Coronavirus: Richtlinien zur Hygiene

Illustrationen: Maske tragen, nicht ins Gesicht fassen, 20 Sekunden Hände waschen, Mindestabstand 1,5 Meter
Am 5. Mai 2020 hat die FAU die Corona-Hygiene-Richtlinien auch für sich als verbindlich beschlossen. (Hintergrundbild: Colourbox.de, Illustrationen: FAU/Bärbel Rhades)

Update zur Infektions-Schutzmaßnahmen-Verordnung

Um während der Corona-Pandemie Orientierung zum sicheren Studieren, Forschen und Arbeiten zu geben, haben die zwölf in der Universität Bayern e.V. organisierten Universitäten „Richtlinien zum Vollzug der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an den bayerischen Universitäten“ erarbeitet und mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst abgestimmt. Die FAU hat am 5. Mai 2020 diese Richtlinien auch für sich als verbindlich beschlossen.

Infos und das vollständige Dokument zum Download gibt es unter www.fau.de/corona/hygiene.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

  • Veranstaltungs- und Versammlungsverbot
  • Verbot von Präsenzveranstaltungen
  • Prüfungen können in Präsenzform durchgeführt werden, sofern strenge Auflagen beachtet werden
  • Praxisveranstaltungen, für die besondere Labor- und Arbeitsräume erforderlich sind, sind zulässig
  • Bibliotheken können in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten für bestimmte Nutzergruppen geöffnet werden
  • Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Wo dies nicht möglich ist, müssen alternative Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.
  • Büroarbeit ist möglichst im Homeoffice auszuführen. Muss Arbeit vor Ort erledigt werden, belegen Sie Räume so, dass ausreichend Schutzabstand gegeben ist: Es muss mindestens 1,5 Meter Abstand gewährleistet sein (Update vom 7. Mai 2020 zu Quadratmeter-Regelung)
  • Bei Prüfungen und Sitzungen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Kennzeichnen Sie die Plätze.
  • Publikumsverkehr durch telefonische, postalische oder elektronische Kommunikation ersetzen. Ist ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich, vergeben Sie Termine. Verhindern Sie Menschenansammlungen im Wartebereich.
  • Bei Veranstaltungen dafür sorgen, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschiedener Veranstaltungen sich nach dem Ende einer Prüfung nicht begegnen.
  • Tragen Sie alle dazu bei, durch regelmäßiges Händewaschen und Einhaltung der Hust- und Niesetikette (Niesen nur in die Armbeuge) das Infektionsrisikos zu reduzieren.

Alle Infos zum Coronavirus und dessen Auswirkung auf die FAU finden Sie unter www.fau.info/corona.