Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich benötigen, beispielsweise Zeitzugabe, Prüfungsfristverlängerung etc., wenden Sie sich bitte frühzeitig an den Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der FAU. Dort können Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten lassen und erhalten eine Empfehlung, welche Sie umgehend dem zuständigen Prüfungsamt vorlegen müssen.
Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs trifft der zuständige Prüfungsausschuss. Ein entsprechender Antrag ist im Prüfungsamt einzureichen, der diesen an den Prüfungsausschuss weiterleitet. Um zeitnah diese Entscheidung herbeiführen zu können ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig um einen Nachteilsausgleich kümmern, da ansonsten nicht gewährleistet werden kann, dass ein solcher auch zu Ihren Prüfungen umgesetzt werden kann.