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Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

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Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Gut begleitet studieren

Kontakt

Dr. rer. nat. Jürgen Gündel

Leiter des IBZ, Behindertenbeauftragter, Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie

L 3 Allgemeine Studienberatung

  • Telefon: +49 9131 85-24051
  • Mobil: +49 174 6045223
  • E-Mail: juergen.guendel@fau.de

Sprechzeiten

9:00 - 12:00, Mo. - Fr.

Der Ansprechpartner für behinderte und /oder chronisch kranke Studieninteressierte zu allen Fragen zur Realisierung ihres Studiums an der FAU (z.B. Zulassung zum Studium, Wohnen, Barrierefreiheit) ist der Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende.

Studierende mit Behinderung und / oder chronischer Krankheit können den Beauftragten ebenfalls kontaktieren um ihren Studienalltag zu erleichtern (z.B. durch einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen).

Die Beratung erfolgt vertraulich und lösungsorientiert.

Nachstehend finden sich weiterführende Informationen in Themenbereiche gegliedert. Abschließend sind Verlinkungen zu verschiedenen Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der FAU aufgelistet.

Mit Erfolg zum Studienabschluss – Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Hilfen im Studium

Wenn Sie zum Studieren besondere Hilfe brauchen – etwa Vorlesekräfte, Begleitpersonen, Gebärdendolmetscher – können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim überörtlichen Sozialhilfeträger stellen. Für die FAU ist die Bezirksverwaltung Mittelfranken in Ansbach zuständig. Wenn der Bezirk keine Zuschüsse zahlt, können Sie sich auch an die “Dr.-Willi-Rebelein-Stiftung” in Nürnberg wenden.

Behindertengerechtes Wohnen

Wer einen Behinderungsgrad von mindestens 70 Prozent GdB nachweist, kann für einen Wohnheimplatz in einem der Studentenwerksheime einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung stellen. Für Mobilitätsbehinderte gibt es sechs Wohnheimplätze in einem Heim im Erlanger Südgelände.

Zulassung zum Studium

Bei den Zulassungsverfahren von hochschulstart und der FAU gibt es neben den üblichen Modalitäten einiges zu beachten. Sofern Ihr Wunschstudiengang in einem Auswahlverfahren vergeben wird, ist es aufgrund einer Behinderung möglich, einen Nachteilsausgleichs- oder Härtefallantrag zu stellen. Die Zulassung an Ihrem Wunschort können Sie im Verteilungsverfahren durch einen Ortsbindungsantrag sichern. Auch chronisch Kranke können unter Umständen derartige Gründe geltend machen. Ehe Sie einen entsprechenden Antrag stellen, sollten Sie sich auf jeden Fall beraten lassen.

Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich benötigen, beispielsweise Zeitzugabe, Prüfungsfristverlängerung etc., wenden Sie sich bitte frühzeitig an das für Sie zuständige Prüfungsamt der FAU.

Vorher sollten Sie sich aber unbedingt vom Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der FAU über Ihre Möglichkeiten beraten lassen.

 

Gebäude: Barrierefreiheit

Die FAU hat einen großen Bestand an Altbauten, die noch nicht komplett barrierefrei zugänglich sind. Die Universität ist bestrebt, nach und nach Barrierefreiheit in ihren Gebäuden herzustellen. Sollten Sie vor dem Problem stehen, nicht zu Ihrem Ziel, etwa zu Ihrem Hörsaal oder zu einem Büro zu gelangen, dann melden Sie sich bitte umgehend beim Behindertenbeauftragten.
Im Rahmen des Diversity Audits „Vielfalt gestalten“ (2016-2018) des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft werden Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit in der FAU entwickelt und umgesetzt.

FM-Anlage

Der Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende der FAU verfügt für hörgeschädigte Studierende über ein drahtloses Mikrofonsystem (Comfort Digisystem) bestehend aus Microphone DM-10 und einem Receiver DH10. Das Comfort Digisystem kann bei Bedarf ausgeliehen werden.

Projekt „BliSeh“

„BliSeh“ ist ein Projekt für blinde und sehgeschädigte Studierende an der FAU. Es unterstützt alle Interessierten in Fragen der technischen Anlagen, des Nachteilsausgleichs und im Übergang in den Beruf. Vorrangig vermittelt es Schlüsselqualifikationen für blinde/sehbehinderte Studierende.
Ansprechpartner hierfür ist Dr. Wolfgang Krebs

Beratung

Beauftragter für behinderte und chronisch kranke Studierende der FAU

Jürgen Gündel

Dr. rer. nat. Jürgen Gündel

Leiter des IBZ, Behindertenbeauftragter, Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie

Abteilung L - Lehre & Studium
L 3 Allgemeine Studienberatung

Schloßplatz 3, Ecke Halbmondstr. 6
91054 Erlangen
  • Telefon: +49 9131 85-24051
  • E-Mail: juergen.guendel@fau.de
  • Webseite: http://www.ibz.fau.de

Weitere Beratungsstellen innerhalb der FAU

Allgemeine Studienberatung (IBZ)

Allgemeine Studienberatung (IBZ)

Halbmondstraße 6-8
91054 Erlangen
  • Webseite: http://ibz.fau.de

Beratungsstellen außerhalb der FAU

  • Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg
  • Deutsches Studentenwerk; Beratung für behinderte Studienbewerber und Studenten
  • Zentrum für selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
  • Pfennigparade Hilfe bei Berufseinmündung für Behinderte
  • Bezirk Mittelfranken
  • Ratgeber der „Arbeitsgemeinschaft lebenslanges Lernen“ zu den Themen Fernstudium und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Sozialpsychiatrischen Dienst der Caritas Erlangen



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