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Höchststudiendauer

In den meisten Prüfungsordnungen ist festgelegt, wann die Studierenden sich spätestens zur Prüfung (zum Beispiel GOP oder Abschlussprüfung) anmelden müssen. Wird die Höchststudiendauer überschritten, ohne dass hierfür seitens der Universität eine Erlaubnis vorliegt, zählt die Prüfung als erstmals nicht bestanden.