Quereinstieg

Ein Quereinstieg ermöglicht den Zugang zu einem höheren Semester aus einem Studiengang in einen anderen, inhaltlich verwandten Studiengang. Diese Möglichkeit wird insbesondere genutzt, um eine Zulassungsbeschränkung für Studienanfängerinnen und -anfänger bei NC-Studiengängen zu umgehen.

Wenn in einem Studiengang auch in höheren Semestern eine Zulassungsbeschränkung gegeben ist, müssen allerdings erst Plätze frei werden, damit diese neu vergeben werden können.

Ein Quereinstieg in ein höheres Semester setzt voraus, dass man Studienleistungen vorweist, die für den neuen Studiengang angerechnet werden können. Der Umfang der Studienleistungen muss so hoch sein, dass damit eine Semesteranrechnung einhergeht. Im modularisierten Studiengängen bedeutet das, dass pro 30 Leistungspunkten (ECTS) ein Semester angerechnet werden kann.

Anrechnung von Studienleistungen

Für die Anrechnung der Studienleistungen sind die Prüfungsämter der betreffenden Studienfächer zuständig, in die Sie hinüberwechseln möchten. Diese Prüfungsämter finden sich entweder in der Verwaltung der Hochschulen oder sind als Landesprüfungsamt bei einem Ministerium angesiedelt. Für weitere Auskünfte über Anrechnungen wenden Sie sich am besten an die Studienberatung des jeweiligen Faches.

Direktbewerbung für das höhere Semester

Bei Bewerbungen an möglichst vielen Universitäten steigen die Chancen auf einen Platz. Günstig sind dabei immer peripher gelegene Hochschulorte mit möglichst großen Studienplatzkapazitäten, die möglichst wenig attraktiv sein sollten und somit kaum Hochschulortwechselbewerber haben sollten. Es ist zwar theoretisch möglich, sich bei zulassungsbeschränkten Studiengängen auf ein höheres Semester zu bewerben, doch ist dies in der Praxis selten erfolgreich.

Die Studienplätze für das höhere Semester werden an der FAU nach folgender Reihenfolge vergeben:

  1. an Studierende, die an der FAU in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben sind,
  2. an Studierende, die an der FAU in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind,
  3. an sonstige Bewerberinnen und Bewerber.

Innerhalb der Gruppen entscheidet bei Ranggleichheit das Los.