Die berufsbegleitenden Studienangebote der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ermöglichen es Berufstätigen, wissenschaftliche Weiterbildung flexibel mit Beruf und Privatleben zu verbinden. Durch praxisorientierte Inhalte, moderne Lehrformate und eine enge Betreuung unterstützt die FAU Studierende dabei, sich akademisch und beruflich weiterzuentwickeln, ohne ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen zu müssen.
Häufige Fragen & Antworten
Die folgenden Informationen geben einen Überblick über Bewerbung, Einschreibung, Krankenversicherung sowie weitere organisatorische Themen rund um das berufsbegleitende Studium an der FAU.
Studienangebot und Bewerbung
FAQs Weiterbildungsstudierende
Welche Studiengänge kann man berufsbegleitend studieren?
Alle Infos zum berufsbegleitenden Studienangebot der FAU finden sich hier: Weiterbildungstudiengänge FAU
Immatrikulation / Einschreibung
FAQs Weiterbildungsstudierende
Ich brauche Hilfe bei der Einschreibung.
Dann wenden Sie sich gerne an: E-Mail (zuv-ww@fau.de) oder telefonisch von Mo-Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr an: +49 (0)9131 85-71545 oder +49 (0) 9131 85 -25865.
Wie läuft die Einschreibung ab?
Sind Sie für den Weiterbildungsstudiengang Ihrer Wahl zugelassen erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Dieser und der beidseitig unterschriebene Teilnahmevertrag sind die Voraussetzungen dafür, dass Sie mit der Immatrikulation an der der FAU beginnen können. Außerdem benötigen Sie zwingend einen aktuellen Krankenversicherungsnachweis und müssen den Semesterbeitrag bezahlt haben.
Haben Sie sich bei der FAU eingeschrieben und alle Dokumente hochgeladen drucken Sie dann im letzten Schritt Ihren Immatrikulationsantrag aus und geben ihn unterschrieben in die Post.
Daraufhin erhalten Sie binnen weniger Wochen Ihren sogenannten Benutzerinfobrief mit dem Passwort und Zugangsdaten für das Studentensystem idM und campo. In diesen Portalen können Sie zukünftig Adressänderungen o.ä. einpflegen und Ihre Bescheinigungen (z.B. Immatrikulationsbescheinigung) herunterladen.
Krankenkassen-Nachweis (M10-Meldung)
FAQs Weiterbildungsstudierende
Ich bin im Ausland krankenversichert, was soll ich tun?
Ausländische Weiterbildungsinteressierte aus einem Mitgliedsland der EU und EWR oder einem Land mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat und die in ihrem Heimatland krankenversichert sind, wenden sich mit einer Kopie der gültigen EHIC (European Health Insurance Card) oder der PEB (Provisorische Ersatzbescheinigung für die EHIC) an eine der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland (für ausländische Weiterbildungsstudierende muss dies demnach keine spezifische Krankenkasse sein).
Wird die Heimatversicherung von der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkannt, so erhalten Sie einen Nachweis für die Einschreibung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit sind.
Ich bin privatversichert (und war nie in einer gesetzlichen KK) was kann ich tun?
Waren Sie noch nie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, wenden Sie sich bitte an eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung.
Meine Krankenkasse sagt, ich brauche zuerst eine Immatrikulationsbescheinigung
Um Ihre Immatrikulation überhaupt durchführen zu können, muss der entsprechende Krankenkassen-Bescheid bereits bei der FAU vorliegen.
Eine umgekehrte Reihenfolge ist daher leider nicht möglich.
Warum ist ein Krankenkassen-Nachweis (auch M10-Meldung genannt) erforderlich und wie beantrage ich sie?
Staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen (Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, etc.) in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, zur Einschreibung der Studierenden einen Krankenversicherungsnachweis zu verlangen (§ 5 und §199 SGB V). Dabei bestätigt die gesetzliche Krankenkasse, ob Sie gesetzlich versichert, über eine private Krankenversicherung versichert, nicht versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind. Dieser Nachweis ist von Ihnen persönlich bei Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse anzufordern, die den Versicherungsstatus dann an uns elektronisch meldet (§ 199a Abs. 2 Satz 2 SGB V).
Oft gibt es hierfür die Möglichkeit dies unkompliziert per App oder im Web mit ein paar Klicks zu erledigen.
Für die elektronische Meldung wird der Vor-, Nachname und das Geburtsdatum benötigt.
Die Absendernummer der FAU lautet H0001887.
Für weitere Informationen zur Krankenversicherung können Sie sich hier informieren.
Fragen während des Studiums:
FAQs Weiterbildungsstudierende
Adress- und Daten-Änderungen
Daten können von Weiterbildungsstudierenden in campo selbst geändert werden. Bitte schicken Sie auch eine E-Mail an unsere Serviceadresse (zuv-ww@fau.de) damit Ihnen die Rechnungen ebenfalls korrekt zugesendet werden.
Änderung der Zahlungsweise
Die Änderung der Zahlungsweise ist einmal kostenfrei möglich. Bitte schicken Sie uns dazu eine E-Mail an zuv-ww@fau.de.
Hinweis: Es werden KEINE neuen Verträge angefertigt.
Beglaubigte Zeugniskopien
Beglaubigte Zeugniskopien können von jeder dienstsiegelführenden Stelle wie Stadt oder Gemeinde erstellt werden.
Bescheinigungen herunterladen
Loggen Sie sich bitte in campo ein und gehen Sie auf den Reiter „Bescheinigungen / Documents“:

Dann auf den Reiter „Bescheinigungen“.

Wählen Sie dann aus, welche Bescheinigungen Sie brauchen:

Fertig.
Kostenübernahme vom Arbeitgeber
Übernimmt Ihr Arbeitgeber einen Teil der Kosten, schicken Sie uns bitte eine Kostenübernahmeerklärung an zuv-ww@fau.de zu.
Nachweis für das Finanzamt anfordern
Sie können Ihre Rechnungen als Nachweise für das Finanzamt verwenden.
Wiederholung der Masterarbeit
Müssen Sie die Masterarbeit wiederholen beachten Sie, dass die Teilnahme an einer (Wiederholungs-) Prüfung grundsätzlich eine Immatrikulation im betreffenden Studiengang voraussetzt.
Rückmeldung zum Studium
FAQs Weiterbildungsstudierende
Wie kann ich mich rückmelden?
Bitte überweisen Sie für Ihre Rückmeldung den fälligen Betrag an das folgende Universitätskonto:
Staatsoberkasse Landshut
IBAN: DE28 7005 0000 3201 1903 15
BIC: BYLADEMMXXX
Verwendungszweck: Matrikelnummer (ohne Leerstellen! Nicht die Teilnehmernummer!), Nachname, Vorname
Wenn die Angaben unvollständig oder fehlerhaft sind, ist leider keine Zuordnung der Zahlung möglich und die Rückmeldung erfolgt nicht.
Weitere Informationen zur Rückmeldung finden Sie hier.
Rückmeldungszeiträume sind:
Für das Wintersemester: voraussichtlich erste Juliwoche
Für das Sommersemester: voraussichtlich erste Februarwoche
Beurlaubung, Pausierung & Kündigung
FAQs Weiterbildungsstudierende
Beurlaubungen
Weiterbildungstudierende können auf Antrag aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium an der FAU befreit werden (Beurlaubung). Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht überschreiten. Schutzfristen sind auf die Beurlaubungszeit nicht anzurechnen. Der Antrag auf Beurlaubung soll zunächst auf ein Semester beschränkt werden. Die Gründe für die Beurlaubung sind schriftlich darzulegen. In geeigneten Fällen kann die FAU auf Antrag statt einer Beurlaubung eine Unterbrechung des Studiums gestatten und die Exmatrikulation mit der Zusicherung der erneuten Immatrikulation nach Ablauf einer bestimmten Zeit verbinden.
Beurlaubungssemester zählen immatrikulationsrechtlich unbeschadet etwaiger prüfungsrechtlicher Regelungen über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nicht als Fachsemester
Während der Beurlaubung können an der FAU Studien- und Prüfungsleistungen nicht erbracht werden; Wiederholungsprüfungen sind ausgenommen. Ein Pausieren der Ratenzahlung ist nicht möglich.
Weitere detaillierte Informationen können in unserer FAU-Satzung nachgelesen werden.
Den Antrag auf Beurlaubung können Sie hier herunterladen.
Pausierungen
Eine Pausierung des Weiterbildungsstudiums ist nur mit Absprache des Lehrstuhles möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie keinerlei Prüfungen ablegen können, wenn Sie nicht an der FAU immatrikuliert sind. Sobald Sie dann wieder ins Studium zurückkehren möchten, ist es nötig einen neuen Krankenversicherungsnachweis, und einen neuen Immatrikulationsantrag vorzulegen sowie den Semesterbeitrag zu überweisen.
Wie kann ich kündigen?
Das kommt darauf an was Sie bei uns studieren. Bitte lesen Sie dazu in ihrem Teilnahmevertrag nach. Oder schreiben Sie uns eine Mail: zuv-ww@fau.de
Generell muss eine Kündigung immer postalisch an folgende Adresse geschickt werden:
Wissenschaftliche Weiterbildung
Freyeslebenstraße 1
91058 Erlangen