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Unfallversicherung

Während des Studiums (Lehrveranstaltungen, Exkursionen, Arbeiten in der Uni-Bibliothek) und auf dem Weg zwischen Wohnung und Universität sind Studierende unfallversichert. Unfälle müssen unverzüglich der Studierendenverwaltung gemeldet werden.

Informationen zum Versicherungsschutz stehen in der Broschüre „Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben wird.