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Studiere ich in Erlangen oder in Nürnberg?

Die sogenannte WiSo (Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) ist an zwei Standorten in Nürnberg angesiedelt. Die Naturwissenschaftliche und Technische Fakultät finden Sie im Erlanger Süden. Die Medizinische, die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie sowie der Fachbereich Rechtswissenschaft sind auf die Erlanger Innenstadt verteilt.

Nichtsdestotrotz kann es immer sein, dass Veranstaltungen Ihres Studiengangs auch in der jeweils anderen Stadt angeboten werden und Sie daher auch mal pendeln müssen, beispielsweise wenn ein praktisches kunsthistorisches Seminar vor Originalen im Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg stattfindet. Den konkreten Veranstaltungsort können Sie im Vorlesungsverzeichnis nachschlagen.

Achtung für das Lehramt: Grundschul– und Mittelschullehramt wird immer in Nürnberg studiert. Im Realschullehramt kann man sich weitgehend aussuchen, in welcher Stadt man die Veranstaltungen belegen möchte. Doch gibt es auch hier Ausnahmen, wie etwa das Unterrichtsfach Wirtschaftswissenschaften, das nur in Erlangen studiert wird. Gymnasiallehramt studieren Sie in Erlangen.

Wie und wann finden die Prüfungsanmeldungen statt?

Die Prüfungsanmeldungen finden jedes Semester in einem FAU-weit einheitlichen, festgelegten Zeitraum statt. Die genauen Daten werden rechtzeitig über das Prüfungsamt bekannt gegeben: fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter.

Zu Ihrer Prüfung oder Ihren Prüfungen müssen Sie sich über campo anmelden.

Kann ich von Prüfungen zurücktreten?

Grundsätzlich ist es möglich, innerhalb einer festgelegten Frist von Prüfungen zurückzutreten. Bitte erfragen Sie diese bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt oder lesen Sie in der Prüfungsordnung nach. In aller Regel ist ein Rücktritt bis drei Werktage vor der Prüfung möglich.

Weitere Infos finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht geschafft habe?

Grundsätzlich haben Sie vier Prüfungsversuche für Modul(-teil)prüfungen, zwei Versuche für Prüfungen, die in die GOP einfließen, sowie für Prüfungen im Modul Bachelorarbeit, drei Versuche für Prüfungen von Praktika, Geländeseminaren und Exkursionen.

Sind Sie jeweils beim letzten Versuch durchgefallen, verlieren Sie den Prüfungsanspruch im jeweiligen Studiengang bzw. Fach, d.h. Sie können es ggf. deutschlandweit nicht mehr weiterstudieren. Bei Kombinationsstudiengängen mit zwei Fächern besteht der Prüfungsanspruch für das andere Fach weiterhin. Das Prüfungsamt verschickt daraufhin einen sogenannten EN-Bescheid (endgültig nicht bestanden). Es besteht eine vierwöchige Einspruchsfrist.

Im Fall eines Prüfungsanspruchsverlusts und entsprechenden Fragen zur weiteren Organisation wenden Sie sich am besten an die Zentrale Studienberatung (ZSB).

Bei Rückfragen zum EN-Bescheid bzw. zum Prüfungsanspruchsverlust wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Prüfungsamt.

Werde ich automatisch zu Wiederholungsprüfungen angemeldet?

Seit dem Wintersemester 2024/25 gibt es keine Pflichtanmeldung zu Wiederholungsprüfungen mehr. Sie müssen sich also eigenständig um die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung kümmern. Sie können sich in aller Regel auch von Wiederholungsprüfungen abmelden. Kontaktieren Sie hierzu bitte das für Sie zuständige Prüfungsamt.

Achtung: Sie müssen für die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen immatrikuliert sein.

Wen muss ich kontaktieren, wenn ich Fragen zu Prüfungen habe?

Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Prüfungsamt: fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter.

Sollten Sie inhaltliche Fragen zu Ihren Prüfungen haben, kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Dozierenden oder die Fachstudienberatung.

Welche Art von Attest brauche ich?

Normalerweise reicht ein Attest des Hausarztes/der Hausärztin aus. Bei Staatsexamensprüfungen (Lehramt) müssen Sie ein Attest des zuständigen Amtsarztes/der zuständigen Amtsärztin vorlegen.

Bei Krankmeldungen während der laufenden Prüfung bedarf es eines Attests vom Amtsarzt/von der Amtsärztin.

Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich an das für Sie zuständige Prüfungsamt.

Wie finde ich eine Lerngruppe?

Um eine Lerngruppe zu finden, können Sie neben Ihren Lehrveranstaltungen auch bei den jeweiligen FSIen oder über die WhatsApp-Gruppen der Fächer anfragen.

Welche Sprachvoraussetzungen gelten für mich?

Als Bildungsinländerin und Bildungsinländer müssen Sie zu Beginn des grundständigen Studiums keine Sprachnachweise erbringen. In bestimmten Fächern müssen Sie im Laufe des Studiums oder bis zur Anmeldung zum Staatsexamen im Lehramt Sprachnachweise erbringen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen: fau.de/education/studienangebot/bachelorstudiengaenge/nachweis-von-sprachkenntnissen.

Wenn Sie eine Fremdsprache als Studienfach gewählt haben, müssen Sie sich vorher erkundigen, welches Sprachniveau zu Beginn des Studiums vorausgesetzt oder empfohlen wird.

Internationale Studierende müssen in den meisten Fällen zu Beginn des Studiums einen C1/C2-Deutschnachweis vorlegen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu: fau.de/education/international/aus-dem-ausland-an-die-fau/bewerbung-und-einschreibung-fuer-internationale-bewerberinnen-und-bewerber/deutschkenntnisse-und-sprachzertifikate.

Kann ich an der FAU Sprachkurse belegen?

Immatrikulierte Studierende können am Sprachenzentrum der FAU Sprachkurse belegen: sz.fau.de.