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Prüfungen

Prüfungen

Prüfungen werden Sie Ihr gesamtes Studium über begleiten. Hier finden Sie wichtige Hinweise und Links sowie einen FAQ-Bereich zum Thema „Prüfungen an der FAU“.

  • Wann und wo melde ich mich zu Prüfungen an? Kann ich mich wieder von Prüfungen abmelden? An wen muss ich mich wenden? Diese und andere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten Ihres Prüfungsamtes.
  • Ihre Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie hier.

FAQs zu Prüfungen und Prüfungsordnungen

Abkürzungen finden sich zumeist im Modulverlaufsplan.

PO / FAPO: Studien- und Fachprüfungsordnung

ECTS = European Credit Transfer and Accumulation System. Der in Punkten (credits) gemessene Workload im Studium. Der Gesamtumfang des Bachelorstudiums umfasst 180 ECTS. 1 ECTS-Punkt entspricht etwa einem Arbeitsaufwand von 25-30 Arbeitsstunden. Pro Semester sollte man etwa 30 ECTS absolvieren.

LP = Leistungspunkte, s. ECTS

V = Vorlesung

Ü = Übung

P = Praktikum

S = Seminar

SWS = Semesterwochenstunden (1 SWS = 45 min)

Sie können Prüfungen für das Masterstudium nur dann ablegen, wenn Sie bereits im Master eingeschrieben sind.

Grundsätzlich ist es möglich, innerhalb einer festgelegten Frist von Prüfungen zurückzutreten. Bitte erfragen Sie diese bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt oder lesen Sie in der Prüfungsordnung nach. In aller Regel ist ein Rücktritt bis drei Werktage vor der Prüfung möglich.

Weitere Infos finden Sie hier.

Prüfungen können nur in dem Fach abgelegt werden, in dem Sie eingeschrieben sind. Sie können sich aber identische Module anrechnen lassen. Manchmal ist es möglich, fachfremde Module für den Wahlbereich des neuen Faches anrechnen zu lassen.

Ja, Sie müssen grundsätzlich alle Module aus Ihrem Modulverlaufsplan im Laufe Ihres Studiums belegt haben. Achten Sie aber innerhalb des Modulverlaufsplanes und Ihrer Prüfungsordnung bitte auf etwaige Wahlmöglichkeiten (lesen Sie unbedingt die Fußnoten!). Das Bachelorstudium umfasst inklusive der Bachelorarbeit 180 ECTS.

Grundsätzlich haben Sie vier Prüfungsversuche für Modul(-teil)prüfungen, zwei Versuche für Prüfungen, die in die GOP einfließen, sowie für Prüfungen im Modul Bachelorarbeit, drei Versuche für Prüfungen von Praktika, Geländeseminaren und Exkursionen.

Sind Sie jeweils beim letzten Versuch durchgefallen, verlieren Sie den Prüfungsanspruch im jeweiligen Studiengang bzw. Fach, d.h. Sie können es ggf. deutschlandweit nicht mehr weiterstudieren. Bei Kombinationsstudiengängen mit zwei Fächern besteht der Prüfungsanspruch für das andere Fach weiterhin. Das Prüfungsamt verschickt daraufhin einen sogenannten EN-Bescheid (endgültig nicht bestanden). Es besteht eine vierwöchige Einspruchsfrist.

Im Fall eines Prüfungsanspruchsverlusts und entsprechenden Fragen zur weiteren Organisation wenden Sie sich am besten an die Zentrale Studienberatung (ZSB).

Bei Rückfragen zum EN-Bescheid bzw. zum Prüfungsanspruchsverlust wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Prüfungsamt.

Normalerweise reicht ein Attest des Hausarztes/der Hausärztin aus. Bei Staatsexamensprüfungen (Lehramt) müssen Sie ein Attest des zuständigen Amtsarztes/der zuständigen Amtsärztin vorlegen.

Bei Krankmeldungen während der laufenden Prüfung bedarf es eines Attests vom Amtsarzt/von der Amtsärztin.

Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich an das für Sie zuständige Prüfungsamt.

Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Prüfungsamt: fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter.

Sollten Sie inhaltliche Fragen zu Ihren Prüfungen haben, kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Dozierenden oder die Fachstudienberatung.

Seit dem Wintersemester 2024/25 gibt es keine Pflichtanmeldung zu Wiederholungsprüfungen mehr. Sie müssen sich also eigenständig um die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung kümmern. Sie können sich in aller Regel auch von Wiederholungsprüfungen abmelden. Kontaktieren Sie hierzu bitte das für Sie zuständige Prüfungsamt.

Achtung: Sie müssen für die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen immatrikuliert sein.

Um eine Lerngruppe zu finden, können Sie neben Ihren Lehrveranstaltungen auch bei den jeweiligen FSIen oder über die WhatsApp-Gruppen der Fächer anfragen.

Die Prüfungsanmeldungen finden jedes Semester in einem FAU-weit einheitlichen, festgelegten Zeitraum statt. Die genauen Daten werden rechtzeitig über das Prüfungsamt bekannt gegeben: fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter.

Zu Ihrer Prüfung oder Ihren Prüfungen müssen Sie sich über campo anmelden.

Für diejenigen Prüfungen, die in die GOP einfließen, haben Sie höchstens zwei Versuche. Sollten Sie eine solche Prüfung im Zweitversuch nicht bestehen, verlieren Sie den Prüfungsanspruch in diesem Fach, d.h. Sie müssen einen neuen Studiengang oder ein neues Unterrichtsfach wählen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Fachwechsel.

Alle Studien- und Prüfungsordnungen (PO) sind hier zu finden: fau.de/fau/rechtsgrundlagen/pruefungsordnungen. Wählen Sie auf dieser Seite zunächst Ihre Fakultät und dann Ihren Studiengang. Die aktuellste Version steht dabei immer unter „konsolidierte Fassung“ ganz oben.

Unser Tipp: Laden Sie sich zu Beginn Ihres Studiums Ihre Prüfungsordnungs-Version herunter, damit Sie stets Zugriff auf die richtige Version haben. Zusätzlich könnnen Sie die Nummer Ihrer PO-Version auch immer in Ihrem persönlichen Bereich auf campo finden.

Abkürzungen aus den Prüfungsordnungen – was bedeuten sie?
Abkürzungen finden sich zumeist im Modulverlaufsplan. PO / FAPO: Studien- und Fachprüfungsordnung ECTS = European Credit Transfer and Accumulation System. Der in Punkten (credits) gemessene Workload im Studium. Der Gesamtumfang des Bachelorstudiums umfasst 180 ECTS. 1 ECTS-Punkt entspricht etwa einem Arbeitsaufwand von 25-30 Arbeitsstunden. Pro Semester sollte man etwa 30 ECTS absolvieren. LP = Leistungspunkte, s. ECTS V = Vorlesung Ü = Übung P = Praktikum S = Seminar SWS = Semesterwochenstunden (1 SWS = 45 min)
Kann ich im Bachelor schon Prüfungen für den Master ablegen?
Sie können Prüfungen für das Masterstudium nur dann ablegen, wenn Sie bereits im Master eingeschrieben sind.
Kann ich von Prüfungen zurücktreten?
Grundsätzlich ist es möglich, innerhalb einer festgelegten Frist von Prüfungen zurückzutreten. Bitte erfragen Sie diese bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt oder lesen Sie in der Prüfungsordnung nach. In aller Regel ist ein Rücktritt bis drei Werktage vor der Prüfung möglich. Weitere Infos finden Sie hier.
Kann ich vor dem Fachwechsel auch schon Prüfungen an einer anderen Fakultät ablegen?
Prüfungen können nur in dem Fach abgelegt werden, in dem Sie eingeschrieben sind. Sie können sich aber identische Module anrechnen lassen. Manchmal ist es möglich, fachfremde Module für den Wahlbereich des neuen Faches anrechnen zu lassen.
Muss ich alle Module aus meinem Modulverlaufsplan in meiner Prüfungsordnung belegen?
Ja, Sie müssen grundsätzlich alle Module aus Ihrem Modulverlaufsplan im Laufe Ihres Studiums belegt haben. Achten Sie aber innerhalb des Modulverlaufsplanes und Ihrer Prüfungsordnung bitte auf etwaige Wahlmöglichkeiten (lesen Sie unbedingt die Fußnoten!). Das Bachelorstudium umfasst inklusive der Bachelorarbeit 180 ECTS.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht geschafft habe?
Grundsätzlich haben Sie vier Prüfungsversuche für Modul(-teil)prüfungen, zwei Versuche für Prüfungen, die in die GOP einfließen, sowie für Prüfungen im Modul Bachelorarbeit, drei Versuche für Prüfungen von Praktika, Geländeseminaren und Exkursionen. Sind Sie jeweils beim letzten Versuch durchgefallen, verlieren Sie den Prüfungsanspruch im jeweiligen Studiengang bzw. Fach, d.h. Sie können es ggf. deutschlandweit nicht mehr weiterstudieren. Bei Kombinationsstudiengängen mit zwei Fächern besteht der Prüfungsanspruch für das andere Fach weiterhin. Das Prüfungsamt verschickt daraufhin einen sogenannten EN-Bescheid (endgültig nicht bestanden). Es besteht eine vierwöchige Einspruchsfrist. Im Fall eines Prüfungsanspruchsverlusts und entsprechenden Fragen zur weiteren Organisation wenden Sie sich am besten an die Zentrale Studienberatung (ZSB). Bei Rückfragen zum EN-Bescheid bzw. zum Prüfungsanspruchsverlust wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Prüfungsamt.
Welche Art von Attest brauche ich?
Normalerweise reicht ein Attest des Hausarztes/der Hausärztin aus. Bei Staatsexamensprüfungen (Lehramt) müssen Sie ein Attest des zuständigen Amtsarztes/der zuständigen Amtsärztin vorlegen. Bei Krankmeldungen während der laufenden Prüfung bedarf es eines Attests vom Amtsarzt/von der Amtsärztin. Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich an das für Sie zuständige Prüfungsamt.
Wen muss ich kontaktieren, wenn ich Fragen zu Prüfungen habe?
Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Prüfungsamt: fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter. Sollten Sie inhaltliche Fragen zu Ihren Prüfungen haben, kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Dozierenden oder die Fachstudienberatung.
Werde ich automatisch zu Wiederholungsprüfungen angemeldet?
Seit dem Wintersemester 2024/25 gibt es keine Pflichtanmeldung zu Wiederholungsprüfungen mehr. Sie müssen sich also eigenständig um die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung kümmern. Sie können sich in aller Regel auch von Wiederholungsprüfungen abmelden. Kontaktieren Sie hierzu bitte das für Sie zuständige Prüfungsamt. Achtung: Sie müssen für die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen immatrikuliert sein.
Wie finde ich eine Lerngruppe?
Um eine Lerngruppe zu finden, können Sie neben Ihren Lehrveranstaltungen auch bei den jeweiligen FSIen oder über die WhatsApp-Gruppen der Fächer anfragen.
Wie und wann finden die Prüfungsanmeldungen statt?
Die Prüfungsanmeldungen finden jedes Semester in einem FAU-weit einheitlichen, festgelegten Zeitraum statt. Die genauen Daten werden rechtzeitig über das Prüfungsamt bekannt gegeben: fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter. Zu Ihrer Prüfung oder Ihren Prüfungen müssen Sie sich über campo anmelden.
Wie viele Prüfungsversuche habe ich innerhalb der GOP?
Für diejenigen Prüfungen, die in die GOP einfließen, haben Sie höchstens zwei Versuche. Sollten Sie eine solche Prüfung im Zweitversuch nicht bestehen, verlieren Sie den Prüfungsanspruch in diesem Fach, d.h. Sie müssen einen neuen Studiengang oder ein neues Unterrichtsfach wählen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Fachwechsel.
Wo finde ich meine Prüfungsordnungen?
Alle Studien- und Prüfungsordnungen (PO) sind hier zu finden: fau.de/fau/rechtsgrundlagen/pruefungsordnungen. Wählen Sie auf dieser Seite zunächst Ihre Fakultät und dann Ihren Studiengang. Die aktuellste Version steht dabei immer unter „konsolidierte Fassung“ ganz oben. Unser Tipp: Laden Sie sich zu Beginn Ihres Studiums Ihre Prüfungsordnungs-Version herunter, damit Sie stets Zugriff auf die richtige Version haben. Zusätzlich könnnen Sie die Nummer Ihrer PO-Version auch immer in Ihrem persönlichen Bereich auf campo finden.



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