Ablauf einer Promotion an der FAU

1. Schritt

Thema und Betreuung

Als Erstes müssen Sie sich Gedanken über Ihr Forschungsthema machen und eine Betreuerin/einen Betreuer finden. Dazu sollten Sie die Webseiten der Institute und Forschungsgruppen eingehend studieren und dann die mögliche Betreuungsperson direkt kontaktieren.

Nachdem Sie eine Betreuung gefunden haben, können Sie sich entscheiden, ob Sie innerhalb eines strukturierten Promotionsprogramms promovieren möchten. Sollten Sie Interesse an einem strukturierten Promotionsprogramm haben, bewerben Sie sich bitte direkt beim jeweiligen Programm. Informationen zu den Bewerbungsfristen und -modalitäten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Webseite des Programms.

Eine Promotion ohne Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm wird häufig als „Individualpromotion“ bezeichnet.

Wenn Sie an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) promovieren möchten, können Sie das selbstverständlich in Kooperation mit der FAU tun. In die Promotionsbetreuung ist dann sowohl eine Universitätsprofessorin oder ein Universitätsprofessor als auch eine Professorin oder ein Professor der HAW involviert. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an das zuständige Promotionsbüro.

Leitfaden Kooperative Promotionen FAU

Extern Promovierenden finanzieren sich durch eine Anstellung außerhalb der FAU. Die Betreuung erfolgt durch die FAU, bei der das Promotionsrecht liegt. Die Vergabe dieser Arbeiten wirft jedoch eine Reihe von Fragen auf, deren Beantwortung für alle Beteiligten (Promovierende, Unternehmen, Betreuende) von Bedeutung ist.

Merkblatt zur Vergabe und Bearbeitung externer Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen

2. Schritt

Registrierung der Promotion

Haben Sie eine Betreuung gefunden? Dann müssen Sie sich und Ihr Promotionsvorhaben in der Datenbank docDaten anmelden.

Die Registrierung im docDaten dauert nur 10 Minuten. Hier können Sie sich in docDaten registrieren.

Nachdem Sie sich über docDaten registriert haben, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten die Zulassung beantragen, sonst erlischt die Registrierung!

Zur Registrierung in docDaten nutzen Sie Ihre IdM-Kennung. Sie besitzen bereits eine IdM-Kennung, wenn Sie immatrikuliert oder an der FAU beschäftigt sind oder waren. Als Beschäftigte der Universität Erlangen-Nürnberg finden Sie Ihre Benutzerkennung und das Aktivierungspasswort in Ihrem Benutzer-Info-Brief. Als Studierende finden Sie diese Angabe auf Ihrem Studentenausweis.

Wenn Sie neu an der FAU sind, wenden Sie sich bitte an graduiertenzentrum@fau.de. Sie erhalten dann die nötigen Informationen zu Ihrem IdM-Account. Aktivieren Sie einmalig Ihre Benutzerkennung beim IdM-Self-Service. Geben Sie dazu Ihre Benutzerkennung und Ihr Aktivierungspasswort in die entsprechenden Felder ein. Diese Informationen erhalten Sie beim Graduiertenzentrum.

Nach der Aktivierung Ihrer Benutzerkennung im IdM-Self-Service (www.idm.fau.de) können Sie Ihre eingegebenen Daten unter www.docdaten.fau.de selbst einsehen.

Sollten Sie Ihre IdM-Kennung vergessen haben oder eine bereits bestehende funktioniert nicht mehr, dann wenden Sie sich bitte an die Service-Theken des RRZE. Das Graduiertenzentrum der FAU hat nur solange Zugriff auf Ihre IdM-Kennung, bis Sie diese aktiviert haben. Nach der Aktivierung verwaltet das RRZE Ihre IdM-Kennung.

Einige Änderungen können Sie im docDaten-Datensatz selbst vornehmen. Falls Sie darüber hinaus Änderungen wünschen, teilen Sie uns diese bitte per E-Mail mit (graduiertenzentrum@fau.de).

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Promotionsvorhabens, müssen Sie diese allen Beteiligten bekannt geben (§ 6, Absatz 8 RPromO). Bitte benutzen Sie hierfür das folgende Formular.

File Name
Formular_Abbruch_Promotion
File Size
551 KB
File Type
PDF

3. Schritt

Zulassung zur Promotion

Spätestens 3 Monate nach der Registrierung in docDaten, müssen Sie Ihre Zulassung zur Promotion beantragen. Alle notwendige Dokumente dazu stehen in docDaten zum Download für Sie bereit. Um zur Promotion zugelassen zu werden, müssen Sie in der Regel ein Masterprogramm erfolgreich abgeschlossen haben, das mit einem deutschen Masterprogramm gleichbedeutend ist. Spezifische Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in den entsprechenden Promotionsordnungen der Fakultäten.

Die Zulassung erfolgt durch das jeweilige Promotionsbüro.

Promotionsordnungen der Fakultäten und Fachbereiche

Nach RPromO § 8 müssen Sie zu Beginn Ihres Promotionsvorhabens einen Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen. Dies bringt Ihnen eine Reihe von Vorteilen:

  • Es wird früh geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um an der FAU promovieren zu dürfen.
  • Nach der Zulassung sind Sie Mitglied der FAU, auch wenn Sie nicht an der FAU angestellt sind.
  • Sie profitieren von zentralen Dienstleistungen.
  • Sie erhalten fortlaufend wichtige Informationen zum Thema Promotion.

Nach der Anmeldung auf dem Promotions-Portal docDaten finden Sie dort alle nötigen Formulare. Auf den jeweiligen Formularen finden Sie eine Liste der mitzubringenden Dokumente. Bitte achten Sie darauf, dass alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen, bevor Sie sie für die Zulassung oder Eröffnung abgeben.

Nachweise müssen grundsätzlich im Original und Deutsch (Amtssprache) vorgelegt werden. Die Promotionsbüros nehmen aber ebenso sowohl beglaubigte Kopien als auch vereidigte Übersetzungen oder Nachweise in englischer Sprache an.

Wenn Sie das Original mit einer Kopie vorlegen, wird diese vor Ort mit dem Original verglichen und bestätigt, so dass Sie das Original wieder mitnehmen können. Wir bitten Sie, notwendige Kopien selbst zu erstellen, da wir keine Kopien für Sie anfertigen können.

In der Regel wird ein Master- oder vergleichbarer Universitätsabschluss (Diplom, M.A., Staatsexamen) in dem Fach vorausgesetzt, in dem die Promotion erfolgen soll. Manche Fakultätspromotionsordnungen wie Dr. rer. nat. (Naturwissenschaften)und Dr. rer. pol. (Wirtschaftswissenschaften) erlauben auch die Zulassung von besonders befähigten Kandidatinnen und Kandidaten mit Bachelor-Abschluss.

Bei einem fachfremden Abschluss ist die Zulassung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Manchmal ist auch eine Promotionseignungsprüfung erforderlich. Näheres finden Sie in der entsprechenden Promotionsordnung unter § 6.Master-Abschlüsse von Fachhochschulen gelten als äquivalent zu universitären Master-Abschlüssen. Sehr gute FH-Absolventinnen und -Absolventen mit Diplom können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden, wenn sie die Promotionseignungsprüfung bestehen.

Abschlüsse von ausländischen Universitäten müssen vom Promotionsorgan überprüft werden. Dies geschieht, sobald Sie nach erfolgter Registrierung in docDaten Ihren Antrag auf Zulassung zur Promotion eingereicht haben. Die Prüfung der Äquivalenz ausländischer Abschlüsse kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Grundsätzlich ist das jeweilige Promotionsbüro und die Promotionsausschussvorsitzenden, beziehungsweise die für die Promotion zuständigen Ansprechpartner der Fakultätsleitung für fachspezifische Fragen zur Promotionsordnung zuständig.

Außerdem beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Graduiertenzentrums der FAU gerne Ihre Fragen (graduiertenzentrum@fau.de, 09131/85-20724). Promovierende des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften bitten wir, sich direkt an die Graduiertenschule der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu wenden.

Alle wichtigen Informationen und die Texte der Promotionsordnungen finden Sie über unsere Webseite.

4. Schritt

Immatrikulation als Promotionsstudierende

Nach der Zulassung zur Promotion können Sie sich als Promotionsstudierende für die Dauer von bis zu vier Jahren immatrikulieren. Manche Stipendiengeber setzen die Immatrikulation voraus.

Immatrikulation an der FAU

Nach der Zulassung zur Promotion immatrikulieren sich die Promovierenden an der FAU als Promotionsstudierende. Bitte beachten Sie hierfür die Vorgaben und Informationen der Studierendenverwaltung für Zulassungsfreie Fächer. Zur Einschreibung benötigen Sie die Bestätigung zur Promotion an der FAU, die Sie in docDaten finden.

Die Immatrikulation bietet zahlreiche Vorteile, unter anderem das Bildungsticket, Teilnahme an FAU Sprach– und Sportkursen, Nutzung von Angeboten des Studierendenwerks zum Studierendenpreis, ermäßigte Eintrittspreise bei Freizeit-, Kultur- und Sportereignissen, Nutzung von Software-Lizenzen oder Medien-Abos wie immatrikulierte Studierende.

Immatrikulierte Promovierende haben bei der Krankenversicherung keinen Studierendenstatus. Es können dementsprechend höhere Tarife gelten.

Sollten Sie sich für Ihre Promotion als Promotionsstudentin/Promotionsstudent immatrikuliert haben, werden Sie gem. § 49 Abs.3 BayHSchG spätestens nach 4 Jahren exmatrikuliert.

Bitte verwechseln Sie die Immatrikulation nicht mir der Registrierung in unserer Datenbank docDaten oder mit der Zulassung zur Promotion.

Die Immatrikulation kann bei einer Überschreitung der Vier-Jahresfrist jedoch in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag der Promovierenden oder der Betreuenden verlängert werden. Gründe für die Verlängerung können sein:

  • Die Finanzierung des Promotionsvorhabens über ein Stipendium hängt vom Studierendenstatus ab.
  • Der Aufenthaltstitel von Nicht-EU-Staatsangehörigen ist unabdingbar an den Studierendenstatus gebunden.
  • Die Promotionszulassung ist an Bedingungen geknüpft, die nur erfüllt werden können, wenn ein Studierendenstatus besteht.

Zudem müsste ein Nachweis der Betreuenden vorliegen, dass das Vorhaben unmittelbar vor dem Abschluss steht und in einem oder zwei Semestern abgeschlossen sein wird.

5. Schritt

Zeit für Forschung

Sind Sie zur Promotion zugelassen, kann es richtig losgehen: Forschen Sie, erarbeiten Sie aufregende Ergebnisse und schreiben Sie Ihre Doktorarbeit!

Rechtlich bindend sind die Rahmen- und Fakultätspromotionsordnung!

Eine monographische Dissertation umfasst eine schriftliche Promotionsleistung, die weder mit früher abgefassten Abschlussarbeiten noch mit bereits veröffentlichten Abhandlungen identisch sein darf. Eine Vorveröffentlichung von Teilen der Dissertation ist unter Angabe dieser Tatsache zulässig, wobei beachtet werden muss, dass vertragliche Vereinbarungen mit dem Herausgeber einer Veröffentlichung im Promotionsverfahren nicht entgegenstehen.

Bei einer kumulativen Promotion werden eine Reihe an in einschlägigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften publizierte oder zur Publikation angenommene Aufsätzen als schriftliche Promotionsleistung eingereicht. Die genaue Kriterien sind von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich geregelt. In den meisten Fächern ist eine kumulative Promotion unter Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer zulässig.

Stipendien für Forschungsaufenthalte im Ausland vergibt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), für Promovierte bietet zum Beispiel die Alexander-von-Humboldt-Stiftung Möglichkeiten.

Das Referat für Internationale Angelegenheiten der FAU hat außerdem eine Liste mit weiteren Förderinstitutionen zusammengestellt, die Auslandsaufenthalte finanzieren.

Als Ergänzung empfiehlt sich ein Blick auf unsere Website mit verschiedenen Förderdatenbanken zur eigenen Recherche.

Falls Sie als Doktorandin oder Doktorand bereits eine Grundförderung für Ihr Vorhaben an der FAU erhalten, fragen Sie bei Ihrem Geldgeber nach, ob es zusätzliche Fördermittel für einen internationalen Forschungsaufenthalt gibt. Einige Begabtenförderungswerke leisten dies.

6. Schritt

Eröffnung des Promotionsverfahrens

Wenn Sie Ihre Dissertation fertiggestellt haben, müssen Sie das Promotionsverfahren eröffnen lassen. Alle dazu notwendigen Unterlagen können Sie direkt in docDaten herunterladen.

Zuständig für die Eröffnung und Abwicklung des Promotionsverfahrens sind die Promotionsbüros der Fakultäten.

Nachdem Ihre Dissertation offiziell akzeptiert wurde, müssen Sie diese in einer mündlichen Prüfung verteidigen.

Zum Schluss sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Dissertation zu veröffentlichen. Die Promotionsurkunde wird erst ausgehändigt, wenn Sie Ihre Publikationspflicht erfüllt haben.

Die Anforderungen und den Ablauf des jeweiligen Promotionsverfahrens finden Sie in der Rahmenpromotionsordnung, bzw. in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät.

Die Rahmenpromotionsordnung sieht für Promovierende, die nicht als Promotionsstudentin/Promotionsstudent immatrikuliert sind, keine Promotionshöchstdauer vor. Anders verhält es sich bei einer Immatrikulation. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter der Frage „Nach 4 Jahren exmatrikuliert – Was jetzt?“.

An der Philosophischen Fakultät muss ein/e fachfremde/r Prüfer/in eingebunden werden. Diese/r wird bei Eröffnung des Verfahrens von der Promovendin oder dem Promovenden vorgeschlagen. Bei auswärtigen Gutachtern oder Prüfern muss ein formloser Antrag von der Promovendin oder dem Promovenden und der Betreuerin oder dem Betreuer beim Promotionsausschuss gestellt werden.

An der Naturwissenschaftlichen Fakultät muss ein fachfremder Prüfer (FAU) durch einen formlosen Antrag des Betreuers/der Betreuerin an den Fakultätsrat beantragt werden. Ein Prüfer einer anderen Universität muss von der Betreuerin oder dem Betreuer formlos beim Promotionsausschuss beantragt werden.

An der Medizinischen Fakultät muss bei Verfahren zum Dr. rer. biol. hum. ein fachfremder Prüfer eingebunden werden. Dieser wird von der Betreuerin oder vom Betreuer vorgeschlagen. Bei Promotionen zum Dr. med./Dr. med. dent. sind keine fachfremden Betreuer zugelassen.

Fachfremde Prüfer müssen den Kriterien nach § 5 RPromO und FPromO genügen.