder Telefon vereinbaren.
Kontakte für die Bachelorstudiengänge
Die individuellen Ansprechpersonen sind den nachfolgenden Reiter zu entnehmen:
Buchstaben A – E
Ute Haberberger
Adresse
Kontakt
Buchstaben F, I – K
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
Buchstaben G
Ilona Hirscheider
Adresse
Kontakt
Buchstaben H, L – R, X – Z
Aischa Hofmann
Adresse
Kontakt
Buchstaben S – W
Eva-Maria Besner
Adresse
Kontakt
Buchstaben A – E
Ute Haberberger
Adresse
Kontakt
Buchstaben F, I – K
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
Buchstaben G
Ilona Hirscheider
Adresse
Kontakt
Buchstaben H, L – R, X – Z
Aischa Hofmann
Adresse
Kontakt
Buchstaben S – W
Eva-Maria Besner
Adresse
Kontakt
Aischa Hofmann
Adresse
Kontakt
Eva-Maria Besner
Adresse
Kontakt
Ilona Hirscheider
Adresse
Kontakt
Cornelia Baumann
Adresse
Kontakt
Aischa Hofmann
Adresse
Kontakt
Eva-Maria Besner
Adresse
Kontakt
Buchstaben A – L
Cornelia Baumann
Adresse
Kontakt
Buchstaben M – Z
Ilona Hirscheider
Adresse
Kontakt
Kontakte für die Masterstudiengänge
Die individuellen Ansprechpersonen sind den nachfolgenden Reiter zu entnehmen:
Aischa Hofmann
Adresse
Kontakt
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
Cornelia Baumann
Adresse
Kontakt
Ilona Hirscheider
Adresse
Kontakt
Ute Haberberger
Adresse
Kontakt
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
Eva-Maria Besner
Adresse
Kontakt
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
Leitung und Organisation
Die individuellen Ansprechpersonen sind den nachfolgenden Reiter zu entnehmen: