Bewerbung für Internationale für grundständige Studiengänge

Bewerbung für Bachelor-, Lehramts- und Staatsexamensstudiengänge

Vom gewählten Studienwunsch abhängig ist im nächsten Schritt auch der Bewerbungsweg für internationale Studieninteressierte (keine deutsche Staatsangehörigkeit, keine Bildungsinländer).

Normalerweise müssen Sie sich für alle grundständigen Studiengänge direkt an der FAU über das Online-Bewerbungsportal „campo“ bewerben. Ab Wintersemester 2026/27 sind für bestimmte Bewerbendengruppen Bewerbungsgebühren (100 Euro pro Bewerbung) zu entrichten.

Bei den Fächern, in denen ein Studienbeginn nur im Wintersemester mög­lich ist – und dies betrifft fast alle grundständigen Studienfächer – kann eine Einschrei­bung zum Sommer­se­mester nur für höhere Fachsemester erfolgen. Dies setzt allerdings eine Anerkennung von bereits erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium voraus.

Bewerbungsprozess

Bewerbungszeiträume

Bewerbung auf…Sommersemester 2026Wintersemester 2026/27
zulassungsfreie Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen)15.10.2025 – 15.01.202615.04.2026 – 15.07.2026
NC-Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen; jeweils 1. Fachsemester!) mit/ohne DoSV02.05.2026 – 15.07.2026
Medizin, Medizin Erlangen-Bayreuth, Pharmazie (nur zum Wintersemester), Zahnmedizin (nur jeweils 1. Fachsemester!)15.10.2025 – 15.01.2026 (Ausnahmen unten)02.05.2026 – 15.07.2026 (Ausnahmen unten)
NC-Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen; höhere Fachsemester!)15.10.2025 – 15.01.202602.05.2026 – 15.07.2026
Deutschkurs / Studienkolleg15.10.2025 – 15.01.202615.02.2026 – 15.07.2026

Bewerbungsprozess für internationale Bewerberinnen und Bewerber

  1. Online-Bewerbung im Bewerberportal ausfüllen (max. 3)
  2. Unterschriebene Antragsformular (aus dem Portal) zusammen mit folgenden Dokumenten postalisch an unsere Zulassungsstelle senden.
    (Postadresse: FAU Erlangen-Nürnberg, Zulassungsstelle, Freyeslebenstraße 1, 91058 Erlangen)

Notwendige Unterlagen und Dokumente für die Bewerbung

Zeugnisse und Urkunden

Zeugnisse und Urkunden aus dem Ausland müssen in amtlich beglaubigter Kopie und beglaubigter Übersetzung eingereicht werden, (wenn diese nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sind).

Wenn Unterlagen nicht der geforderten Form entsprechen oder Nachweise fehlen, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Weitere Informationen finden sich bei unseren Hinweisen zur Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten.

  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Schulabschlusszeugnis: Alle Seiten des Zeugnisses
  • Deutsche Sprachnachweise (Hier reicht ausnahmsweise eine einfache Kopie, wenn der Nachweis in Deutschland erworben wurde.)

Je nach Wunschstudiengang, Herkunft und bisherigem Bildungsweg der Bewerberinnen und Bewerber sind weitere Unterlagen erforderlich:

  • Falls erforderlich: Voruniversitätsjahr (z.B. Iran)
  • Falls erforderlich: Hochschulaufnahmeprüfung aus Heimatland
  • Falls erforderlich: Feststellungsprüfung des Schwerpunktkurses für das gewünschte Studienfach (beglaubigte Kopie)
  • Bei vorherigem Studium: Vollständige Fächer- und Notenübersicht der Universität
  • Bei Studienabschluss: zusätzlich Studienabschlusszeugnis (z.B. Bachelor, Diplom)
  • Studiennachweise aus China, Indien und Vietnam: die APS (im Original)
  • Bewerber und Bewerberinnen aus China von DSDl/DSDll-Schulen: Identitätsbescheinigung der Deutschen Botschaft (im Original)
  • Bei einer Bewerbung für Lebensmittelchemie, Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin muss der Nachweis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2) oder einer äquivalenten Prüfung eingereicht werden. Bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester muss eine Anrechnung von Studienleistungen durch das Landesprüfungsamt erfolgen.

Alle erforderlichen Unterlagen sind dem Antrag direkt beizulegen

Anträge werden nur bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Eine Einreichung ohne Zeugnisse oder mit fehlenden Dokumenten ist nicht möglich.

Ausnahmen im Bewerbungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Studienbeginn im Wintersemester in einigen Bachelorstudiengängen zusätzlich zur Bewerbung über „campo“ auch über das Dialogorientierte Service­verfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben müssen. Dies betrifft

  • Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer, somit alle ausländischen Bewerberinnen und Bewerber sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt
  • Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU
  • Ehepartnerinnen und Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen
  • Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR, die nicht der EU angehören (Island, Liechtenstein und Norwegen)
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der EU oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR, sofern diese Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind. Unter den Begriff „andere Familienangehörige“ fallen Ehepartnerinnen und Ehepartner.

Zum Wintersemester 2025/26 betrifft dies die folgenden Studiengänge:

  • International Business Studies (B.Sc.; englischsprachig)
  • International Economic Studies (B.Sc.; englischsprachig)
  • Lebensmittelchemie (Staatsexamen)
  • Molekulare Medizin (B.Sc.)
  • Psychologie (B.Sc.; Voll- und Teilzeit)

Weitere Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) finden Sie unter hochschulstart.de. Dort finden Sie im Bereich „Downloads“ auch eine Checkliste zum DoSV.

Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie müssen sich folgende Bewerberinnen und Bewerber bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) bewerben:

  • aus Staaten der Europäischen Union (EU)
  • des Europäischen Wirtschafts­raumes (EWR: Island, Liechtenstein und Norwegen)
  • Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer
  • ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die in Deutschland leben und deren Familienangehörige EU/EWR-Bürger sind und in Deutschland arbeiten (z.B. Ehemann, Ehefrau, Eltern)

Die Bewerbung für die Studiengänge
Artificial Intelligence (BSc),
Autonomy Technologies (BSc) und
Clean Energy Processes (BSc) erfolgt fast ausschließlich digital.
Lediglich das unterschriebene Antragsblatt des Zulassungsantrages ohne weitere Dokumente muss postalisch eingereicht werden. Anträge die per E-Mail eingehen, werden nicht bearbeitet.

Bewerberinnen und Bewerber für ein Promotionsstudium müssen zusätzlich zu ihren Zeugnissen die Promotionsgenehmigung der zuständigen Fakul­tät vorlegen. Die Genehmi­gung erhalten Sie nur, wenn Ihr ausländischer Studien­ab­schluss als gleichwertig anerkannt wird. Außerdem brau­chen Sie eine Betreuungszusage eines Hochschullehrers. Weitere Informationen zum Promotionsstudium finden Sie auf den Seiten unseres Graduiertenzentrums.

Informieren Sie sich bitte, ob Sie sich direkt für das gewünschte Studium bewerben können, oder zunächst das Studienkolleg besuchen bzw. die Feststellungsprüfung ablegen müssen. Hinweise dazu finden Sie auf unserer Seite zur Bewertung ausländischer Zeugnisse, Studienkolleg.

Die Bewerbung zu einem Deutschkurs oder für das Studienkolleg erfolgt ausschließlich digital.

Besondere Bewerbendengruppen

Wenn Sie ein bzw. zwei Semester als Austauschstudierende (z.B. im ERASMUS/SOKRATES-Programm) oder Stipendiatin bzw. Stipendiat (z.B. des DAAD) an unser Referat für Internationale Angelegenheiten.

Für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten erhebt die FAU ab dem Wintersemester 2026/27 eine Gebühr in Höhe von 100 Euro pro Bewerbung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Gebühren für Bewerbungen aus nicht EU-Staaten.

für Bewerberinnen und Bewerber mit indischen Bildungsnachweisen ist das APS-Zertifikat bereits bei der Bewerbung für die Aufnahme eines Studiums (Bachelor, Staatsexamen und Master), für den Deutschkurs oder das Studienkolleg für den Freistaat Bayern verpflichtend vorzulegen, sofern die Bewerbung auf einem Sekundarschulabschluss und/oder Studienleistungen aus Indien beruht.

Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen:

Die Vorlage der APS für die Bewerbung entfällt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • der höchstwertige bewertungsrelevante Bildungsnachweis stammt aus einem anderen Land als Indien, China oder Vietnam. Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist der erste Studienabschluss maßgeblich. Wurde der Bachelorabschluss in Indien erworben und ein Masterabschluss in einem anderen Land, ist die APS vorzulegen. Hier ist der bewertungsrelevante Hochschulabschluss der Bachelorabschluss und der Masterabschluss ein add on.
  • die Bewerberin/der Bewerber hat eine Feststellungsprüfung in Deutschland erworben,
  • die Bewerberin/der Bewerber weist ein Stipendium aus Deutschland oder der EU nach.

Alle Informationen befinden sich auf der Webseite der APS Indien unter aps-india.de

Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit gelten Sie als Bildungsinländer, wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. Für Sie gelten dann dieselben Bewerbungsbedingungen wie für deutsche Studieninteressierte.

Die FAU fördert in besonderer Weise das Studium von Absolventinnen und Absolventen der deutschen Auslandsschulen. Das Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz richtet sich nach dem erworbenen Abschluss:

  • Bewerbungsverfahren mit einem deutschen Abitur
    Mit dem deutschen Abitur an einem Gymnasium oder einem deutschen Reifezeugnis einer deutschen Auslandsschule erwerben Sie – unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit – die Berechtigung, an jeder deutschen Hochschule ein Studium zu beginnen. Sie gelten somit als Bildungsinländerin bzw. Bildungsinländer. Das bedeutet, dass Sie sich an unserer Universität so bewerben bzw. einschreiben wie die deutschen Studieninteressenten. Ausführliche Informationen unter: Bewerbung und Einschreibung
  • Bewerbungsverfahren mit einem Schulabschluss Ihres Heimatlandes
    Falls Sie an einer deutschen Auslands- oder Partnerschule den Schulabschluss Ihres Heimatlandes bzw. das International Baccalaureate erwerben und zusätzlich das Sprachdiplom DSD II, können Sie sich natürlich auch an unserer Universität bewerben, allerdings im Rahmen des auf dieser Seite beschriebenen Bewerbungsverfahrens für ausländische Studieninteressierte.

Förderung des Studiums von Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen an der FAU

Die FAU engagiert sich außerdem in der Bayerischen Betreuungsinitiative Deutsche Auslands- und Partnerschulen (BayBIDS). Im Rahmen dieses Projektes bieten wir Informationsbesuche an den deutschen Auslandsschulen an. Im Gegenzug können auch Besuche von Schülergruppen der deutschen Schulen an unserer Universität organisiert und gefördert werden.

Kontakt

Kerstin Seitz

Stellvertretende Referatsleitung

Für Absolventinnen und Absolventen, die sich für ein Studium an unserer Universität entscheiden, besteht die Möglichkeit, sich um ein einjähriges Motivationsstipendium von € 425 – 450 pro Monat zu bewerben. Informationen zu diesen Fördermaßnahmen finden Sie a

Absolventinnen und Absolventen eines Studienkollegs in Deutschland mit einer bestandenen Feststellungsprüfung, die auch für alle Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland eine Studienberechtigung für Studiengänge aus dem entsprechenden Schwerpunktbereich verleiht, die sich für einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung (ohne NC) einschreiben möchten, müssen sich nicht in der Zulassungsstelle bewerben und ein Zugangsverfahren durchlaufen.

Sie können sich während des regulären Einschreibezeitraums immatrikulieren.

Vorausgesetzt wird, dass sie bis 15. Juli (Wintersemester) bzw. 15. Januar (Sommersemester) einen Zulassungsantrag im Portal campo gestellt haben.

Ausnahme: Bei Studiengängen, die für die Einschreibung ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) voraussetzen, ist ein Zulassungsbescheid, also eine vorherige fristgerechte Bewerbung bei der Zulassungsstelle, erforderlich.

Bewerberinnen und Bewerber, die eine internationale Schule abschließen und das IB im laufenden Jahr erwerben, können bis zum Bewerbungsschluss in zulassungsbeschränkte Studiengänge das endgültige Zeugnis meist noch nicht vorlegen. Damit Ihre Bewerbung dennoch berücksichtigt werden kann, müssen Sie sich frühzeitig um entsprechende Nachweise bemühen. Wie das geht, ist jeweils auch abhängig vom gewählten Studiengang und Ihrer Staatsangehörigkeit:

Wichtige Information

Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich zusätzlich um einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bemühen müssen. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn Ihr IB-Zeugnis „German A“ im „Higher Level“ ausweist.

Einschreibung/Immatrikulation zum Studium

Wenn Ihre Bewerbung für einen Studienplatz erfolgreich war, erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid und müssen sich im letzten Schritt für Ihr gewünschtes Studium an der FAU einschreiben/immatrikulieren. Mit dem Zulassungsbrief erhalten Sie dann die Information, wie und wann Sie die Einschreibung beantragen und welche Unterlagen Sie dabei vorlegen müssen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten zur Einschreibung/Immatrikulation.